Relativ neutraler Artikel Stuttgarter Zeitung 27.01.12

27.01.2012 09:19
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#1 Relativ neutraler Artikel Stuttgarter Zeitung 27.01.12
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Stuttgarter Zeitung vom 27.01.2012

kein Loblied auf die Dampfe aber auch keine Hetze.. ein kleiner Lichtblick

Im Zweifelsfalle meine ich nicht das was ich sage/schreibe, sondern das was ich meine


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27.01.2012 09:32
#2 RE: Relativ neutraler Artikel Stuttgarter Zeitung 27.01.12
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wo liesst du heir keine Hetze ?

Die gleichen dummen Argumente, einztiger Unterschied: kein Copy/Paste, sondern umformuliert, also vermutlich Praktikant statt Maschine ...


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27.01.2012 10:12
#3 RE: Relativ neutraler Artikel Stuttgarter Zeitung 27.01.12
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Moderatorin

Auch hier bitte nicht vergessen das Zitat von der Frau Dr. P. mit in die Kommentare zu nehmen

Zitat
"Gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar..."
Martina Pötschke-Langer (Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle) am 22.01.2012 im Deutschlandradio



ich habe es gemacht. Warte auf Freigabe......

27.01.2012 12:23
#4 RE: Relativ neutraler Artikel Stuttgarter Zeitung 27.01.12
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Die Argumentation kannte ich noch gar nicht..
[qoute]Wenn die elektrische Zigarette mit Nikotin "geraucht" wird, ist sie laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Arzneimittel einzustufen. Als Begründung führt die Behörde an, dass Nikotin eine pharmakologische Substanz sei. Und dass davon auszugehen sei, dass beim Benutzen der E-Zigarette eine pharmakologisch wirksame Menge aufgenommen werde, weil sonst die beabsichtigte Wirkung - nämlich die Befriedigung des Verlangens nach Nikotin - nicht erreicht werde[quote]

Aha, weil die gleiche menge Nikotin aufgenommen wird, muss es sich folglich um eine arznei handeln. Klar, die Pyro ist ja bekanntlich auch eine nur in der apotheke erhältliche arznei...


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27.01.2012 12:24 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2012 12:28)
#5 RE: Relativ neutraler Artikel Stuttgarter Zeitung 27.01.12
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Die Argumentation kannte ich noch gar nicht..

Zitat von Scarkarag
Wenn die elektrische Zigarette mit Nikotin "geraucht" wird, ist sie laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Arzneimittel einzustufen. Als Begründung führt die Behörde an, dass Nikotin eine pharmakologische Substanz sei. Und dass davon auszugehen sei, dass beim Benutzen der E-Zigarette eine pharmakologisch wirksame Menge aufgenommen werde, weil sonst die beabsichtigte Wirkung - nämlich die Befriedigung des Verlangens nach Nikotin - nicht erreicht werde



Aha, weil die gleiche menge Nikotin aufgenommen wird, muss es sich folglich um eine arznei handeln. Klar, die Pyro ist ja bekanntlich auch eine nur in der apotheke erhältliche arznei...


Edit: Sorry für den doppelpost, hatte irgendwie einen Fehler bei der Hervorhebung des Zitats gemacht. Der obere Post kann gelöscht werden.


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