Stellungnahme Nr. 013/2008 des BfR vom 05. Januar 2008

04.01.2012 23:34
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#1 Stellungnahme Nr. 013/2008 des BfR vom 05. Januar 2008
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Erschlagt mich ruhig wenn es einen solchen Thread schon gibt...

Hallo Ihr lieben Mitdampferinnen und Mitdampfer,

mal abgesehn davon, daß ich langsam echt stinksauer werde ob der Entwicklungen der letzten Wochen, muß ich hier mal eine kleine Diskussion anstoßen (außer es gibt sie schon - @Admins&Co: ich kenne die Suchfunktion und habe nichts dergleichen gefunden...)

Die allgemein dampferdiskriminierenden Sprüche diverser Politiker und Wissenschaftler kennen wir sicherlich alle. Aber kennen denn auch alle die nette Stellungnahme des BfR von 01/2008? Zur Sicherheit hier noch schnell der Link:

http://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr_raet_z..._zigaretten.pdf

Für die "Kopierschützer" unter uns, gleich vorweg: Zitate - so nicht anders angegeben - beziehen sich immer auf das o.g. Dokument.

So, nun aber zum Thema, ich habe mittlerweile berechtigte Zweifel daran, daß unsere liebgewonnene PöLa "ihre eigene Stellungnahme" überhaupt mal gelesen hat. Sie selber hat sich bekanntermaßen in diversen Interviews darauf bezogen. Aber, gibt es einen Grund dafür? NEIN! In der Stellungnahme gibt es keine klare Aussage über die vermeintliche Gesundheitsgefährdung durch unsere Dampfen.

Zitat
... Die Wirkung der angebotenen elektronischen Zigaretten basiert auf zwei unterschiedlichen Prinzipien: Das Nikotin wird entweder erhitzt oder vernebelt. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung verbrennt der Tabak nicht, sondern eine Zigarette wird in ein Heizele-ment gesteckt, darin auf bis zu 600 °C erhitzt und das dabei entstehende Aerosol eingeat-met.
Bei den elektronischen Zigaretten mit Vernebelung dagegen wird durch das Saugen an ei-nem Mundstück in der Zigarette ein Luftstrom erzeugt. Mit Hilfe der eingebauten Elektronik wird dadurch das Nikotin zerstäubt und kann so inhaliert werden...



Hier ist die Rede von zwei Prinzipien - in Interviews mit Bezug auf diese Stellungnahme gibt es aber nur eine? Komische Sache das... und mal ehrlich, bei der ersten Variante kann ich auch gleich die Pyro normal rauchen, wenn ich dann eh wieder die ganzen Zusatzstoffe mit einatme...

Zitat
2 Ergebnis
...
Eine abschließende gesundheitliche Bewertung der elektronischen Zigaretten ist nicht möglich, da wesentliche Informationen fehlen...



Hat sich hier etwas geändert? Zumindest konnte ich keine erneute oder geänderte Stellungnahme zu diesem Thema finden...

Zitat
3 Begründung
Basis für die hier vorgelegte Auswertung sind die wissenschaftliche Literatur inkl. Datenbanken (PubMed) und sonstige öffentlich zugängliche Unterlagen zu inhalierbaren Arzneimitteln, die Nikotin enthalten.



Also keinerlei Studien wurden herangezogen, nichtmal die der FDA aus USA... (wird ja auch gerne behauptet)

Zitat
3.1 Risikobewertung
...
3.1.2 Emissionen von elektronischen Zigaretten, die Nikotin vernebeln
Zu diesen Zigaretten liegen keine Informationen zum Beitrag zur Innenraumluftbelastung mit Schadstoffen vor.
...
Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung dieses System allerdings nicht erwartet.



Auch dieses Zitat ist Quasi selbsterklärend... den Rest des Dokumentes werde ich hier nicht mehr zerpflücken, da hier nun alle **Ironie ein** gefährlichen **Ironie aus** Argumente genannt wurden.

Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme des BfR und dem Mangel an anerkannten Studien, wie kann es da angehen, daß jemand auch nur den Gedanken fassen kann, unsere Dampfen zu verbieten?

Eine Sache hätte ich da noch, kann mir irgendwer mal erklären, WARUM Pyros durch das "vorläufige Tabakgesetz" vom AMG ausgenommen sind? Und damit meine ich nicht den Steueraspekt...

Erstens: solange es nichts offizielles gibt -> ruhig bleiben!
Zweitens: offiziell sind nicht die Medien, sondern nur die Regierung!
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05.01.2012 18:09 (zuletzt bearbeitet: 05.01.2012 18:12)
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#2 RE: Stellungnahme Nr. 013/2008 des BfR vom 05. Januar 2008
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( gelöscht )

Was deine Frage zur abschließenden Bewertung angeht ("Hat sich hier etwas geändert?"):
Meiner vagen Erinnerung nach (vielleicht kann das jemand mit Links unterfüttern) haben jetzt im "Hype" mehrere Bundesländer Anträge auf eine Einordnung der E-Zigarette gestellt.
Ich verstehe es also so, dass gerade die staatlichen Studien laufen.

Bei einigen Berichten, in denen auf das BfR verwiesen wurde, wurde leider auch transportiert: "Das BfR warnt bereits seit 2008 vor der E-Zigarette".
Nennt mich einen Haarspalter, aber die Überschrift der Stellungnahme lautet: "BfR rät zur Vorsicht im Umgang mit elektronischen Zigaretten". Das ist nicht synonym mit einer Warnung.
Eine Warnung lese ich in diesem Text nur hinsichtlich kindersicherer Verwahrung.
Immerhin ist es doch ein Unterschied, ob ich sage: "Sei vorsichtig, wenn du den elektrischen Rasenmäher benutzt" oder "Ich warne dich vor der Benutzung des elektr. Rasenmähers").
Aber ist ja müßig, weil diese ganzen rhetorischen Spielereien natürlich beabsichtigt sind. Ich wollte es an dieser Stelle auch nur noch mal loswerden.
Ist sicher nicht verkehrt, dass wir den Medien auch wieder und wieder aufzuzeigen, wie von einigen "Stellen" rhetorisch getrickst wird.


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05.01.2012 19:29
avatar  Laron
#3 RE: Stellungnahme Nr. 013/2008 des BfR vom 05. Januar 2008
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@Seemann: ich gebe Dir vollkommen Recht, eine Warnung ist kein Rat zur Vorsicht...

Leider ist unsere liebe PöLa immer wieder mit einer Warnung zitiert worden und selbst hat sie auch gesagt sie warne seit 2008 vor den EZ... und meine Frage ob sich da was geändert hat, war eher rethorisch, da es bislang keine erneute Stellungnahme oder eine Warnung seitens des BfR gibt (außer ich bin zu doof zum Lesen und noch viel zu doofer ;-) deren Suchfunktion zu nutzen)...

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