Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht

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26.11.2015 21:40
avatar  steve
#1 Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Händler mit Shop

Ein paar Gedanken zur TPD und was nächstes Jahr auf uns zukommt.


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26.11.2015 22:16
#2 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Och, da gibts aber schonetliche Diskussionen zu. Solange nichts endgültig beschlossen und verabschiedet ist, lohnt sich das Kopfkino nicht wirklich.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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27.11.2015 08:16
#3 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Moderatorin

Naja, das hier ist aber die Meinung eines Händlers, die sich nicht unbedingt mit denen der Verbraucher deckt ;)

27.11.2015 08:44 (zuletzt bearbeitet: 27.11.2015 08:45)
#4 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Ich bin auch der Meinung, dass sich die TPD2 maximal auf Händler und den DAU auswirkt, der nicht in der Lage ist sich sein Liquid selber zu mischen.
Geräte werden auch nach wie vor zu haben sein und die Begrenzung auf 20mg Nikotin ist jetzt auch nicht wirklich etwas wovor man Angst haben muss.

Es ist allerdings müßig sich schon vorher einen Kopf zu machen, was wohl noch alles kommen wird.

Ich habe von DerLinken Antwort auf meine Mail erhalten und Tenor dieser ist es, dass vermutlich kein Weg
an einer Besteuerung vorbeigehen wird und die Erforschung des Gefahrenpotentials weitergehen muss.

Wenn man ehrlich ist, dann geht es doch eh nur ums Geld und was den Gesundheitsaspekt betrifft wird sich in
Studien weiter zeigen, dass die E-Zigarette besser ist als Pyros!


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27.11.2015 17:59
#5 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Moderatorin
27.11.2015 19:13 (zuletzt bearbeitet: 27.11.2015 19:13)
avatar  peppone
#6 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Ich kann mir nicht vorstellen, das die kleinen Händler das alles leisten können.


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27.11.2015 19:46
avatar  Flo1015
#7 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Naja, jedes Liquid einmal durch nen Gaschromatogaphen gejagt und fertig ist die Sache. Danach müssen nur noch Felder mit Zahlen befüllt werden.
Ich denke, dass auch kleine Händler das leisten können. Vor allem wenn Liquids nur umgelabelt werden.


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27.11.2015 19:53 (zuletzt bearbeitet: 27.11.2015 19:56)
avatar  77501
#8 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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... eben, denke auch dass das die Hersteller betrifft und nicht die "kleinen" Händler.
Der jeweilige Endpreis wird natürlich stark nach oben gehen ...

Grüße Alex


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27.11.2015 19:58
avatar  Rudi66
#9 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Ist nichts anderes als eine künstliche Verteuerung und Schikane der Dampfe!
Die Ersteller dieses Schwachsinnes haben sich ihre Taschen von BigT und Big Pharma schön füllen lassen!
Denen geht es garantiert nicht darum was in den Liquids ist sondern nur darum um lästige Konkurrenz der oben erwähnten Protagonisten mittels unnützer und teurer Bürokratie auszuschalten!
Alles verlogene, korrupte und gewissenlose Massenmörder die unter dem Deckmantel von Gesundheit und Jugendschutz ihre Taschen füllen!

vaporo ergo sum

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27.11.2015 20:01
#10 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Bilder Upload

Zitat von heimchen im Beitrag #3
Naja, das hier ist aber die Meinung eines Händlers, die sich nicht unbedingt mit denen der Verbraucher deckt ;)





genauso sehe ich das auch.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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27.11.2015 20:10 (zuletzt bearbeitet: 27.11.2015 20:10)
#11 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Moderatorin

Da wir uns hier in einem der Händlerbereiche befinden, wo andere Händler nicht mitdiskutieren können z.B.... und es hier eigentlich nur um das Video geht .... und nicht explizit um diese aktuelle Meldepflicht, habe ich

für evtl. Diskussionen über diesen Beschluss ja einen Extrathread eröffnet
26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..

da können sich auch andere Händler zu Wort melden, sollten sie es überhaupt wollen.

27.11.2015 20:30
avatar  Desti
#12 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Zitat von heimchen im Beitrag #11
Da wir uns hier in einem der Händlerbereiche befinden, wo andere Händler nicht mitdiskutieren können z.B.... und es hier eigentlich nur um das Video geht .... und nicht explizit um diese aktuelle Meldepflicht, habe ich

für evtl. Diskussionen über diesen Beschluss ja einen Extrathread eröffnet
26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..

da können sich auch andere Händler zu Wort melden, sollten sie es überhaupt wollen.


Ich denke mir, Du wirst mehr Reaktionen erhalten, wenn Du im Gearbest, Fasttech-Thread lancierst, das deren Lieferungen nach Europa eingestellt werden ^^.

Da wird nicht allzu viel kommen. Das sind jetzt alles nur Häppchen, die werden sich erst dann langsam zu einem Gesamtbild zusammen fügen, wenn die ganzen Ausführungs-Bestimmungen bekannt und umgesetzt sind. Schaun wir mal wo wir nächstes Jahr um diese Zeit stehen.

Gruß
Desti

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Ich kaufe nur noch bei Händlern die gegen die Tabakrichtlinie klagen, bzw. eine Klage
finanziell unterstützen. Händler/Verbände die mit BigT verbandelt sind, sind ein NoGo.

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27.11.2015 20:48
#13 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Moderatorin

Ok, einen hab ich noch

Klar, @steve die Liquids könnten sogar einem Neuling, der gerade mit Dampfen anfängt schmecken mit TPD-konformen Aromen, das bestreite ich nicht mal. Aber schau Dir mal so eine TPD2-10 ml Liquidflasche an:

So wird sie belabelt werden müssen, laut TPD2:

Quelle: Twitter

sehr einladend, nicht wahr?

27.11.2015 20:53
avatar  Desti
#14 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Ich frag mich, wie das drauf passen soll, nunja nicht mein Problem, aber bisserl bekloppt sind die schon, gell ?

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Ich kaufe nur noch bei Händlern die gegen die Tabakrichtlinie klagen, bzw. eine Klage
finanziell unterstützen. Händler/Verbände die mit BigT verbandelt sind, sind ein NoGo.

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27.11.2015 22:28
avatar  Satras
#15 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Also da gibt es beim Abflussreiniger weniger Warnhinweise... Ich wäre für einen Warnhinweis auf den Wahlzetteln zur nächsten Europawahl:

Diese Wahl einiger auf dem Wahlzettel befindlichen Parteien kann ihre persönliche Freiheit einschränken und sich negativ auf ihre Gesundheit auswirken.

.


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01.12.2015 09:09
avatar  steve
#16 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Händler mit Shop

Ich denke auch abwarten und Tee trinken, allerdings ist das bei uns in den Läden jeden Tag ein Thema. Möglichkeiten gibt es immer und wegdiskutieren kann man uns auch nicht mehr.


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01.12.2015 10:12
avatar  Vaporo
#17 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Die können von mir aus auf die Flaschen drucken oder kleben was sie wollen. Dieser Punkt ist mir sowas von egal. Es sei denn, es wäre das Foto von Frau Dr. Pötschke-Langer. Also nicht ganz egal ...


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01.12.2015 10:18
avatar  steve
#18 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Händler mit Shop

Zitat von Vaporo im Beitrag #17
Die können von mir aus auf die Flaschen drucken oder kleben was sie wollen. Dieser Punkt ist mir sowas von egal. Es sei denn, es wäre das Foto von Frau Dr. Pötschke-Langer. Also nicht ganz egal ...


Richtig, die könnte man mir mal auf die MC D Burger drucken, wäre die perfekte Diät, bei der vergeht mir wirklich alles.


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01.12.2015 16:04
avatar  Frolic
#19 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Zitat von heimchen im Beitrag #5
Ob die Händler das schon kennen?
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...ELEX:32015D2183

Die Meldepflicht


Die Händler sind nicht meldepflichtig. Wer jedoch Hersteller und Händler zugleich ist natürlich schon.


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01.12.2015 16:10
avatar  Frolic
#20 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Zitat von heimchen im Beitrag #13
Ok, einen hab ich noch

Klar, @steve die Liquids könnten sogar einem Neuling, der gerade mit Dampfen anfängt schmecken mit TPD-konformen Aromen, das bestreite ich nicht mal. Aber schau Dir mal so eine TPD2-10 ml Liquidflasche an:
sehr einladend, nicht wahr?


Ja, das ist doch ein perfektes Beispiel dafür, das die Ersteller von TPD und den abgeleiteten nationalen Gesetzen sehr weit von der Praxis entfernt sind und wahrscheinlich noch niemals im Leben eine Flasche in Größe von 10ml in der Hand hatten. Wenns tröstet: auf Tabakzigarettenpackungen bleibt auch fast kein Platz mehr um das Produkt dahinter zu erkennen...


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01.12.2015 16:24
#21 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Zitat von Vaporo im Beitrag #17
Die können von mir aus auf die Flaschen drucken oder kleben was sie wollen. Dieser Punkt ist mir sowas von egal. Es sei denn, es wäre das Foto von Frau Dr. Pötschke-Langer. Also nicht ganz egal ...


Wenn ein Bild von der drauf ist, würde ich freiwillig mit dem Dampfen aufhören. Das wäre auch perfekt für den Jugendschutz und die Kiiiinnndeer, abschreckender geht es wirklich nicht mehr.


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01.12.2015 16:30 (zuletzt bearbeitet: 01.12.2015 16:31)
#22 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Moderatorin

Ja ich weiss, und genau so bei den Liquidflaschen, auf den Flaschen darf nicht mal mehr der Geschmack stehen, auch nicht geschrieben, geschweige denn als Bild. ;)

Nur ist da halt doch ein Unterschied: Bisher standen auf den Kippenschachteln diverse Geschmäcker drauf (ausser Menthol) weil es das gar nicht gab. Der gemeine Raucher hat nach "Sorte" und "Marke" wählen können. Der gemeine Dampfer konnte bisher wenigstens im Laden anhand der Etikettierung auf der Flasche wenigstens den Geschmack ableiten können.
Damit ist dann auch Schluss. ;)

Und das wollte ich eigentlich mit dem Bild hier in diesem Händlerbereich aufzeigen. Der Händler hier mag ja begeistert sein von dem TPD2 Liquid mit XY Geschmack, aber in seinem Laden werden alle Liquids bzw. Flaschen genau gleich aussehen, der Kunde wird nicht erkennen können, was er da für ein Geschmack in den Händen hält, da stehen dann Nrn. und nur der Händler kann anhand dieser Nummer auf seiner Liste nachgucken, um welchen Geschmack es sich handelt. ;)

01.12.2015 16:36 (zuletzt bearbeitet: 01.12.2015 16:36)
avatar  77501
#23 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Ein Glück dass ich 7Leaves dampfe

Grüße Alex


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01.12.2015 16:49
#24 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Dann merke dir für die Zukunft die Nr. 64BHJ78645-SDFVGHH546378/2016 ;-)

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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01.12.2015 17:00
#25 RE: Die TPD2 und die Umsetzung in deutsches Recht
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Dass ein Shop und Wiederverkäufer von Fertig-Liquids keine Probleme sieht ist mir schon klar.
Ganz im Gegenteil, ein Shop wird sich ausrechnen, dass er ganz deutlich viel mehr Gewinn machen kann, wenn die Selbstmischer keine günstige Base mehr bekommen können.

Die Gelackmeierten sind immer die Endkunden, die statt +/- 50€ für einen Liter 36er Base demnächst 100x 5€ für 100x 10ml 20er Base bezahlen müssen, was umgerechnet auf 36er einem Literpreis von 900€ entspricht.
Steuern noch obendrauf sind wir dann bei den 1500€ pro Liter, die ich schon vor anderthalb Jahren vorhergesagt habe.
EU-Tabakrichtlinie?/Gesetze?/Rechtslage in Deutschland? (2)

Selbst WENN es dann Händler geben sollte, die 100er Packs von 10ml Basen günstiger anbieten, ist das immer noch ein Vielfaches vom heutigen Preis.
Dass Händler nichts dagegen haben ist eine satte Untertreibung, Händler sind in ihrem eigenen Interesse DAFÜR, wenn die Preise derartig explodieren.


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