18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

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01.07.2016 04:44
#26 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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S-Mod verstorben am 18.8.2017

Zitat von vaping falconer im Beitrag #24
Beipackzettel müssen auch zu den nik-freien Liquids dazu,
Ah, ja, Du hast recht, es fallen nur die Schockbilder, äh, Warnhinweise weg.

Zitat
Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden mit einem Beipackzettel, der eine Gebrauchsanleitung und Informationen über gesundheitliche Auswirkungen sowie Kontaktdaten enthält, und wenn die Packungen und Außenverpackungen von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die Nikotin enthalten, mit einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis versehen sind [...]


Zitat von vaping falconer im Beitrag #24
Vielleicht kann man mal @Zazo anpingen
Pingen geht nur mit der korrekten Schreibweise. @Zazo heiß nämlich @ZAZO

Zitat von vaping falconer im Beitrag #25
... ist das allen Ernstes haltbar Lebensmittelzusätze in einem TabakErzG zu regulieren?
Blöder Vergleich; einen Klotz Stahl darfst Du verkaufen, eine Waffe nicht. Auf den Einsatzzweck kommt es an.
Es ist ja schon mehrfach erwähnt worden; Selbstmischer kommen immer noch an ihr PG und VG dran, nur das Nik und die fertigen Liquids werden reguliert.

colonius

... aber ich bin doch lieber jeden Tag glücklich als im Recht. (Slartibartfaß)


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01.07.2016 05:44 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 05:46)
#27 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von colonius im Beitrag #26
Zitat von vaping falconer im Beitrag #24
Beipackzettel müssen auch zu den nik-freien Liquids dazu,
Ah, ja, Du hast recht, es fallen nur die Schockbilder, äh, Warnhinweise weg.

Nicht wirklich, es muss eine Märchenstunde-Aussage über das pöse Nikotin drauf.

Zitat von colonius im Beitrag #26
Pingen geht nur mit der korrekten Schreibweise. @Zazo heiß nämlich @ZAZO

Danke, hatte ich übersehen!

Zitat von vaping falconer im Beitrag #25
... ist das allen Ernstes haltbar Lebensmittelzusätze in einem TabakErzG zu regulieren?

Zitat von colonius im Beitrag #26
Blöder Vergleich; einen Klotz Stahl darfst Du verkaufen, eine Waffe nicht. Auf den Einsatzzweck kommt es an.

Na, das hinkt aber ein wenig! Einen Stahlklotz muss ich erst ziemlich heftig bearbeiten, bevor's ne Waffe ist (außer ich schmeiße den Klotz direkt auf jemanden drauf ... now there's an idea! ) PG und VG zusammen in eine Flasche abfüllen verändert die Grundstoffe nicht. Es heißt nur auf einmal "nikotinfreies Liquid", ist aber immer noch dasselbe.
Für meine Begriffe ähnlich abstrus (und unhaltbar), wie Watte oder Draht, wenn man keinen Dampfshop betreibt, ganz normal vekaufen zu dürfen, wenn man aber einen Dampfshop betreibt, die Watte und den Draht nur mit (doppelter!) Altersverifikation verkaufen zu dürfen.

Ist doch alles völliger Irrwitz.
Kishon? Kafka? Ägypten?


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01.07.2016 06:02
#28 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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S-Mod verstorben am 18.8.2017

Zitat von vaping falconer im Beitrag #27
Ist doch alles völliger Irrwitz.
Kishon? Kafka? Ägypten?
Tja, Politiker denken wohl immer im rechten Winkel zur Realität.

colonius

... aber ich bin doch lieber jeden Tag glücklich als im Recht. (Slartibartfaß)


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01.07.2016 06:19
#29 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Bringt ihnen aber ihre Vorteile die sie anstreben....
Geschmiert wird da wo das Getriebe der Regierung holprig läuft
Haha


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01.07.2016 07:11
avatar  ZAZO
#30 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #24
Das stimmt so nicht ganz @colonius . Beipackzettel müssen auch zu den nik-freien Liquids dazu, Werbeverbot gilt im vollen Umfang. Letztlich gilt die ganze verfluchte TPD dann ab Inkrafttreten dieses neuen Butterbrotpapiers für nikotinhaltige wie nikotinfreie Liquids.
Nur, dass da eben noch steht, dass die 20-mg-Grenze logischerweise bei nik-freiem Liquid nicht zutrifft und die 10 ml eben für nik-freie Liquids "nicht erforderlich" sei. So verstehe ich das jedenfalls...


Guten Morgen vaping falconer,
genau so, die 10 ml Höchstmenge gilt laut Änderungsgesetz nur für nikotinhaltige Erzeugnissee. Somit wird es sicherlich weiterhin wie gehabt nikotinfreie Basis und nikotinfreie Liquids in größeren Gebinden zu kaufen geben.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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01.07.2016 10:04
#31 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Moderatorin

Heisst das jetzt:

Der Bundesrat hat den Entwurf ABGELEHNT und es bleibt alles beim "Alten" und die Aufregung hier war eigentlich umsonst???

01.07.2016 10:33
#32 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Hat Frank denn das
http://www.bundestag.de/dokumente
überhaupt schon gelesen, es ist ja ganz frisch gewesen...
Wenn Nikotinfe Liquids unter das gleiche Gesetz gestellt werden dann heisst das normal das alles was für die mit Nikotin gilt auch für die ohne Nikotin gelten muss,
es sei denn es gibt irgendwo Ausnahmen und die müssten dann auch in dem Dokument stehen.
Wo ist der Satz der sagt, dass die Gebindegröße bei den Nikotinfreien nicht beschränkt wird? In dem aktuellen Dokument?


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01.07.2016 10:54 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 10:54)
#33 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Moderatorin

Zitat von Dampfphönix im Beitrag #32
Hat Frank denn das
http://www.bundestag.de/dokumente
überhaupt schon gelesen, es ist ja ganz frisch gewesen...
Wenn Nikotinfe Liquids unter das gleiche Gesetz gestellt werden dann heisst das normal das alles was für die mit Nikotin gilt auch für die ohne Nikotin gelten muss,
es sei denn es gibt irgendwo Ausnahmen und die müssten dann auch in dem Dokument stehen.
Wo ist der Satz der sagt, dass die Gebindegröße bei den Nikotinfreien nicht beschränkt wird? In dem aktuellen Dokument?


Ab Seite 14 Zu Nummer 6 Zu Buchstabe a

Würde also bedeuten, dass zwar der Bundestag das gerne hätte, dass auch nikfreie Liquids genau denselben Beschränkungen unterliegen sollten wie Nikliquids, doch hat der BundesRAT das abgelehnt.

@ZAZO sieht es offenbar auch so und bei FB hab ich gerade "Schelte" bekommen, warum ich und Philgood die Community derart verwirren würden

Ich hätte wirklich konsequent bleiben sollen, bei meinem Entschluss mich zurück zu ziehen aus der "Szene"

01.07.2016 11:08 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 11:09)
avatar  ZAZO
#34 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #32
Hat Frank denn das
http://www.bundestag.de/dokumente
überhaupt schon gelesen, es ist ja ganz frisch gewesen...
Wenn Nikotinfe Liquids unter das gleiche Gesetz gestellt werden dann heisst das normal das alles was für die mit Nikotin gilt auch für die ohne Nikotin gelten muss,
es sei denn es gibt irgendwo Ausnahmen und die müssten dann auch in dem Dokument stehen.
Wo ist der Satz der sagt, dass die Gebindegröße bei den Nikotinfreien nicht beschränkt wird? In dem aktuellen Dokument?


Hatte ich schon gesehen, kann da aber nichts feststellen was sich noch mal geändert hat, oder habe ich was übersehen?
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher über den weiteren Verlauf. Sehe ich es richtig, dass nun nur noch der Bundespräsident unterschreiben muss und dann wird das Änderungsgesetz mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt rechtskräftig, oder geht das noch mal an den Bundestag? Ich bin grade was im Streß, da muss ich bei Gelegenheit noch mal nachhaken.

Das die Nikotinfreuen Liquids mit übernommen werden steht für mich schon lange außer Frage, denn vom Handling und Verwaltungsaufwand her stellt alles andere eine Unmöglichkeit dar, was sicherlich auch der wirkliche Grund ist und die Angst um die Gesundheit wird nur vorgeschoben.

Mit dem Änderungsgesetz wird dann aber auch jeder einzelne Punkt klar geregelt, also das z.B. zu dem Punkt 10 ml Nachfüllbehälter expliziert aufgeführt wird, dass diese Einschränkung nur für nikotinhaltige Erzeugnisse gilt.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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01.07.2016 11:16 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 11:17)
#35 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Moderatorin

Zitat von ZAZO im Beitrag #34

Hatte ich schon gesehen, kann da aber nichts feststellen was sich noch mal geändert hat, oder habe ich was übersehen?
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher über den weiteren Verlauf. Sehe ich es richtig, dass nun nur noch der Bundespräsident unterschreiben muss und dann wird das Änderungsgesetz mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt rechtskräftig, oder geht das noch mal an den Bundestag? Ich bin grade was im Streß, da muss ich bei Gelegenheit noch mal nachhaken.

Das die Nikotinfreuen Liquids mit übernommen werden steht für mich schon lange außer Frage, denn vom Handling und Verwaltungsaufwand her stellt alles andere eine Unmöglichkeit dar, was sicherlich auch der wirkliche Grund ist und die Angst um die Gesundheit wird nur vorgeschoben.

Mit dem Änderungsgesetz wird dann aber auch jeder einzelne Punkt klar geregelt, also das z.B. zu dem Punkt 10 ml Nachfüllbehälter expliziert aufgeführt wird, dass diese Einschränkung nur für nikotinhaltige Erzeugnisse gilt.

Gruß
Frank


Ok, d.h. im Klartext: Es wird weiterhin keine gesetzliche Einschränkung für die Gebindegrössen bei nikfreien "Fertigliquids" und 0er Basen geben. Aber kein Händler wird den Aufwand betreiben, extra Nuller Fertigliquids und 0er Basen in 20ml, 50 ml oder gar Literflaschen anzubieten wegen dem enormen Verwaltungsaufwand?

01.07.2016 11:33
#36 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Hier erst noch einmal der direkte Link:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808962.pdf

Dabei handelt es sich um die Regierungsvorlage an den Bundestag über die der Bundestag jetzt befinden und das er noch beschließen muss.

Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, wurde vorher auf Grundlage des Regierungsentwurfes, auch die Stellungnahme des Bundesrates eingeholt und dem Bundestag mitsamt der Gesetzesvorlage zugeleitet. Sobald der Bundestag das Gesetz - theoretisch sind Änderungen möglich, aber eher unwahrscheinlich - formell beschließt, geht das Ganze also noch mal an den Bundesrat zur förmlichen Zustimmung zurück.

Erst dann, nach Bundestagsbeschluß und anschliessender Zustimmung durch den Bundesrat geht es an die Unterzeichung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst damit ist das Änderungsgesetz dann tatsächlich wirksam und in Kraft.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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01.07.2016 11:40 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 11:41)
#37 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Moderatorin

@Graf Dampf das war mir schon geläufig, heisst ja Entwurf... Aber ab Seite 14 liest es sich angeblich (laut einem Dampfer) so, als hätte der Bundesrat diesen Änderungsvorschlag abgelehnt mit der Begründung, dass das Ganze, bzw. die TPD schlicht nicht auf nikotinfreies Liquid angewendet werden könne, weder die Maxgrösse der Nachfüllflaschen noch die Warnungen... und damit wird sich dementsprechend nichts ändern, bzw. doch, Testen, Liquids probieren sollen auch in Zukunft in den Shops möglich sein, auch kostenlos.

01.07.2016 11:43 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 11:45)
#38 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von heimchen im Beitrag #35

Ok, d.h. im Klartext: Es wird weiterhin keine gesetzliche Einschränkung für die Gebindegrössen bei nikfreien "Fertigliquids" und 0er Basen geben. Aber kein Händler wird den Aufwand betreiben, extra Nuller Fertigliquids und 0er Basen in 20ml, 50 ml oder gar Literflaschen anzubieten wegen dem enormen Verwaltungsaufwand?


Vielleicht doch. Einfach deswegen, weil Handel und Hersteller mehr Kalkulationsspielraum bei größeren Gebindeeinheiten verbleibt. Die Kosten fürs Abfüllen, Verpackung, Hinweise etc. schlagen nicht so durch.

Sobald eine Steuer auf nikotinhaltige Liquids kommen sollte, bekäme das noch einmal eine besondere, eigene Dynamik und einen Anreiz die Höchstgrenze 10ml bei bis zu 20mg/ml in Kombination mit entsprechendem 0er auszunutzen um die Gesamtsteuerbelastung möglichst gering und die Kalkulationsfreiheit möglichst groß zu halten.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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01.07.2016 12:05
#39 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von heimchen im Beitrag #37
@Graf Dampf das war mir schon geläufig, heisst ja Entwurf... Aber ab Seite 14 liest es sich angeblich (laut einem Dampfer) so, als hätte der Bundesrat diesen Änderungsvorschlag abgelehnt mit der Begründung, dass das Ganze, bzw. die TPD schlicht nicht auf nikotinfreies Liquid angewendet werden könne, weder die Maxgrösse der Nachfüllflaschen noch die Warnungen... und damit wird sich dementsprechend nichts ändern, bzw. doch, Testen, Liquids probieren sollen auch in Zukunft in den Shops möglich sein, auch kostenlos.


Im ersten Gesetz konnte - aus EU-rechtlichen Gründen (TRIS-Notifizierungspflicht) und weil ihnen die Zeit zu knapp wurde - die TPD2 nur 1:1 umgesetzt werden. Die TPD2 gilt nur für nikotinhaltiges Zeug. Ihre 1:1 Umsetzung im TabakErzG also auch. Das muss man wissen, weil es im bisherigen Gesetz nicht ausdrücklich drinnen steht.

Die nationalen Besonderheiten (=Verschärfungen) wurden damals abgespalten. Sie sind dieses Änderungsgesetz. Es geht nur scheinbar um ein teilweises Weniger. Tatsächlich geht es um ein teilweises Mehr. Und der BRat fordert in seiner Vorabstellungnahme ein kleines Nochmalmehr.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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01.07.2016 12:15
#40 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Beispiel? ;-)

Im derzeitigen TabakerzG befindet sich die Nikotin-Warnhinweis-Pflicht.

Ist natürlich Hirnriss, wenn in Liquid gar kein Nikotin enthalten ist. Das weiß selbst das Ministerium. Aber erst jetzt, mit dem Änderungsgesetz kommen auch nikotinfreie Liquids überhaupt erst mit ins Spiel. Also muss auch erst jetzt der Nikotin-Warnhinweis auf nikotinhaltige Produkte eingeschränkt werden. Usw.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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01.07.2016 13:25
#41 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #38

.....Sobald eine Steuer auf nikotinhaltige Liquids kommen sollte......


Habt Ihr wirklich immer noch die Hoffnung das Steuern auf E-Liquids kommen?
So wie es mir vorkommt sieht das ehr so auch als wenn alles wegreguliert werden wird, wie es beim SNUS auch passiert ist.
Dann werden Grundstoffe verboten, weil gerüchteweise irgendwer davon mal Rachenreizungen bekam.
Wenn die Steuern wollten gäb es schon welche!
Tata...

P.S. PG verbot kommt als nächstes weil [Fantasie Grund hier eintragen]

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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01.07.2016 14:04
#42 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #36
Hier erst noch einmal der direkte Link:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808962.pdf

Dabei handelt es sich um die Regierungsvorlage an den Bundestag über die der Bundestag jetzt befinden und das er noch beschließen muss.

Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, wurde vorher auf Grundlage des Regierungsentwurfes, auch die Stellungnahme des Bundesrates eingeholt und dem Bundestag mitsamt der Gesetzesvorlage zugeleitet. Sobald der Bundestag das Gesetz - theoretisch sind Änderungen möglich, aber eher unwahrscheinlich - formell beschließt, geht das Ganze also noch mal an den Bundesrat zur förmlichen Zustimmung zurück.

Erst dann, nach Bundestagsbeschluß und anschliessender Zustimmung durch den Bundesrat geht es an die Unterzeichung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst damit ist das Änderungsgesetz dann tatsächlich wirksam und in Kraft.




Danke @GrafDampf , das hast Du mMn sehr gut erklärt - allerdings fehlt noch ein Schritt danach: Es muss bei der EU den Notifizierungsprozess durchlaufen, weil es "Goldplating" ist, also über die EU-TPD hinausgeht.
Ich denke aber nicht, dass da bei der EU was verändert wird.


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01.07.2016 14:09
#43 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #38
Zitat von heimchen im Beitrag #35

Ok, d.h. im Klartext: Es wird weiterhin keine gesetzliche Einschränkung für die Gebindegrössen bei nikfreien "Fertigliquids" und 0er Basen geben. Aber kein Händler wird den Aufwand betreiben, extra Nuller Fertigliquids und 0er Basen in 20ml, 50 ml oder gar Literflaschen anzubieten wegen dem enormen Verwaltungsaufwand?


Vielleicht doch. Einfach deswegen, weil Handel und Hersteller mehr Kalkulationsspielraum bei größeren Gebindeeinheiten verbleibt. Die Kosten fürs Abfüllen, Verpackung, Hinweise etc. schlagen nicht so durch.

Sobald eine Steuer auf nikotinhaltige Liquids kommen sollte, bekäme das noch einmal eine besondere, eigene Dynamik und einen Anreiz die Höchstgrenze 10ml bei bis zu 20mg/ml in Kombination mit entsprechendem 0er auszunutzen um die Gesamtsteuerbelastung möglichst gering und die Kalkulationsfreiheit möglichst groß zu halten.


Jetzt geht hier aber alles etwas durcheinander. Steuer ist noch nicht beschlossen, und wenn sie beschlossen wird - wie will man die bitte auf nik-freie Liquids anwenden, wenn da nicht mal Nik drin ist?
Warum sollte es zukünftig von Händlerseite aus keine größeren Gebinde für nik-freie Liquids mehr geben? Da müssen sie ja nichts umstellen die verkaufen sie doch auch jetzt schon. Und die neue Gesetzesergänzung erlaubt ganz klar, dass nik-freie Basen / Liquids weiterhin in Gebinden über 10 ml verkauft werden dürfen.
Lasst mal die Kirche im Dorf, Leute - dass die nik-freien Liquids mit unters TabakErzG fallen, ist übel. Aber es steht klar drin, dass a) größere Gebinde als 10 ml für nik-frei erlaubt bleibt und b) dass kostenlose Abgabe innerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels (Probedampfen von Liquids) auch nach Inkrafttreten des Werbeverbots ab 2020 erlaubt bleibt.
Das sind doch mal ausnahmsweise positive Aspekte, auch wenn die sich innerhalb eines sehr negativen Regulierungswahns befinden.


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01.07.2016 14:21
avatar  ZAZO
#44 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #36
Hier erst noch einmal der direkte Link:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808962.pdf

Dabei handelt es sich um die Regierungsvorlage an den Bundestag über die der Bundestag jetzt befinden und das er noch beschließen muss.

Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, wurde vorher auf Grundlage des Regierungsentwurfes, auch die Stellungnahme des Bundesrates eingeholt und dem Bundestag mitsamt der Gesetzesvorlage zugeleitet. Sobald der Bundestag das Gesetz - theoretisch sind Änderungen möglich, aber eher unwahrscheinlich - formell beschließt, geht das Ganze also noch mal an den Bundesrat zur förmlichen Zustimmung zurück.

Erst dann, nach Bundestagsbeschluß und anschliessender Zustimmung durch den Bundesrat geht es an die Unterzeichung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst damit ist das Änderungsgesetz dann tatsächlich wirksam und in Kraft.





Danke GrafDampf, genau so hatte ich es in Erinnerung und war gestern etwas verwirrt darüber, dass es hier schon so dargestellt wurde, als wäre der gesamte Werdegang schon vonstatten gegangen, zumindest hatte ich es kurz so aufgefasst. Also doch noch garnichts wirklich klar, wobei ich keine größeren Überraschungen mehr erwarte, aber man weiß ja nie.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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01.07.2016 14:22
#45 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von heimchen im Beitrag #33
Zitat von Dampfphönix im Beitrag #32
Hat Frank denn das
http://www.bundestag.de/dokumente
überhaupt schon gelesen, es ist ja ganz frisch gewesen...
Wenn Nikotinfe Liquids unter das gleiche Gesetz gestellt werden dann heisst das normal das alles was für die mit Nikotin gilt auch für die ohne Nikotin gelten muss,
es sei denn es gibt irgendwo Ausnahmen und die müssten dann auch in dem Dokument stehen.
Wo ist der Satz der sagt, dass die Gebindegröße bei den Nikotinfreien nicht beschränkt wird? In dem aktuellen Dokument?


Ab Seite 14 Zu Nummer 6 Zu Buchstabe a

Würde also bedeuten, dass zwar der Bundestag das gerne hätte, dass auch nikfreie Liquids genau denselben Beschränkungen unterliegen sollten wie Nikliquids, doch hat der BundesRAT das abgelehnt.

@ZAZO sieht es offenbar auch so und bei FB hab ich gerade "Schelte" bekommen, warum ich und Philgood die Community derart verwirren würden

Ich hätte wirklich konsequent bleiben sollen, bei meinem Entschluss mich zurück zu ziehen aus der "Szene"


@heimchen : Woraus schließt Du, dass der Bundesrat die ganze Ergänzung ablehnen will? Es geht nur um einzelne Punkte. Da diskutiert man nur über eine Formulierung bei möglichen Werbeaussagen. Es igeht um den Unterschied zwischen "gesundheitlich unbedenklich" und "weniger schädlich als Tabakerzeugnisse".


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01.07.2016 14:24
#46 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #32
Hat Frank denn das
http://www.bundestag.de/dokumente
überhaupt schon gelesen, es ist ja ganz frisch gewesen...
Wenn Nikotinfe Liquids unter das gleiche Gesetz gestellt werden dann heisst das normal das alles was für die mit Nikotin gilt auch für die ohne Nikotin gelten muss,
es sei denn es gibt irgendwo Ausnahmen und die müssten dann auch in dem Dokument stehen.
Wo ist der Satz der sagt, dass die Gebindegröße bei den Nikotinfreien nicht beschränkt wird? In dem aktuellen Dokument?


Siehe #22 @Dampfphönix . Da hatte ich das schon raus geschrieben, was in der aktuellen Drucksache dazu steht.
Ja, es gilt im Prinzip für nik-freie Liquids alles, was auch für nik-haltige Liquids gilt. Nur, dass eben die 20 mg Grenze natürlich bei nik-frei nicht zutrifft, weil ja eben kein Nik drin ist. Und es steht eben da, dass die 10 ml Grenze für nik-freie Liquids "nicht erforderlich" sei.
Und was auch noch drin steht, ist, dass auch noch nach Inkrafttreten der Erweiterungen des Werbeverbots ab 2020 innerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels kostenlos Dinge abgegeben werden dürfen. D.h. es wird weiterhin möglich sein, dass man in Offline-Shops Liquids testen kann, ohne dafür was bezahlen zu müssen, sofern der Händler das anbietet. Aber er darf es eben weiterhin anbieten.


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01.07.2016 14:27
avatar  ZAZO
#47 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #1
Es ist so weit - die nikotinfreien Liquids werden gleichgestellt!
http://www.bundestag.de/dokumente
18/8962, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, 28.6.2016


Dein "Es ist soweit, es werden die nikotinhaltigen Liquids gleichgestellt hat mir den Eindruck erweckt es wäre jetzt auch soweit, aber weit gefehlt, es ist nach wie vor nur der Entwurf. ich dachte schon ich hätte was verpasst....

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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01.07.2016 14:50 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 14:51)
#48 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von ZAZO im Beitrag #47
Zitat von vaping falconer im Beitrag #1
Es ist so weit - die nikotinfreien Liquids werden gleichgestellt!
http://www.bundestag.de/dokumente
18/8962, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, 28.6.2016


Dein "Es ist soweit, es werden die nikotinhaltigen Liquids gleichgestellt hat mir den Eindruck erweckt es wäre jetzt auch soweit, aber weit gefehlt, es ist nach wie vor nur der Entwurf. ich dachte schon ich hätte was verpasst....

Gruß
Frank



Sorry @ZAZO ! War nicht meine Absicht - ich hatte das hier verlinkt, bevor ich es zu Ende gelesen hatte und selbst erst da gerafft, dass noch nicht alles durchgewunken ist. Aber ich gehe davon aus, dass es so durchgewunken wird, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene.
Frage an Dich zu dem, was @heimchen geschrieben hat: Wird es aus Deiner Sicht auch weiterhin nik-freie Basen in größeren Gebinden geben? Oder wäre das für den Handel tatsächlich irgendwie ein höherer Aufwand, die weiter anzubieten?


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01.07.2016 16:08
avatar  ZAZO
#49 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #48

Wird es aus Deiner Sicht auch weiterhin nik-freie Basen in größeren Gebinden geben? Oder wäre das für den Handel tatsächlich irgendwie ein höherer Aufwand, die weiter anzubieten?


Ich weiß natürlich auch nicht wer was dann alles in Zukunft weiterhin herstellt, denke aber schon das es Hersteller geben wird die weiterhin die nikotinfreie Basis in größeren Gebinden anbieten. Solange nikotinfreie Basis gekauft wird, wird es auch Anbieter dafür geben, davon gehe ich aus.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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01.07.2016 17:30
avatar  Bambi
#50 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Was machen denn die Anbieter mit den Liter-Gebinden an PG und VG? Der Liquidshop macht doch nur PG und VG Geschäfte....anderes hat der beispielsweise gar ned auffer Page stehn!?!?
Die würgen die kleinen ab und legen euch Händlern Ketten an bis zum geht nimmer....ich mein das Gesetz ansich is ja schon zum... aber sowas??? Riecht fast schon nach Klientel denn in praktisch allen Grundprodukten findet man Nikotin. Wollen die Tomaten oder Kartoffeln oder Erbsen jetz auch in 10 Gramm Netzchen anbieten weil ein Kilo zu giftig is??? Ich weiss beim besten Willen nicht wie die sich das vorstellen. Das is nich nur gesetzeswidrig würd ich meinen....


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