08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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09.02.2016 18:00
#251 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von W. t N im Beitrag #250
Aha... und darum müssen unbedingt Zigaretten verkauft werden, da ja die 14mg Nikotin einer Zigarette das gesunde Nikotin ist, welches das alles verhindert....

Wenn nicht so ernst wäre, würde ich mich auf den Boden werfen vor lachen.

Ich bin nun bei 3mg Nikotin. Blase mehr oder weniger am Tag 5 ml durch den Tank. Wären also ca. 15mg am Tag.

Geraucht habe ich 30 Zigaretten. Das entspricht 420 mg Nikotin am Tag. Ein Glück das dies das gesunde Nikotin war...


Ja, treu dem Motto Bier ist ungesund. Ich trinke lieber Whiskey... pfff

Zurück zum Thema...was genau war das noch gleich? Ach ja... großes Reich und so...


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09.02.2016 19:14
avatar  Dette
#252 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

Werbung: http://www.ebay.de/itm/271776485852?_trk...K%3AMEBIDX%3AIT

Sind das schon die ersten aus Wirkungen?
Aber was hat das mit Nikotin zu tun?

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09.02.2016 19:15
#253 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von jjcl im Beitrag #237

Was die Nikotinsucht betrifft, so entlarvst Du Dich schon selbst: man muss nicht ausschleichen, wenn Nikotin kein Suchtfaktor ist. Dann kann man es ja einfach sofort weglassen und PG pur dampfen, das kratzt dann ebenso schön wie VGlastig mit Nik...
...
Und um noch einen drauf zu setzen: Nikotin ist nicht nur eine süchtig machende Droge, sondern es mehren sich die Hinweise in Studien, dass Nikotin selbst auch krebsfördernde Wirkung auf die Zellen hat.


Du differenzierst nicht zwischen Suchtaufrechterhaltung und Suchtbildung. Quellen bleibst Du schuldig. Das Statement zum Throathit lässt auch unterstellen, dass Du den Unterschied nicht aus eigener Erfahrung kennst.


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09.02.2016 19:20
avatar  Devassa
#254 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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@Dette, nur keine Panik. Der hat sich sicher verschrieben ;-)


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09.02.2016 19:20
avatar  corse
#255 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

@Dette nimm doch einfach den link und dann passts wieder
Werbung: http://www.ebay.de/itm/10Liter-Glycerin-...3gAAOSwKrhVcqbC

man sollte vielleicht mal ab und zu selbst recherchieren um Eingabefehler von regulären Angeboten zu unterscheiden ;-)

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09.02.2016 19:26
avatar  nischel
#256 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

Zitat von Dette im Beitrag #252
http://www.ebay.de/itm/271776485852?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

Sind das schon die ersten aus Wirkungen?
Aber was hat das mit Nikotin zu tun?


Ist mit Sicherheit ein Preisfehler. Auf ebay bekommst du 5 Liter zwischen 10 und 15 €

Auswirkungen des Artikels in meinem persönlichen Umfeld auf Arbeit: Was du da machst ist doch jetzt illegal. Das nervt und kotzt mich an. Will nicht jeden erklären das die Meldung nur teilweise richtig sind bzw. ein großer Teil weggelassen wurde....

Es sieht so aus das jetzt der Endspurt von PöLa eingeläutet wird um die Dampfer ins, für Sie, richtige Licht geschoben werden und am besten gemieden werden sollten.


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09.02.2016 19:37
#257 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Keine Panik, der ebay-Händler hat sich verschrieben.
Hier der Link zum Händlershop: http://www.1000liter.de/de/10-liter-glyc...995-c3h8o5.html


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09.02.2016 19:39 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 19:41)
#258 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

@MarkPhil
Angiogenese ist ein zweischneidiges Schwert. Wichtig für die Wundheilung und andere physiologische Prozesse, bei denen die Blutversorgung eines Gewebes erneuert werden muss. Aber eben schlecht wenn sich dadurch Tumore besser mit Blut versorgen. Deshalb ist die Hemmung der Angiognese eines der Ziele in der Entwicklung neuer Cytostatika.

Förderung der Angiogenese ist einer der wenigen dem Nikotin nachgesagten negativen Effekte, die biochemisch plausibel und einigermaßen kohärent in Tierversuchen nachgewiesen sind. Müsste ich Haus und Hof wetten, würde ich sagen, dass die Befunde auf den Menschen übertragbar sind. Ob das wirklich der Fall ist und ob die von uns typischerweise konsumierten Mengen an Nikotin für einen derartigen Effekt ausreichen, weiß ich nicht. Hätte ich Krebs mit halbwegs positiver Prognose würde ich vermutlich auf Nikotin verzichten. Wenn's um Leben und Tod geht, höre ich auf zu gamblen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Förderung der Angiogenese ist was völlig anderes als cancerogene oder mutagene Wirkung. Das würden sie dem Nikotin gern andichten, gelingt aber nicht.

@jjcl: Den hochgradigen Quatsch den du von dir gibst, möchte ich nicht kommentieren. Meine Lebenszeit ist begrenzt.


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09.02.2016 19:48
#259 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #258
... würde ich sagen, dass die Befunde auf den Menschen übertragbar sind. Ob das wirklich der Fall ist und ob die von uns typischerweise konsumierten Mengen an Nikotin für einen derartigen Effekt ausreichen, weiß ich nicht. Hätte ich Krebs mit halbwegs positiver Prognose würde ich vermutlich auf Nikotin verzichten. Wenn's um Leben und Tod geht, höre ich auf zu gamblen.


@Kuscheldampfer
Also wäre es für einen krebspatienten doch immer noch besser, wenn ihn ein minimum an nikotin in verdampftem liquid von einer schachtel pyros weghält ?
Wir haben einen guten freund, der aktuell trotz chemo weiter quarzt wie ein schlot, selbst wenn ihm regelmäßig kotzübel dabei wird.
Deshalb die frage...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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09.02.2016 20:22
avatar  Yenna
#260 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ich zitiere mal mein Frau als Biologin zu den Urteil: "Klar doch, selbstverständlich ist ein Produkt ohne Tabakgehalt ein Tabakprodukt...., die merken doch echt nix mehr..."

Unterm Strich denke ich, das die Reise klar war in die es ging und sowie die Regierung einen Weg gefunden hat, daran einen Reibach anhand von Fadenscheiniger Argumentation es in irgendeine Steuerecke geschoben hat,wird alles wieder anders.

Es geht nur ums Geld, nicht mehr aber auch nicht weniger, der rest ist nur vorgeschoben.

💙🦄💚🤘💛🏳️‍🌈🧡♀️💜☮️❤️✌️💋💕
Tolerance is more than just a word !
I am a transgender and what are you?

lg

Yenna 💋

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09.02.2016 20:25
#261 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Rauchen ist so ziemlich das dümmste, was man in der Situation machen kann. Außer die Prognose ist so schlecht, dass man in den letzten leidvollen Monaten nicht auch noch auf das bisserl Genuss verzichten möchte, das einem bleibt.

Im Vergleich zum Rauchen ist Dampfen auch mit Nikotin definitiv vernünftiger. Noch vernünftiger wäre es in dem Fall aber ohne Nikotin. Ich sag das sonst selten, aber in dem Fall schon.


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09.02.2016 20:50
#262 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ich habe mit dem Rauchen aufgehört, weil es meine chronischen Abzesse triggert. Blöderweise ist der Trigger nicht in den Schadstoffen der Zigarette zu suchen,
sondern im Nikotin! Das Nikotin sorgt dafür, daß häßliche und schmerzhafte Abzsesse entstehen. Mit dem Dampfen also den Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.
Sei's drum, ich dampfe weiter und reduziere das Nikotin weiterhin schrittweise, bis ich bei Null bin. Das war von Anfang an mein Ziel.

Trotzdem hab ich aufgrund des Urteils des BGH, sowie der EU-Richtlinien, die in deutsche Gesetze gegossen werden müssen, Vorräte angelegt und werde das auch
weiterhin tun, so lange es geht.

Auch wenn man das Urteil so lesen könnte, daß der Verkauf von Nikotinbasen nun ab sofort verboten ist, die heutigen Bestellungen gingen einwandfrei in den Versand.

Mir ist die Sachlage noch zu undurchsichtig, auch aus dem gesamten Urteil werde ich nicht schlau. Geht's jetzt nur um den Zusatzstoff Ethanol, oder nicht?

VG wird weiterhin ganz normal zu kaufen sein, der Hauptzweck liegt schließlich nicht darin, es zu dampfen. Bei PG sieht es ähnlich aus, Aromen werden auch immer verfügbar sein.

Manche inhalieren Deospray, oder Klebstoffe. Da gibt's auch keinen Gesetzentwurf für limitierten Verkauf, nur weil einige diese Stoffe zweckentfremden.

Spannend wird es, wenn Nikotin aus Nachtschattengewächsen gewonnen wird. Dann unterliegt es nämlich nicht mehr den Richtlinien. Es wird zwar teurer werden, aber dafür
fröhlich-frei verkäuflich sein. Die Nikotinbasen werden demnächst sowieso reglementiert, bleibt nur die Frage, wie.

Insgesamt empfinde ich diese Diskussion als völlig am Thema vorbei. Viele Köche verderben den Brei und genau das kommt dabei raus, wenn Lobbyisten tätig werden. Da wollen
eine Menge Leute profitieren, das macht es im Endeffekt einfach nur extrem teuer.

Es dauert sicherlich noch ein bischen, aber wir werden bestimmt demnächst klarstellende Worte allerorten lesen können.


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09.02.2016 20:56
#263 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ja, das wissen wir freunde alle und er weiß/ahnt es bestimmt auch. Auch die behandelnden ärzte haben es ihm erklärt, daß seine raucherei so ziemlich das kontraproduktivste ist was er aktuell machen kann. Ganz ohne nik packt er sicher nicht und so schlecht stehts um ihn ja nicht.
Trotz rauchen schlägt auch die 2. chemo wohl gut an, was ihn dann aber wieder zu dem spruch verleitet: " Sixtas, 's geht doch a trotz rauchn weida aufwärts..."
Versuche doch mal als (ex)raucher einem raucher die nachteile des rauchens glaubhaft zu vermitteln....
Die zusätzlichen gifte neben dem nikotin schwächen sein immunsystem, das glaubt er und leider glaubt er aber auch an die propaganda in den medien...
"man weiß ja noch zu wenig drüber und garnicht was da so drin ist..." und sagt, daß er dann doch gleich weiterrauchen könne.

Ein direktes opfer von Pöla und konsorten eben...

waldfee, du hast den zusammenhang zwischen trigger und nik erfasst, unser freund checkt das aber leider (noch) nicht...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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09.02.2016 21:03
#264 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Na ja, den Sinn zu erfassen und dann zusätzlich noch die eigene, sehr nahe Endlichkeit in Bezug zu bringen,
davon bin ich (hoffentlich) noch weit entfernt.

Ganz ehrlich? Wenn ich überzeugter Raucher wäre und Chemo bekäme, würde ich mir auch noch Pyros gönnen.
Weil es sowieso rum ist und das ganze Zinnober nicht der Heilung, sondern lediglich einer Lebenszeitverlängerung
dient. Kaum ein Krebs lässt sich mit Chemo ausheilen.

Ich hab in einem anderen Forum was gefunden, was ich euch nicht vorenthalten wollte. Ich sprach ja die Gewinnung
aus anderen Pflanzen, als Tabak an und das es spannend würde, wenn es geschieht. Haha, ich bin hinterm Mond,
das gibt es natürlich schon :-) In den USA, wo sonst.

http://nextgenerationlabs.com/


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09.02.2016 21:12
#265 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat
Ganz ehrlich? Wenn ich überzeugter Raucher wäre und Chemo bekäme, würde ich mir auch noch Pyros gönnen



Gut, aber es gibt nicht nur Krebs... Was, wenn du "lediglich"Asthma und dazu eine COPD hättest? Dann sind Pyros definitiv keine Möglichkeit mehr, Wenn man trotzdem nicht auf alles verzichten möchte oder kann, darf die Hoffnung bleiben, ob man mit der E-Zigarette vielleicht eine Verschlimmerung verhindern kann, auch wenn es dazu keine Langzeitstudien gibt, oder? Da ist man eh Beta Tester. Das muss aber jeder betrachten, wie er es möchte.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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09.02.2016 21:19
#266 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von waldfee72 im Beitrag #264

Ganz ehrlich? Wenn ich überzeugter Raucher wäre und Chemo bekäme, würde ich mir auch noch Pyros gönnen.


Und ich muß noch hinzufügen das es nicht nur Krebs oder Tumore sind die durch das Rauchen ausgelöst werden.
Darm, Magen, Leber, Bauchspeicheldrüse... alles das wird durch das Rauchen in Mitleidenschaft gezogen.
Lungenkrebs ist nur die Spitze des Eisbergs den die Öffentlichkeit auch mitbekommt.
Ich hab nicht gerne Geraucht!

tata...

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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09.02.2016 21:20 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 21:24)
#267 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Weiß gar nicht, ob man das selbst im Vorfeld so definitiv sagen kann.

Zitat : Ganz ehrlich? Wenn ich überzeugter Raucher wäre und Chemo bekäme, würde ich mir auch noch Pyros gönnen.

Ps : Denke, das entscheidet dann jeder erst, wenn es um das eigene nackte Leben/Überleben geht.

Vorher ist so etwas schnell mal dahergesagt.

Bei mir hatten wir viele=3 in der Verwandschaft , die Krebs bekamen und leidenschaftliche Raucher waren.

In Ihrem Kampf ihn zu besiegen, gaben Sie alle das Rauchen auf.

Half leider bei allen nichts . Sie verloren trotzdem den Kampf und mussten gehen.

****************************************************************************************
***************** Suche Weisheit , Respekt und Mitgefühl in deinem Leben ********************
*****************************************************************************************


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09.02.2016 21:34
#268 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Als erstes " Gott behüte "

Als ich noch raucher war und hätte deswegen eine schlimme Krankheit bekommen, ich hätte 100% weiter geraucht, denn schlimmer kann es nicht mehr werden.
Habe genau die selben Erfahungen gemacht wie petit.manni, 3 bekannte Lungenkrebs und alle bekommen Chemo und keiner hat den Krebs besiegt.

Aber die haben alle mit dem Rauchen aufgehört, früher fragte ich immer Dumm " Der hat doch schon eine Krankheit warum hört der nicht auf" nun Heute kenne ich die Antwort.
Es kann nicht mehr schlimmer werden.

Vor allem die Chemo würde ich nicht mit machen, die Menschen werden Dünn und sind sich nur noch am übergeben dazu noch werden sie von Tag zu Tag schwächer.
Von Lebens Qualität kann hier keine rede mehr sein, die letzten Monate oder vieleicht auch Jahre sind nur noch eine Folter.

Ich würde eine ganz andere Therapie machen, denn es gibt genügend beweise das bestimmte Sachen den Krebs wirklich besiegen können und wenn nicht besiegen dann wenigstens das Leben verlängern.
Vor allem hat man bei dieser Therapie noch 100% Lebensqualität, denn Zeug was einen High macht muss aber raus sein und dann kann sich das MEdikament frei entfalten und auch helfen.


Mein Vorrat:
1,5 Liter 36mg Nikotin in 100PG

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09.02.2016 21:54
avatar  killer queen ( gelöscht )
#269 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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killer queen ( gelöscht )
09.02.2016 22:39
#270 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von waldfee72 im Beitrag #262


Auch wenn man das Urteil so lesen könnte, daß der Verkauf von Nikotinbasen nun ab sofort verboten ist, die heutigen Bestellungen gingen einwandfrei in den Versand.

Mir ist die Sachlage noch zu undurchsichtig, auch aus dem gesamten Urteil werde ich nicht schlau. Geht's jetzt nur um den Zusatzstoff Ethanol, oder nicht?




Nochmal zum Verständnis: dieses Urteil ist kein aktuelles Urteil, das von Jetzt auf Gleich den Verkauf von Liquids und Basen verbietet, die Nikotin aus Tabakpflanzen enthalten. Im Grunde genommen wurde bereits 2012 das eigentliche Urteil gesprochen, das allerdings ganz explizit den Handel nur einem einzigen Händler verboten und diesem für seine Zuwiderhandlung eine Strafe aufgebrummt hat... das fand der wohl nicht so toll und ging durch alle Instanzen gegen dieses Urteil vor... das im Dezember vorm BGH ergangene Urteil war also nur eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit des urspünglichen Urteils und kein neues Urteil, das man in einem heutigen Klagefall als Referenz heranziehen dürfte, weil mittlerweile eine andere Gesetzeslage herrscht, nachder man Liquids nicht mehr als Tabakprodukt einordnen kann.
Es ging übrigens nicht nur um Ethanol, das garkeine Verwendung bei Tabak finden darf, sondern auch um PG und VG, das man Tabakprodukten nur in einer klar vorgeschriebenen Höchstmenge zusetzen durfte (und immernoch darf), was bei Rauchtabak durchaus Sinn macht, für Liquids allerdings das absolute Aus bedeuten würde...
Was allerdings schon an dem 2012er Urteil nicht nachvollziehbar und juristisch fragwürdig war, ist die Klassifizierung von Liquids als Tabakprodukt, weil bereits seit 2001 eine EU-Richtlinie Geltung hat, die Tabakprodukte eindeutig als Produkte beschreibt, die zwingend ganz oder teilweise aus Tabak bestehen müssen... also wirklichem echtem real nachweisbarem und sichtbarem Tabak. Die Tatsache, das Inhaltsstoffe einer "Sache" irgendwann mal in Tabak enthalten waren, reicht demnach für eine Einteilung als Tabakprodukt nicht aus - und in Liquids ist ja nun mal wirklich nicht ein einiziges Krümelchen Tabak enthalten....

@Dette - das Angebot ist so nicht ernst zu nehmen... Meiner Erfahrung nach bedeuten solche Mondpreise nur, das das Angebot grad nicht verfügbar ist, in Kürze aber wieder zu haben sein wird... damit die Händler jetzt nicht ihre so schön und mühselig erstellten Angebote jedesmal neu machen müssen, wenn die Ware grad mal nicht lieferbar ist, lassen die die Angebote mit solch maßlos übertriebenen Preisen, die nichtmal der Dämlichste zahlen würde weiter laufen und stellen beim Eintreffen neuer Ware wieder den normalen Preis ein... spart nen Haufen Arbeit


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09.02.2016 23:33
#271 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Hallo zusammen,

hat da schon einer mal Bestellt,oder wenn es mal hart kommt ist das was ?

https://www.nicotineriver.com/collection...iant=1210571939




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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09.02.2016 23:45 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 23:50)
#272 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Also wenn in ein Liquid 10ml 5% Aroma drinn sind sagen wir mal Tabak Geschmack,dann besteht das Liquid nicht Hauptsächlich oder in größerer Menge aus Tabak, oder aus ein Tabak Nebenprodukt.Für Nikotin gilt das selbe.
Von den Künstlichen also synthetischen Nikotin würde ich abraten,siehe link.auch selber nikotin extrahieren wohl auch lieber nicht.
Aber wie sieht das aus mit den Nikotin aus anderen Pflanzen,gibt es das in ausreichender Menge,und wird es in den Liquids und Base schon eingesetzt,und unterscheidet es sich,von den Nikotin nachweislich,von den Nikotin aus Tabakpflanzen ? Mir wäre es egal wenn es Teuerer wäre,aber dann fällt unser Liquid nicht unter der Tabakrichtline wäre doch klasse,und die Dummen Gesichter würde ich gerne sehen.


http://www.mountainprophet.de/2013/07/17...it-dem-nikotin/




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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10.02.2016 01:16
#273 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Tabak enthält 14mg Nikotin pro 1g Tabak.
Auberginen enthalten 14mg Nikotin pro 140kg.
Kartoffeln enthalten 14mg Nikotin pro 915,6kg.

Du kannst ja mal grob den Preisunterschied der Rohstoffe überschlagen und dir überlegen, wie viel fast eine TONNE Kartoffeln kostet im Vergleich zu 1 Gramm Tabak.
Wie viel es kostet Nikotin ohne Tabak im Labor künstilich herzustellen weiss ich nicht, könnte aber irgendwo zwischen dem Preis von Nikotin aus Tabak und aus anderen Pflanzen liegen.


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10.02.2016 01:25
#274 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von NeuerDampfercgn im Beitrag #271
Hallo zusammen,

hat da schon einer mal Bestellt,oder wenn es mal hart kommt ist das was ?

https://www.nicotineriver.com/collection...iant=1210571939


Die Frage ist erstmal - liefern die überhaupt nach Deutschland und wenn ja zu welchen Kosten ? Dann kommt bestimmt der Zoll weil der Preis incl. Versand garantiert die 26€ Freigrenze überschreitet. Und dann ist die große Preisfrage: lassen die das durch oder wirds einkassiert, weil die Base nicht die nötigen Gefahrnsymbole aufgedruckt hat, die in Deutschland/EU für bestimmte Nikotinkonzentrationen vorgeschrieben sind (Siehe Verkaufsverbot für Hisvape)... um da sicher zu sein dürftest du nur niedrig dosierte Basen einführen...

Und hart kommts eh spätestens ab Mai mit der TPD, wenn die 10ml-Höchstmenge pro Verkaufseinheit gilt... zwar gelten noch Übergangsfristen, so wie es aktuell wohl geplant ist, aber darauf verlass ich mich lieber nicht so sehr... Nochmal: das BGH"Urteil" sagt nicht, das ab sofort der Verkauf von Liquids und Basen für Alle verboten ist, sondern nur das der verklagte Händler dies 2012 nicht hätte tun dürfen. Es ist nicht auszuschließen, das irgendein bürokratischer Dummkopf jetzt noch auf die Idee kommt, auf Grund dieses Urteils Händlern den Verkauf in seinem Verantwortungsgebiet zu untersagen, aber da muss der Dummkopf schon sehr dumm sein und ausserdem damit rechnen, das dieser Untersagung nicht ohne eine Klage der betroffenen Händler stattgegeben wird, weil die Begründung für dieses Urteil hier auf recht tönernen Füßen steht...

und zu deiner anderen Frage: Tabakprodukte sind laut aktuell geltender EU-Richtlinie nur dann welche, wenn auch Tabak drin ist... richtiger echter Tabak, den man verbrennen und rauchen könnte, wenn man diesen aus dem Tabakprodukt rausklamüsert und ggf. trocknet... und aus nem Liquid bzw. ner Nikotinbase kriegste keinen Tabak "aussortiert" sondern nur Tabakbestandteile... Phil vom Liquidhimmel hats passend erklärt: ein Apfelschnaps ist noch lang kein Obst, nur weil bei der Herstellung der eine oder andere echte Apfel zum Einsatz kam...
Im Gegenzug kann nach der angewandten Begründung/Einstufung kein Richter oder sonstwer Liquids/Basen mit Nikotin aus Kartoffeln oder Tomaten als Tabakprodukt klassifizieren, weil Nikotin drin ist... gäbs das in ausreichender Menge und Qualität bräuchten wir hier jetzt nicht diskutieren... aber das ist eh müßig, denn mit der TPD bekommen wir unsere eigene Klassifizerung und damit sind dann die für echte Tabakprodukte geltend gemachten Vorschriften nicht mehr anwendbar... bleibt nur abzuwarten was wir dann für Vorschriften bekommen....


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10.02.2016 10:21
avatar  Frolic
#275 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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sunnymarie32, in Deutschland gilt bis zum Wirkungsbeginn des Tabakerzeugnisgesetzes/Tabakerzeugnisverordnung (samt Änderungsverordnungen) die Kombination der folgenden Gesetze:
Tabakverordnung (regelt u.a. die Inhaltsstoffe), Tabak-Produktverordnung (ist die deutsche Umsetzung von TPD1 aus dem Jahr 2001) und vorläufiges Tabakgesetz (als ausgekoppelter Bestandteil des LMBG). Die Tabakverordnung sagt in §5, das Tabakerzeugnisse zum anderweitigen oralen Gebrauch schlicht verboten sind. Das vorläufige Tabakgesetz erklärt in §3 was Tabakerzeugnisse sind und den Passus "unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse" kann man so deuten wie es das BGH tut oder eben auch nicht. Fakt ist, das Nikotin bislang immer (und maßgebliche Lieferanten die ich kenne bestätigten das) aus Tabak extrahiert wird. Ob es synthetisch hergestellt werden kann und wenn ja, ob es bezahlbar ist, weiß ich nicht. Daher kann man der Schlußfolgerung des BGH schon irgendwie folgen. Oder aber auch zu einer anderen Meinung kommen. Juristensache.


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