11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!

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16.10.2017 16:53
#151 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #138
Würdest Du es auch noch unkritisch sehen, wenn ein Gericht ganz flott mal eben urteilt, dass so etwa 90+ Prozent unserer Dampfen nicht kindersicher und / oder nicht manipulationssicher und / oder nicht auslaufsicher ist und bundesweit den Verkauf verbietet?
Versteh mich nicht falsch - ich sag nicht, dass das passieren wird. Aber, um es mal Pöla-artig auszudrücken: Es ist nicht völlig auszuschließen. Oder?


Was meinst Du, wie schnell die Chinesen da neue Deckel drauf haben
Denk' nur einmal an die Geschwindigkeit, mit denen die nachbauen.


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16.10.2017 17:01
#152 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Moderatorin

Also Twisted hat ja nicht ganz überraschend Besuch bekommen sondern, so wie ich die Videos und sonstige Blogs verstanden habe, wurden sie schon Mitte Jahr einen Hinweis erhalten, also irgendwie waren sie ja schon vorgewarnt. Worauf ich aber hinaus will, ich versetze mich jetzt mal in den dortigen Händler, dem diese AIO vor das Gesicht gehalten wurde vom dem Gutachter und ich stelle mir die Kommunikation gerade vor:
Dieses Geräte kann man mit 2 Umdrehungen öffnen, somit entspricht es nicht der Forderungen, Kindersicherheit blablubb usw. etc.pp. - Ab sofort müssen Sie den Verkauf dieses Gerätes einstellen.
Auch wenn mein Herz in die Hose gerutscht wäre und sich das grosse Zittern ankündigt, sorry, aber ich hätte schon so viel Mut noch aufbringen können und den Gutachter (der ja auch nur mit Wasser kocht) direkt und nett gefragt, was denn seine Vorgaben wären bzw. was er darunter versteht.
Irgendeine Vorgabe muss der Gutachter ja gehabt haben, ob es jetzt mehr Umdrehungen oder dieser "Druck und Dreh" Verschluss ist, etwas muss er in der Hand gehabt haben.

16.10.2017 17:02 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 17:05)
#153 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von Romilia im Beitrag #147
......und letztlich ist die ganze kindersicherungssache wegen 18+ ja kompletter nonsens. aber das ist eine andere diskussion.


Es geht aber hierbei nicht um den Erwerb, sondern um die mögliche Nutzung. Natürlich kann ein Kind mit der Dampfe der Eltern, die irgendwo unachtsam liegt, rumspielen.
Ich habe meinem Vater auch als Kind die Zigaretten geklaut - die ich selbst nicht kaufen konnte - bis er wohl was gemerkt hat und die Schachtel nicht mehr liegen liess


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16.10.2017 17:30
avatar  smoked
#154 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat
Natürlich kann ein Kind mit der Dampfe der Eltern, die irgendwo unachtsam rumliegt, rumspielen.


Was aber nur heisst das die Erwachsenen mit manchen Produkten sorgsam umgehen sollten. Ist aber nichts neues und wird bei vielen Produkten ohne Kindersicherheit automatisch erwartet. Sonst würde man ständig lesen das sich wieder ein Kind mit Sekundenkleber an die Wand geklebt hat oder Motoröl/Abbeizer/Bremsenreiniger getrunken hat oder sich mit diversen Elektrowerkzeugen verletzt hat die die Eltern unachtsam direkt vor der Nase des Kindes haben stehenlassen...
Sowas passiert auch garantiert, nur in verschwindend geringen Fallzahlen so das kein Bedarf gesehen wird jedem Benutzer, selbst ohne Kinder, das Leben schwer zu machen.
Knackpunkt ist wieviel verantwortungsbewußtes Verhalten kann von einem Erwachsenen erwartet werden? Je weniger desto mehr Bevormundung und desto weniger tatsächliche Freiheit.

Richtig wäre mM kindersichere Dampfen für Eltern die sich Sorgen machen anzubieten, was ja bereits der Fall ist, wer das will kann das kaufen, wer meint das er/sie das nicht braucht kann es lassen.
Das ist jetzt dann schon mehr als bei vielen anderen potentiell gefährlichen Produkten wo es noch nicht mal die Option auf Kindersicherheit direkt im Produkt eingebaut gibt.

Zitat
Was meinst Du, wie schnell die Chinesen da neue Deckel drauf haben


Womit dann die Leute die mit solchen Geräten schon vollends zufrieden sind aufatmen können, weil wen interessieren schon die paar Kauze mit ihren Tröpflern oder die Freaks mit ihren Bottomfeedern oder kleine Klitschen mit Drehmaschinen... teile und herrsche.
Spätestens wenn aber Liquid selbst mischen, selbst Nachfüllen, selbst Wickeln, Leistung einstellen, Akkus wechseln oder was einem noch einfallen kann auf dem Spiel steht dürften wir uns schnell im gleichen Lager wiederfinden


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16.10.2017 17:31 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 17:32)
#155 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Die mögliche Nutzung
Wenn das der Maßstab ist, denn sei die Frage erlaubt, ob überhaupt noch was zugelassen werden kann, was ein 18+ beinhaltet? Nichts davon ist für Kinder geeignet und selten wohl als "Kindersicher" zu bezeichnen.

Da schießt der Gesetzgeber weit über das Ziel hinaus. Das ist der für mich eigendliche Kern des Gesetzes.


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16.10.2017 18:57 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 19:01)
#156 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Moderatorin

Zitat von Michigan im Beitrag #155
Die mögliche Nutzung
Wenn das der Maßstab ist, denn sei die Frage erlaubt, ob überhaupt noch was zugelassen werden kann, was ein 18+ beinhaltet? Nichts davon ist für Kinder geeignet und selten wohl als "Kindersicher" zu bezeichnen.

Da schießt der Gesetzgeber weit über das Ziel hinaus. Das ist der für mich eigendliche Kern des Gesetzes.


Bisher ist mir zumindest, kein Fall bekannt, wo ein Kind einen Tank geöffnet und sich den 2-4 ml Inhalt irgendwohin geschüttet haben soll, das wäre bestimmt medial schon weltweit verbreitet worden. Das mit der hoch%-igen Base aus Amiland ist wieder eine andere Geschichte.

Dann gibt es ja noch diese Piktogramme mit Kind (siehe Phils Video) - was hindert die Hersteller daran so ein Piktrogramm auf die Kartons zu pappen? Diese Piktogramme auf Waschmittel etc. wurden auch erst gefordert, als es zu einem "Unfall" kam und bekannt wurde. Damit wäre das Gerät in der Schachtel "kindersicher", denn die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht und in die Pflicht genommen, genau wie bei anderen Produkte fürs tägliche Leben im Haushalt, diese Geräte, Flaschen etc. ausser Reichweite der Kinder zu stellen. Wenn jetzt morgen in der Zeitung steht, Kind hat doch trotz Pictogramm die "Washpods" verschluckt und musste ins KH, was passiert? Gar nichts, denn der Hersteller hat das Pictorgramm auf der Schachtel, und die Schachtel ist nach erstem Öffnen offen, kann nicht mehr verschlossen werden, und müsste von Erwachsenen auf ca. 1.60 M Höhe platziert werden. Wenn sie das nicht machen, und einfach am Boden rumstehen lassen, dann werden Eltern in die Pflicht genommen und haben vielleicht sogar noch eine Anzeige am Hals.

Das ist in meinen Augen die einzig vernünftige "Kindersicherung" für all unsere Geräte, mehr brauchts nicht. Warum man den Gesetzgeber nicht davon überzeugen kann, ist mir auch unverständlich, TPD hin- oder her.

Als ich das erste Mal beim Entwurf der TPD von dieser KISI-Manipulations-Auslauf-sicherheit las, dachte ich auch nicht an die Geräteverschlüsse also an "Hardwareveränderung", sondern einfach an textliche Hinweise, wie sie heute ja auf allen möglichen Verpackungen oder auf Beipackzetteln seitenweise zu finden sind. Mit Achtung: Bei nicht bestimmungsmässigem und sachgerechtem Gebrauch droht XYZ-Gefahr, dann noch Kinderpictogramm drauf, fertig.

Da müsste man jetzt den Richter fragen, was da noch passieren könnte, wenn Eltern das Gerät so nutzen und es entsprechend von Kinderhand sicher wegstellen.

16.10.2017 19:10 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 19:13)
#157 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von smoked im Beitrag #154

Womit dann die Leute die mit solchen Geräten schon vollends zufrieden sind aufatmen können, weil wen interessieren schon die paar Kauze mit ihren Tröpflern oder die Freaks mit ihren Bottomfeedern oder kleine Klitschen mit Drehmaschinen... teile und herrsche.
Spätestens wenn aber Liquid selbst mischen, selbst Nachfüllen, selbst Wickeln, Leistung einstellen, Akkus wechseln oder was einem noch einfallen kann auf dem Spiel steht dürften wir uns schnell im gleichen Lager wiederfinden


Ich befürchte auch,das das das erst der Auftakt zu einer Reihe weiterer Verfügungen ist, die in diese Richtung laufen. Gerade was den ganzen Bereich Akkus bzw. Akkuträger betrifft, würde mich das nicht überraschen. Ich hatte erste Massnahmen in dieser Hinsicht eigentlich schon länger erwartet. Der Deckel ist da noch das kleinste Übel.


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16.10.2017 19:17 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 19:18)
#158 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Moderatorin

Da bin ich einfach nicht einverstanden mit. Ein Akkuträger kann nicht Gegenstand von "Kindersicherheit" sein, ein Produkt für Erwachsene, welches nun mal entweder mit aufladbaren Akkus oder auch eingebauten zum Aufladen funktionieren gibt es überall und für alles Mögliche, das kann nicht, ausser der elektronischen Sicherheit für den Anwender (CE Prüfung), noch mehr reguliert werden, als andere "Akkuträger" fürs tägliche Leben. Egal ob er zum "Verdampfen von Flüssigkeiten" dient, oder um damit Licht machen zu können, oder Haare damit zu schneiden.

16.10.2017 19:41
#159 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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*lacht
Das befürchte ich ja nur. Muss ja nicht so kommen


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16.10.2017 19:46
#160 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Du wirst die Akkuträger aber nicht aus dem Bereich E-Zigarette heraus reden können. Und die sollen laut Gesetz idiotischerweise kindersicher sein.


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16.10.2017 19:47 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 19:50)
avatar  smoked
#161 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat
Ein Akkuträger kann nicht Gegenstand von "Kindersicherheit" sein


Der wurde aber als "Teil einer EZigarette" definiert und fällt damit in die gleiche Grube wie der Rest unserer Sachen. Warum sonst sollte der Zoll manche Pakete mit ATs ohne Akkus die CE Zeichen und deutsche Anleitung haben ins Land der Morgenröte zurückschicken?
Angemeldet werden muß ein AT auch 6 Monate bevor jemand ihn in seinem Geschäft verkaufen kann, eine Taschenlampe, Handy oder Mediaplayer aber nicht.


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16.10.2017 19:58
#162 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Ich hab den Fred nun lange genug gelesen, und möchte nun auch mal meinen Senf dazugeben..
Klar ist, daß es eine Richtlinie seitens TPD2 gibt. Und zwar nach EU-Recht! Das wird kein deutscher Richter kippen. Zu klären wäre inwieweit diese Vorgaben zu greifen haben. Auch das wird kein inländischer Richter entscheiden.
Man kann natürlich darüber diskutieren wie unsinnig KISI, auslaufsicher und all der Krams ist. Aber es steht so fest, und daran wird in den nächsten Jahren auch nicht viel passieren.
Dieses Gerät wurde vom Verkauf "gesperrt", da der Händler (Inverkehrbringer) seine Sorgfallspflicht verletzt hat. (Prüfung des Geräts auf EU-Vorgaben).
Und hier ist das Dilemma! Wie soll man ein Gerät prüfen (lassen) wenn keine konkrete Vorgabe vorhanden ist?
Nur hier kann ein Hebel angesetzt werden.
Wenn ich meine Tank-SWVD so ansehe wären 95% nicht Kindersicher, selbst wenn die Topcap eine Bajonettsicherung hätte. Denn der Tank lässt sich zerlegen/unten abschrauben.
Wie man es dreht und wendet....es kann also jeder Zweifel an einem Gerät kundtun. Und das reicht auch, um es vom Markt zu nehmen.
Als Endkunde kann man hier nur abwarten, oder sichern was noch da ist.
Daß das Gestetz schwammig ist, wussten wir schon früher, aber da die TPD doch recht entspannt über die Bühne ging, krähte kein Hahn mehr danach.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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16.10.2017 20:06
#163 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #162
Ich hab den Fred nun lange genug gelesen, und möchte nun auch mal meinen Senf dazugeben..
Klar ist, daß es eine Richtlinie seitens TPD2 gibt. Und zwar nach EU-Recht! Das wird kein deutscher Richter kippen. Zu klären wäre inwieweit diese Vorgaben zu greifen haben. Auch das wird kein inländischer Richter entscheiden.
Man kann natürlich darüber diskutieren wie unsinnig KISI, auslaufsicher und all der Krams ist. Aber es steht so fest, und daran wird in den nächsten Jahren auch nicht viel passieren.
Dieses Gerät wurde vom Verkauf "gesperrt", da der Händler (Inverkehrbringer) seine Sorgfallspflicht verletzt hat. (Prüfung des Geräts auf EU-Vorgaben).
Und hier ist das Dilemma! Wie soll man ein Gerät prüfen (lassen) wenn keine konkrete Vorgabe vorhanden ist?
Nur hier kann ein Hebel angesetzt werden.
Wenn ich meine Tank-SWVD so ansehe wären 95% nicht Kindersicher, selbst wenn die Topcap eine Bajonettsicherung hätte. Denn der Tank lässt sich zerlegen/unten abschrauben.
Wie man es dreht und wendet....es kann also jeder Zweifel an einem Gerät kundtun. Und das reicht auch, um es vom Markt zu nehmen.
Als Endkunde kann man hier nur abwarten, oder sichern was noch da ist.
Daß das Gestetz schwammig ist, wussten wir schon früher, aber da die TPD doch recht entspannt über die Bühne ging, krähte kein Hahn mehr danach.



Gute Zusammenfassung
Hat mich wieder daran erinnert das ich mir ich noch den Petri Mod gebraucht kaufen wollte - dabei mag' ich keine Mechanischen.


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16.10.2017 20:17
avatar  Rico66
#164 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Akkuträger sind aber wohl kindersicher, zumindest die 99% aller Geräte, die durch 5x Taste drücken eingeschaltet werden.


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16.10.2017 20:21
#165 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Nikotin wurde grad doch auf 20mg und in 10ml Fläschchen-Größe beschränkt. Warum? Damit die Kiddies sich nicht umbringen können, oder?
Die 2-4ml im Verdampfer ist doch vernachlässigbar!

Achso... es geht nicht um KISI, sondern um das liebe Pharmageld, "Kiiiinder" ist nur ein Scheinargument .....

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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16.10.2017 20:32 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 20:34)
avatar  smoked
#166 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat
Akkuträger sind aber wohl kindersicher


Auch wenn der AT erlaubt die Akkus zu entnehmen? Nachher könnte so ein Kind noch den Schlauch abschälen und den Akku kurzschliessen oder Akkus ohne Schlauch wieder unbemerkt im Gerät installieren...
Klar geht das auch bei einer Taschenlampe, aber wenn sich so ein Kind mit einem Taschenlampenakku wegsprengt dann ist das halt schade, war es aber der gleiche Markenakku aus einer Dampfe dann war die wohl nicht kindersicher genug...an die Taschenlampe wurde so eine Forderung ja nicht gestellt

Bekommt man doch in den Medien mit, es ist nicht wichtig welcher Typ Akku einen Unfall verursacht hat sondern für welches Gerät er gedacht war


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16.10.2017 22:33
#167 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Kindersicher kann auch bedeuten, dass auf eine Gefahr hingewiesen wird. Diese Info vorhanden sind soll\muss. Für die Sicherheit selbst ist der Nutzer verantwortlich.
Dass nun auf diesem Deckel beziehen ist eher Willkür, da es für Ezigs nichts definiertes gibt. Das werden anscheinend WC Reiniger als Vorbild genommen, das wäre vorstellbar. Aber das bezieht sich auf die Flasche, nicht einem Gerät. Alles etwas undurchsichtig.

Wie gesagt, es ist nicht das Ende der Verdampfer, weil das technisch zu lösen ist überhaupt kein Problem, Problem ist für die Händler, weil die evt die vorhandene Wäre nicht mehr verkaufen dürfen (im schlimmsten Szenario, wenn dieser Fall Schule macht)
Die Hersteller können sich bei neuen Geräten drauf einstellen. Zudem ist es ein deutscher Fall, nicht EU weit oder gar weltweit.
Mir macht ein andere Punkt in der TPD2 viel mehr Sorgen, was bislang noch gar nicht angewendet wurde. Und der hat es in sich.


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16.10.2017 23:02
avatar  smoked
#168 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Welchen meinst Du denn? Die Märchenidee von der konstanten Nikotinabgabe?
MW gibt es derzeit kein einziges EDampf Gerät welches das erfüllen kann und zweifelhaft wäre auch ob das mit der derzeitig verwendeten simplen Technik (Heizelement) überhaupt möglich ist.
"Möglich" heisst hier das das Gerät dann immer noch bezahlbar ist, mit genug Zeit und genug Geld lässt sich ja fast jedes Problem lösen. Aber Einsteigerkombi für 500€... dann kann man es auch ganz lassen und den Laden schliessen.


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16.10.2017 23:40 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 23:41)
#169 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Konstanz ist eh eine Illusion, das ist wohl richtig, da der Zug selber schon für erhebliche Unterschiede sorgt. Es ist halt an medizinische Dinge dabei gedacht worden. Und auch Tabakprodukte erfüllen nicht einer konstanten Nikotin-Abgabe-Systemen.
Aber erinnere da an einem Test von Farsalinos ?
Dort wurde eine konstante Menge Nikotin ermittelt. Also da mache ich mir auch weniger Sorgen. Und ein Toleranzbereich ist noch nicht definiert. Auch so eine schwammige Interpretationen

Manipulationssicher ist auch völlig offen, was darunter zu verstehen ist, und streng genommen betrifft es alle nachfüllbaren Systeme, da das Liquid selbst schon eine Manipulation darstellen kann, alles mögliche beinhalten kann.
Aber da gehe ich etwas weit, weil die Liquid im Handel kein Problem beinhalten. Das wäre denn illegale Nutzung, und nicht die vorgesehene. Aber Manipulation ist möglich, in diesem Sinne.

Keine Ahnung, wo da die Grenze gezogen werden kann. Wo fängt Manipulation an? Wenn ich die Leistung verstelle?

Da gibt es überhaupt keinen Anhaltspunkt.


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17.10.2017 00:47
#170 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Ängste und Verunsicherung sind mächtige Waffen, und aus diesem Pool wird kräftig ausgeteilt. Für eine schlechte Nachricht sind oft viele andere, positive notwendig, um ein Blickwinkel verändern zu können.

Wenn ein falsches Bild erst mal verbreitet ist, denn kannst du jeden Tag positive Meldung bringen, die Meinung wird sich nur sehr langsam verändern. Ängste und Verunsicherung abbauen ist aufwendig und langwierig.

Da,müsste es einen echten Skandal geben, um das Bild in kurzer Zeit zurecht zu rücken.


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17.10.2017 06:20
#171 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Moderatorin

Zitat von Rico66 im Beitrag #164
Akkuträger sind aber wohl kindersicher, zumindest die 99% aller Geräte, die durch 5x Taste drücken eingeschaltet werden.

Das hat nix mit Kindersicherung zu tun, das ist nur zur "Sicherheit" des Gerätes, damit der nicht von selbst losfeuert. Der 5Klick verhindert nicht, dass man den Tank öffnen kann und daraus die Suppe trinken könnte

20.10.2017 12:13
#172 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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3 Tage lang schon keine tiefschürfenden Erkenntnisse - also keine neuen - zum Thema Kindersicherheit?

Das Thema Kindersicherheit ist doch ausgelutscht und tausendfach missbraucht, nur um regelnd/regulierend in irgendwelche Prozesse eingreifen zu können, um entweder mehr Geld über weniger Aufwandt zu bekommen, oder böses verschwinden zu lassen, um noch böseres am Markt platzieren zu können.

Wir konzentieren uns mit unserer Meinung überdurchschnittlich stark auf diese Topcap, die sich wohl ziemlich leicht abschrauben lässt. Ja und? Hats da wirklich dran gelegen?
Was passiert ,wenn man den Akku falsch herum reinlegt? GArnichts, oder irgendwas fürchterlich böses?

Wen jetzt irgendein dampfablehnender Pfosten in einem Leberwurstlabor sich denkt, das ein Akku, der falsch herum reingelegt werden könnte, nicht sicher sei so generell oder ganz speziell für Kinder - naja, dann ein schnelles Prost auf alle Geräte mit Wechselakkus.
Stellt euch nur mal vor, was passieren könnte, wenn Kind seine dünne Fingerz in die Röhre schiebt und dann erst versucht, den Akku reinzudrücken? Finger platt, Finger ab? Nee - so kann man ja garnicht dampfen oder was? Der Finger muss ab, denn so bekommt man die geschraubte Endkappe nicht wieder drauf?


Eine genial eingefädelte Werbeattacke? Hey - ich mein ja nur... Der Rest der Welt wird nun schnell versuchen, sich woanders ne ProC zu besorgen, auch wenn man die nicht unbedingt braucht. Schalimm, schalimm, schnell noch kaufen, bei einem Shop ist die doch schon verboten...


Irgendwas scheint da nicht so ganz koscher zu sein ,denn wäre die Topcap an der ProC so wirklich und tatsächlich schlimmig, das man das Produkt vom MArkt nehmen müsste, würde das Verkaufsverbot wohl alle Shops betreffen, die eben diese Modelle im Angebot haben.


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23.10.2017 09:01
#173 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Moderatorin

Hab hier noch was gefunden, mMn eine gut Zusammenfassung und Erklärung der ganzen Geschichte, sehr professionell gemacht:

23.10.2017 10:33 (zuletzt bearbeitet: 23.10.2017 10:34)
#174 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Wirklich sehr gut gemachtes Video mit einer schönen, unaufgeregten Präsentation. Frage mich allerdings, woher Dac die "Intention des Gesetzgebers" kennen will, wonach für Kindersicherheit bei Liquids und Geräten unterschiedliche Kriterien anzuwenden sind. Weder in der TPD2 noch im dt. Gesetz finde ich einen Hinweis darauf. In beiden Fällen steht zwischen Liquids und Geräten ein schlichtes "und".

Und selbst wenn das stimmt und sich Kindersicherheit bei den Geräten nur auf die Benutzung und nicht auf das Aufschrauben beziehen sollte, könnte das unliebsame Folgen haben: automatische Abschaltung der Geräte, raffiniertes Procedere um sie wieder einzuschalten (Kinder können bis 5 zählen bzw. oft genug drücken), und Verbot mechanischer Akkuträger (außer die feuern erst, wenn man einen Nippel durch ein paar Laschen gezogen hat). Wenn ich es mir aussuchen dürfte, wäre mir ein Drück-Quetsch-Dreh-Mechanismus zum Öffnen lieber. An dem leidet man nur beim Nachfüllen, an der anderen Variante permanent.


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23.10.2017 11:08
#175 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Nachdem ich jetzt mehrere -mehr oder weniger witzige- Vorfälle im Zusammenhang mit dem Vermummungsverbot in Österreich gehört habe, mache ich mir nicht nur Gedanken was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, sondern auch was dann die Exekutive damit anfängt. Darf ich in Österreich noch mit Schal oder Halstuch Motorrad fahren? Nach Meinung der Polizei wohl erst bei Frost und Minustemperaturen :)

Ich war's nicht!

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