7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an

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16.03.2016 02:52
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#76 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Nun - der Herr Bellendorf - und das hat rein gar nix mit Mögen oder Nichtmögen zu tun, hat auf jeden Fall eine Menge praktische Erfahrung, was im Rahmen unserer deutschen Gesetzgebung so alles geht oder auch nicht. Oder anders ausgedrückt : Wenn Du wissen willst, wie Du Deinen Rechner möglichst sicher machen möchtest, dann frage keinen IT-Experten, sondern einen Hacker :)

Was Bellendorf meint - und auch angesprochen hat am Beispiel von HisVape : Verbot auf Umwegen bestehender Gesetze und Verordnungen.

Was war es bei hisvape - im Prinzip ganz einfach : Eine Möglichkeit gefunden auf bestimmte Nikotinkonzentrationen nen Totenkopf draufzupappen als ersten Schritt.
Als zweiter Schritt dann :
Ein anderes Gesetz sagt dann wieder, dass man man für den Vertrieb von Sachen mit Totenkopf drauf etwas braucht, das Hisvape nicht hat.

Bei hisvape wurden lediglich die richtigen Gesetze / Verordnungen gesucht, gefunden und kombiniert, woraus sich dann ergibt, dass sie nicht mehr mit handeln dürfen.

Wenn also nun für Stoffe bestimmter Gefashrengutklassen bestimmte Regelungen gelten, dann braucht man bloss - was genau D nun versucht - einen bisher "freien" Stoff in die gewünschte Gefahrengutklasse zu bekommen und schwupps gilt für diesen Stoff automatisch dann Alles, was in der Beschreibung für diese Gefahrengutklasse festgelegt ist. GENAU DESWEGEN WILL DEUTSCHLAND, bzw. Derjenige, ders wem eingeflüstert hat, ja diese sogenannte "Harmonisierung" . Oder glaubt wirklich Jemand, der Harmonisierungswunsch für PG kommt ausgerechtnet jetze rein zufällig ??? Kommt er nicht ! Er kommt deswegen, um das Ende von dampfbarem PG für Einzel- Endverbraucher einzuläuten.
Der Bauer bekommt es dann immernoch als Futtermittelzugabe, der Apotheker für Salbenherstellung auch und der Zahnpastahersteller auch usw. Aber Hans Dampf wird Probleme bekommen. PG ist im übrigen chemisch - genau wie Glycerol - ein Alkohol und lässt sich spielend mit demselben Zeug ungeniessbar machen, mit dem auch Sprit "vergällt" wird, damit man ihn nicht trinken oder zur Herstellung privaten Gesöffs verwenden kann.


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16.03.2016 06:52
avatar  Tormk
#77 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Na, ich denke aber doch, dass es dafür Gründe braucht um es in eine Gefahrenklasse einzustufen.
Dabei denke ich nicht unbedingt an Geld haben will.
Die können die Einstufung ja nicht willkürlich vornehmen, oder etwa doch?
Kennt sich jemand mit dem Einstufungsprozedere aus?


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16.03.2016 08:25
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#78 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Grüße Alex


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16.03.2016 08:58
#79 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Okeee, ich habe es jetzt getan, ich habe dieses Video angeklickt. Bis Minute 3:01. Dann wurde es leider bereits absurd.

Aber das ist natürlich nur meine Meinung und meine Rechtsauffassung.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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16.03.2016 10:25
#80 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Zitat von Tormk im Beitrag #77
Na, ich denke aber doch, dass es dafür Gründe braucht um es in eine Gefahrenklasse einzustufen.
Dabei denke ich nicht unbedingt an Geld haben will.
Die können die Einstufung ja nicht willkürlich vornehmen, oder etwa doch?
Kennt sich jemand mit dem Einstufungsprozedere aus?


Der Grund
ist doch offensichtlich.
Ich kenne den Diskonebel seit 34 jahren. Und vorher gabs den auch schon.
Seit min 34 jahren galt PG als ungefährlich und war frei verkäuflich.
Hat nur kaum Privater Anwender gebraucht.
Dann taucht aus holdem Munde im Bundestag ein unglaublicher Mak-Wert im Zusammenhang mit den E-Zigaretten auf
welcher die Substanz als stark toxisch deklariert. Dh, eine Unterschrift, ein Beschluss und PG ist! als ausreichend toxisch definiert.
Wie? Ist es nicht? Steht doch schwarz auf weis in den entsprechenden Schriften die das fest legen! Da kann niemand behaupten das sei nicht so.
Es gibt für die Pharma ganz erschreckende Verlust-Hochrechnungen wenn sich der E-Zigaretten Konsum so weiter entwickelt wie er es eben noch tut.
Das ist nicht nur Grund genug, das ist einer der stärksten Gründe die es geben kann.
Die E-Zigaretten greifen ins weltweite Gesundheitsgefüge so dermaßen jäh ein, wie es ein sicher wirkendes Krebs-Medikament tun würde,
wenn dies plötzlich da wäre. (Hier lese man OT zwischen den Zeilen)
Begreift man die Dimension des Eingriffs in diesen Medikamentenmarkt und allem was da noch dran hängt, ( man wird vieles gar nicht mehr brauchen)
dann wird klar wie die Idee der Regulierung in die EU kam, und warum weltweit fast jede Regierung am liebsten die Zeit 10 Jahre zurückdrehen würde.
Die Zeit können sie nicht zurückdrehen, aber sie können und werden dafür sorgen, die Verwendung auf ein maximal geringes Maß zu reduzieren.
Und da gehört es eben dazu, dass die Dampfer sich nicht mehr selbst versorgen können. Es sind daher alle, und selbst die absurdesten Maßnahmen denkbar
welche dem Ziel dienlich sind. Nein, es ist kein Zufall dass eine solche Klassifikation genau jetzt angestrebt wird.
Diese ganzen Absurditäten, Lügen der Regulierung passieren deshalb, weil sie ja nicht einfach das PG/VG nur für Dampfer verbieten können, aber in Salben darf es noch drin sein.
So lassen sie sich einen Weg einfallen mit Hilfe der schon bestehenden Gesetze das PG auf Umwegen für uns zu sperren und da bietet sich eben eine andere Klassifizierung an.


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16.03.2016 10:31
avatar  Tormk
#81 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Ich denke, es kann nicht schaden sich Menschen mit Pferden warm zu halten


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16.03.2016 10:41 (zuletzt bearbeitet: 16.03.2016 10:46)
#82 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Hab mir mal die Mühe gemacht, das nachzuvollziehen:

Vorgeschlagene Einstufung: STOT SE 3, H335

Spezifische ZielorganToxizität (einmalige Exposition)

Kategorie: 3 STOT SE 3
Pictogramm: GHS07
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweis: Kann die Atemwege reizen

Entspricht ChemG
 Xi R37

Das bedeutet im Klartext, das PG nicht als "Gefahr" eingestuft wird, sondern unter "Achtung" (Warnung). Daher gelten nur einige Regeln zur Kennzeichnung und Verpackung, die aber in Deutschland ohnehin schon zum Teil umgesetzt werden (wenn man PG in der Apotheke kauft, ist dort auch schon das entsprechende Piktogramm drauf). Vorgeschrieben ist z. B. ein tastbarer Gefahrenhinweis und die Nennung eines "Verantwortlichen" auf der Verpackung. Welche weiteren Vorschriften gelten, ist schwer rauszukriegen, aber bei der Einstufung sind keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich Verkehr und Verkauf zu erwarten.

Links:

* GHS System: http://www.baua.de/de/Publikationen/Post...publicationFile
* http://www.reach-info.de/dokumente/Leitf...-Verordnung.pdf
* Zur Kennzeichnung und Verpackung (AT, dürfte aber in DE genauso sein) https://www.wko.at/Content.Node/branchen...eichnungsVO.pdf

Der CLH Report ist übrigens super interessant. Die zitierten Studien zeigen alle, dass das Inhalieren von PG ziemlich harmlos ist...

Edit: Natürlich bedeutet diese Einstufung, dass die PöLas dieser Welt dann offiziell von "toxischen Substanzen" reden können. Insofern ist die Geschichte nicht ganz harmlos!

Ich dampfe ungeregelt! Und merke: weniger Widerstand = mehr Leistung gilt für die Dampfe, nicht für die Politik.

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16.03.2016 11:01
avatar  Tomte
#83 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Worum geht es denn im Kapitalismus?
Es geht um Aktienkurse und Marktanteile.
Big-T und Big-P und andere.
Die werden sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen.
Heerscharen von Rechtsverdrehern und Pseudowissenschaftlern werden alles tun um der Comunity zu schaden und den Markt nach ihren Vorstellungen zu regeln.
Wir sollten zu mindest versuchen denen ein wenig Einhalt zu gebieten.
Als Comunity und IG-ED haben wir die Möglichkeit denen die Chance zu nehmen das alles Still und Heimlich unter den Teppich zu kehren.
Also Mitglied werden und mit Helfen.
Flyer verteilen, Freunde und Bekannte aktivieren und im Privatleben klar Stellung beziehen!
Unser Rechtsverständniss interessiert die genau Null.
Free Vaping da kannste jetzt schon mal nen Haken dran machen.
Die ersten youtuber machen schon die Grätsche!
Die erste Shops machen dicht!
Einschränkungen in den Foren!
Die Walze rollt schon!
Jeder kann in etwas tun.

Volker Pispers for President
Tullius Destructivus

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16.03.2016 17:11
#84 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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17.03.2016 15:11
#85 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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17.03.2016 15:54
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#86 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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( gelöscht )

ihr seid total bescheuert, ich habe zig Kartons hier, wo von mir mit Kuli draufsteht : PG, Horsedirect, Nic in PG ..........

Koennt ihr alles haben, naechstes Jahr, bin ja ein Aromabanause und Nicotinbanause bin ich auch noch, aber dampfen, was das Zeuch haelt, mind. 1,5 ml am Tag mit Taifuni und das mal zwei, evtl.


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18.03.2016 19:17
#87 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Moderatorin

Oh, gibt doch schon Reaktionen dazu von paar Händlern
http://www.wegwerpsigaret.com/nieuws/cla...opylene-glycol/

http://www.ecita.org.uk/ecita-blog/chang...it-fog-machines

Für PG sollen folgende Warnungen vorgesehen werden:

H335: May cause respiratory irritation
- Kann Atemwegsirritationen hervorrufen

P261: Avoid breathing dust/fume/gas/mist/vapours/spray.
- Einatmen von Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen, etc. vermeiden.

P271: Use only outdoors or in a well-ventilated area.
- Nur im Freien oder in gutbelüfteten Bereichen verwenden.

P304 + P340: IF INHALED: Remove victim to fresh air and keep at rest in a position comfortable for breathing.
- Falls eingeatmet: Das Opfer an die frische Luft bringen und in eine Haltung bringen, die das Atmen erleichtert.

P312: Call a POISON CENTER or doctor/physician if you feel unwell.
- Den Giftnotruf oder einen Artz rufen, wenn man sich unwohl fühlt.

P403 + P233: Store in a well-ventilated place. Keep container tightly closed.
- Nur gut belüftet aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten

P405: Store locked up
- Unter Verschluss halten.

Gilt explizit auch für Bühnennebel.

18.03.2016 19:23
avatar  ( gelöscht )
#88 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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( gelöscht )

das ist doch jetzt nicht wirklich ein Grund zur Panik? Ich weiss inzwischen, ueber die Jahre, auch von Leuten, die so schrecklichen Raucherhusten hatten und dann glaubten, das PG in der E-Ziggi sei schuld, dass man nicht mehr normal rauchen koennte ..... jamei, wenn die Flimmerhaerchen gereizt sind, dann ist das denen wahrscheinlich wurscht, ob das Zeuch verbrannt oder verdampft in die Lunge kommt (hoffentlich habe ich mich klar ausgedrueckt, bin ja kein Mediziner).


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18.03.2016 19:24
avatar  Sabine
#89 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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weia, ich hab noch nie von massenhaften Opfern von Bühne- bzw. Disconebel gelesen

Da dreht jemand gewaltig am Rad


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18.03.2016 19:32
avatar  ( gelöscht )
#90 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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( gelöscht )

... ich werde noch so ein bayer. Fuchs: Wenn die den Diskonebel verbieten wuerden, dann wuerden doch die da draussen fragen, warum? Und dann wuessten die von uns alten Dampfern, wenn das dann ueberhaupt noch interessiert, weil wir ja dann teilweise schon glatzkoepfig und grau geworden sind. hmm ...


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18.03.2016 19:44
#91 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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RE: Wichtige Petition! Tierheilpraktiker vor dem aus ! (2)
Beitragsnummer 49 nur mal so, da wurde es einfach übergangen, was will der Spinner? ist doch überall drin,
kann doch gar nicht reguliert werden!
ich halt mich hier raus....
Einige werden den Kometen auch dann noch nicht glauben und für Panikmache halten wenn sie einen Lichtschein, heller als die Sonne, vorbei rasen sehen...
die andern wissen es mittlerweile auch, groß drüber reden brauchen wir nicht mehr was kommt. Wir wissen es, allerdings noch nicht in ganzer Tragweite.

Legt doch mal 2 tage die Dampfe weg. Nur so um mal zu simulieren wie es ist wenn es nicht mehr gibt, schön boshafteste Schmacht schieben,
voll auf Entzug sein. Erst dann begreift man das Ausmaß. Bewusst.


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21.03.2016 07:53 (zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 07:58)
avatar  Tormk
#92 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Also für mich kann ich sagen, daß es gar nicht schlimm ist mal ein paar Tage nicht zu dampfen, obwohl ich auch gern mal dauernuckel.
War jetzt 3 Tage unterwegs und hatte meine Dampfutensilien vergessen.
Na klar gab es Situationen wo ich gerne mal genukelt hätte, wollte aber auch nicht irgend einen Zigalike Müll kaufen.
Da ist für mich klar, daß der Suchtdruck gegenüber meiner Raucherzeit, marginal ist.
Als ich wieder zu Hause angekommen bin habe ich natürlich erst einmal an einem gewohnten Verdampferli gesaugt und nach einem Zug schnell meinen Kaifun light
aufgeschraubt, da mir der Luftdurchsatz und die Dampfmenge echt zu viel war.
Inzwischen geht es wieder. Dieser unfreiwillige Selbsttest hat mir gezeigt was es inzwischen für mich ist.
Ein Hobby und ein reines Genussmittel.
Bin bei etwa 3mg/ml Nikotin.


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21.03.2016 08:22
#93 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Moderatorin

BTT
Die Frage ist doch, was bedeutet eine Klassifikation von PG für unsere Liquids?
Wird es einfach noch ein Gefahrzeichen mehr auf den Flaschen geben müssen? (z.B. kann Atemwegsreizung verursachen, deshalb gibts ja auch kein PG mehr in Asthma-Inhalatoren)
Ob das aber gleich zu einem Verkaufsverbot führt, kann ich mir nicht denken.

21.03.2016 08:27
#94 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Ein Verkaufsverbot sicherlich nicht. Aber evtl. ein partielles Verbot? Nach der Einstufung soll man es nicht mehr einatmen. Ein Liquidhändler verkauft das Produkt aber genau für diesen Zweck und "schädigt den Konsumenten damit bewusst". So etwas kann/darf doch gar keine Zulassung nach der neuen TPD2 geben.


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21.03.2016 09:00
#95 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber Zufall ist das keiner, dass eine deutsche Behörde nach jahrzehntelangem Ignorieren von Bühnennebel plötzlich mit diesem Vorschlag antanzt.

Welche Konsequenzen das haben würde, ist schwer vorhersehbar. Im worst case ein Verbot von PG. Laut TPD2 Artikel 20 (3) e) dürfen

Zitat
nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter oder nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.



Atemwegsreizung ist definitiv ein Risiko für die menschliche Gesundheit (wenn auch nur ein klitzekleines itsy bitsy Risiko). Bin schon neugierig was sie dem Glycerin andichten werden. Das muss schließlich auch noch weg, wenn man Nägel mit Köpfen machen will.


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21.03.2016 09:20 (zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 09:21)
avatar  Chandra
#96 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Danke, Kuscheldampfer, damit hat sich mein ursprünglicher Post erledigt. Sehe ich auch so. Ich befürchte ganz klar, dass so dem Dampfen durch die Hintertür de facto der Garaus gemacht werden soll. Dass als erstes das PG dran ist, ist mir zusätzlich verdächtig, da in den letzten Monaten eigentlich immer nur auf VG abgehoben worden ist, wegen angeblicher Gesundhheitsschädigung ("Popcornlunge"). Wenn sie PG verbieten können für das Dampfen, dürfte VG dann überhaupt kein Problem sein; dieser Denke und geplanter Vorgehensweise verdächtige ich die Verantwortlichen.

Sollte PG so eingestuft werden, warte ich nicht mehr ab, bis irgendeine Durchführungsvorschrift (oder wie auch immer das rechtlich heißt) im Nachgang der TPD 2 katastrophale Fakten schafft, sondern nehme meine Erspartes in die Hand und komplettiere meinen Lebensvorrat an Basen. Die werden mich nicht mehr zu einem verfrühten Rauchertod bringen.

Und wenn ich mich irre, kann man mich gerne als Panikmacherin oder als sontswas bezeichnen, denn dann freue ich mich viel zu sehr über meinen Irrtum (und darüber, dass auch nur das Mindeste erlaubt bleibt, was man zu Dampfen benötigt...)


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21.03.2016 09:26
#97 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Moderatorin

Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #95

Zitat
nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter oder nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.


Atemwegsreizung ist definitiv ein Risiko für die menschliche Gesundheit (wenn auch nur ein klitzekleines itsy bitsy Risiko). Bin schon neugierig was sie dem Glycerin andichten werden. Das muss schließlich auch noch weg, wenn man Nägel mit Köpfen machen will.



Es KANN zu Atemswegreizungen kommen, genau wie bei Wasserdampf oder heisses Fett, das dazu führen KANN, wenn eingeatment und man empfindlich ist. (Mein Mann hustet z.B. sehr stark im Dampfbad und das als Raucher!).

Und was ist dann mit dem Nikotin? Kein Risiko? ;) - Dafür sind ja die Warnungen gedacht mMn. Nun kommt wohl eine zusätzlich Warnung dazu. Ganz klar, es soll abschrecken, das ist mir auch bewusst.

21.03.2016 09:29
avatar  Chandra
#98 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Heimchen, ich hoffe wirklich, dass du recht hast und ich unrecht. Ein weiterer Warnhinweis wäre der positivste Ausgang dieser Geschichte. Aber ich verliere mein positives Denken bei dieser ganzen Chose der letzten Jahre immer häufiger...


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21.03.2016 09:38 (zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 09:41)
#99 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von Chandra im Beitrag #96
Dass als erstes das PG dran ist, ist mir zusätzlich verdächtig, da in den letzten Monaten eigentlich immer nur auf VG abgehoben worden ist, wegen angeblicher Gesundhheitsschädigung ("Popcornlunge"). Wenn sie PG verbieten können für das Dampfen, dürfte VG dann überhaupt kein Problem sein;


Da darf ich dir (glücklicherweise) widersprechen. Erstens hat VG nix mit der blöden Popcornlunge am Hut. Bei der ist Diacetyl der (mMn erfundene) Bösewicht. Zweitens werden sie sich bei Glycerin viel, viel schwerer tun als bei PG, weil es bei dem meines Wissens nicht einmal einen Fuzzi-Hinweis auf schädliche Effekte gibt. Aber wie gesagt, irgendwas werden sie schon noch aus dem Hut zaubern (sobald sie geschnallt haben, dass es auch ohne PG geht).

Ich finde es immer wieder erstaunlich, mit welchem Einfallsreichtum und mit welcher Verbissenheit versucht wird, den Ecigs Schädlichkeit anzudichten. Zuerst war Nikotin das zentrale Target. Allerdings nicht wirklich zielführend, weil das erstens weniger gefährlich ist als erhofft und zweitens auch in den Tschik und - noch blöder - in den heilsamen Produkten der Pharmaindustrie drinnen ist. Also kommen die Aromen dran. Wenn man die in den Tschik verbieten kann, sollte das doch auch für Ecigs möglich sein. Blöderweise würzen dann aber die findigen Ecig-Junkies ihre Liquids mit Lebensmittelaromen. Somit muss man das Übel an der Wurzel packen und PG/VG verbieten. Dann ist endlich Ruhe im Karton.

Edit @heimchen: Im Unterschied zur geplanten Einstufung von PG ist Wasserdampf nicht als atemwegsreizend eingestuft. Ich weiß schon, dass das mit der Reizung durch PG hochgradiger Quatsch ist. Aber darum geht es leider nicht. Die Vernunft ist bei der ganzen Reguliererei schon lange auf der Strecke geblieben.


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21.03.2016 09:43
avatar  Chandra
#100 RE: 7.3.2016 Deutschland strengt "harmonisierte Klassifikation" von PG in der EU an
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Ich weiß, dass VG keine nachweislichen Schäden wie die Popcornlunge hervorruft. Ansonsten denke ich aber auch, dass es dann als nächstes dem VG an den Kragen gehen soll, aus welchem Grund auch immer.


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