VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"

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31.01.2012 12:45
#1 VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Moderatorin
31.01.2012 12:56
#2 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Kurz gesagt: Direkt ins eigene Knie geschossen...

Diese Nachricht besteht zu 100% aus wiederverwendbaren Elektronen.


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31.01.2012 13:02
#3 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Nicht direkt ins Knie, aber sehr gut überlegt war die Klage auch nicht wirklich, da es "nur" um eine "Meinungsäusserung" der Ministerin ging.

Aber so können wir nun genauer abschätzen welche Richtung Verwaltungsgerichte in NRW tendenziel gehen werden.

Zitat
Zwar hat das VG Düsseldorf die Einstufung elektrischer Zigaretten als Arzneimittel lediglich darauf überprüft, ob diese Rechtsauffassung vertretbar – also: nicht grob falsch – ist. Ob diese Einschätzung letztlich auch wirklich zutreffend ist, musste das Gericht nicht beantworten. Die vom Gericht vorgebrachten Argumente könnten den Gegnern elektronischer Zigaretten dennoch neue Munition liefern. Hier zeigt sich deutlich die Zweischneidigkeit verwaltungsgerichtlicher Eilverfahren mit ihrem „summarischem“ Charakter. Vor Versuchen, die zutreffende rechtliche Einstufung elektrischer Zigaretten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren auszufechten, kann daher weiterhin nur gewarnt werden. Allemal gilt dies, falls sich in zweiter Instanz auch noch das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Versuch zu befassen hätte, dem Land Nordrhein-Westfalen Warnungen vor E-Zigaretten zu verbieten. Eine etwaige negative Entscheidung des OVG könnte nämlich einen Domino-Effekt nach sich ziehen – nicht nur in Nordrhein-Westfalen.



Heißt also beim beschreiten des Klageweges gegen eine Anordnung des jeweiligen Ordnungsamtes ist sehr genau auf die Begründung des Widerspruches und der Klage zu achten.

I like Originals ... no bullshit.

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31.01.2012 14:13
#4 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Ich sehe die einstufung, zum Arzneimittel auch nicht mehr als so abwegig an.
Denn das Argument, das man sich damit das Rauchen, selbst als starker Raucher abgewöhnen kann, ist ein sehr starkes Argument.
Der Therapeutische Effekt ist nicht von der Hand zu weisen.
Wir alle oder fast alle, haben das selbst bewiesen.
Ich war selbst überascht, wie problemlos mir der Umstieg gelungen ist.
Das Dampfen schafft das, was Nikotinpflaster und Co, seit Jahren nicht schaffen.
Dagegen zu argumentieren, wird mmn sehr schwer werden.
Na ja man wird sehen was am Ende raus kommt.
Arznei oder nicht, gegen Grippe hilft es jedenfalls nicht, sonst würde ich nicht krank zuhause sitzen.


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31.01.2012 14:29
#5 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Moderatorin

Zitat von SilentBob
Ich sehe die einstufung, zum Arzneimittel auch nicht mehr als so abwegig an.
Denn das Argument, das man sich damit das Rauchen, selbst als starker Raucher abgewöhnen kann, ist ein sehr starkes Argument.
Der Therapeutische Effekt ist nicht von der Hand zu weisen.
Wir alle oder fast alle, haben das selbst bewiesen.
Ich war selbst überascht, wie problemlos mir der Umstieg gelungen ist.
Das Dampfen schafft das, was Nikotinpflaster und Co, seit Jahren nicht schaffen.
Dagegen zu argumentieren, wird mmn sehr schwer werden.
Na ja man wird sehen was am Ende raus kommt.
Arznei oder nicht, gegen Grippe hilft es jedenfalls nicht, sonst würde ich nicht krank zuhause sitzen.



Und jetzt kommt die Gretchenfrage: Haben wir uns wirklich das "Rauchen" abgewöhnt??? Wie definieren wir dann jetzt unsere Sucht? Ich verbrenne zwar keinen Tabak mehr, aber ich verdampfe "etwas". Ich sehe da keineswegs einen therapeutischen Effekt.

Wir rauchen zwar nicht ABER wir dampfen. Ich will da keinen Unterschied machen. Und das ist jetzt das Problem auf das wir jetzt zusteuern. Zigaretten sind in der Kategorie Genussmittel (genau so wie Alkohol, zwar schädlich aber offenbar ohne therapeutische Wirkung betr. Einstufung), E-Zigaretten sind für mich genau solche Genussmittel.....

Wir müssen dagegen argumentieren!

31.01.2012 14:41
avatar  Sabine
#6 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Zitat von heimchen
[
Und jetzt kommt die Gretchenfrage: Haben wir uns wirklich das "Rauchen" abgewöhnt??? Wie definieren wir dann jetzt unsere Sucht? Ich verbrenne zwar keinen Tabak mehr, aber ich verdampfe "etwas". Ich sehe da keineswegs einen therapeutischen Effekt.





Hi,

nun, wenn ich nicht mehr dampfen dürfte, würde ich wieder rauchen.

Also nix abgewöhnt

Grüße

Sabine


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31.01.2012 14:48
avatar  Niki
#7 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Sehe ich anders, obwohl ich auch komplett von Pyro auf Dampf umgestiegen bin.

Ich bin nikotinsüchtig, aber das ist nur die halbe Wahrheit: das Rauchens/Dampfens ist für mich ein Ritual, welches ich gar nicht aufgeben will.
So wie ich morgens mein Ritual der heißen Kaffeetasse vollziehe, so will ich abends dem Ritual der nikotinhaltigen Wölkchen frönen.

Außerdem sähe ich dabei eine Ungleichbehandlung, welche wohl nicht vom Grundgesetz gedeckt wäre.
Warum soll ich als Dampfer benachteiligt werden ? Mein Bedürfniss nach nikotinhaltigem Rauch/Dampf kann ich mit Pyros völlig frei befriedigen - aber die weniger schädliche Form des Nikotindampfes soll mir verwährt werden ?

1. Dieser Versuch einer Medikamenteneinordnung ist solange abwegig, solange Tabakzigaretten frei verkäüflich sind.
2. Salbei-Tee hat heilende Wirkung - und den kann ich im Supermarkt und in der Apotheke kaufen.


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31.01.2012 14:49
#8 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Ja wir müssen dagegen argumentieren, nur mir fallen da ehrlich gesagt keine guten ein.
Du hast recht, wir dampfen anstatt zu rauchen.
Das ist sicher ein Argument, aber mmn eines das nach hinten los gehen kann.
Denn es schiebt die Liquids aus der Ecke der Arzneimittel, in die der Suchtmittel.
Und das ein "neues" Suchtmittel eine Zulassung als Genussmittel bekommt, daran zweifle ich doch sehr stark.
Ich denke da nur an den Spruch "hätte man damals gewusst wie schädlich Tabak ist, dann wäre der nie zugelassen worden.
Das sind so die Gedanken die ich mir zu dem Thema mache, ich finde es ist sehr schwer zu argumentieren, ohne gefahr zu laufen, sich ein Eigentor zu schiessen.


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31.01.2012 14:59
#9 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Zitat von Sabine

Zitat von heimchen
[
Und jetzt kommt die Gretchenfrage: Haben wir uns wirklich das "Rauchen" abgewöhnt??? Wie definieren wir dann jetzt unsere Sucht? Ich verbrenne zwar keinen Tabak mehr, aber ich verdampfe "etwas". Ich sehe da keineswegs einen therapeutischen Effekt.





Hi,

nun, wenn ich nicht mehr dampfen dürfte, würde ich wieder rauchen.

Also nix abgewöhnt

Grüße

Sabine




Ich nicht, ich kann mir nicht vorstellen mir wieder diese stinkenden teile rein zu ziehen.
Und mal nebenbei es ist nicht mein Ziel ewig zu dampfen.
Mein ziel ist es auch damit aufzuhören.
Nach nur drei Wochen Dampfen, habe ich den Nikotingehalt von 18mg, auf 12mg gesenkt.
Wenn ich in einigen Monaten bei Null angekommen bin, sehe ich keinen Grund mehr weiter zu Dampfen.
Was dann noch übrig bleibt ist das Ritual, und das kann ich mir sicher abgewöhnen.
Gelingt mir das, wovon ich ausgehe, dann hat das ganze sehr wohl einen Therapeutischen Effekt für mich gehabt.


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31.01.2012 14:59
avatar  Niki
#10 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Das Zitat von Fr.Dr.Pötschke-Langer: "...hätte man damals gewusst wie schädlich Tabak ist, dann wäre der nie zugelassen worden...." scheint mir nicht ganz komplett.
Das ist eine Behauptung - aber es fehlt das Fazit.
Beispielsweise "hätte man damals gewusst wie schädlich Tabak ist, dann wäre der nie zugelassen worden. Heute wissen wir über die enorme Schädlichkeit und werden jeden ermutigen, mit dem Rauchen aufzuhören. Denjenigen, die nicht aufhören können oder wollen werden wir nahelegen auf weniger schädliche Alternativen umzusteigen - zum Beispiel auf's Dampfen."

Das wäre eine logische Fortfürung des Eingangsgedankens - im Grunde so, wie es in England gemacht worden ist.


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31.01.2012 15:02
#11 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Moderatorin

Zitat von SilentBob

Denn es schiebt die Liquids aus der Ecke der Arzneimittel, in die der Suchtmittel.
Und das ein "neues" Suchtmittel eine Zulassung als Genussmittel bekommt, daran zweifle ich doch sehr stark.
Ich denke da nur an den Spruch "hätte man damals gewusst wie schädlich Tabak ist, dann wäre der nie zugelassen worden.
Das sind so die Gedanken die ich mir zu dem Thema mache, ich finde es ist sehr schwer zu argumentieren, ohne gefahr zu laufen, sich ein Eigentor zu schiessen.


Hast Du vollkommen recht. Die Dame hat sich soweit abgesichert als sie diesen Satz sagte.

Deshalb schwebt mir als Argumentation eher das vor, was ich heute schon einmal geschrieben hab, dass es wichtig wäre zu beweisen (als Argument), dass der Dampf der austritt, keine Schadstoffe für die Umwelt/Mitmenschen hat. Dann wären wir
1. weg von der therapeutischen Wirkung auf den Körper
2. und es wäre die perfekte Alternative, denn gegen ein Ritual ohne den NRS zu verletzen kann kein Verbot zustande kommen.

Ist das eher eine Vision oder könnten wir das irgendwie realisieren?

31.01.2012 15:02
avatar  Dsa363
#12 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Ja das wäre eine Sinnvolle alternative,
allerdings werden weder Fau p.-L. darauf eingehen noch Frau steffens, die hat dieses gerade gütlich auf abgeordnetenwatch bewiesen,
da bezieht sie sich auf dieses Urteil

Leute angesteckt 8 ;)


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31.01.2012 15:09 (zuletzt bearbeitet: 31.01.2012 15:17)
avatar  Krawuzl
#13 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Von einem klaren abgegrenzten therapeutischen Nutzen oder gar heilenden Nutzen der E-Zig kann man erstmal nicht ausgehen.
Die meisten Raucher, welche zu Dampfer werden betreiben erstmal eine pure Suchtverlagerung von Rauchen mit Nikotin in Form von Pyros auf Dampfen mit Nikotin in Form der E-Zig.
Wenn der grösste Anteil der Dampfer dann von der Suchtverlagerung weiter zur Niktinreduzierung zum 0er Liq und von dort ganz weg von der Dampfe käme, hätten wir hier einen terapeutischen Nutzen.
Ich denke deshalb, dass es schwer wird hier eine klare heilende Wirkung der Liqs egal ob mit oder ohne Nic zu bescheinigen.
Aber wat weiss denn ich, ich bin ja keine Ärztin oder Politikerin und kenne mich da ja nun nich so gut aus wie diese Experten (ironie war da an, gelle ;))
Da aber die Mehrheit es mit der E-Zig nicht völlig raus aus der Sucht schafft und auch nicht völlig von der Dampfe los kommt (Rauchgewohnheiten werden mit 0er liq weiterhin nachsimuliert, fällt das nachsimulieren weg, droht Rückfall zur Zigarette) ist der tharapeutische Nutzen wohl eher sehr relativ.

@silentBob: wäre zu klären, ob es ein neues Suchtmittel ist. Die Inhaltsstoffe und abhängigen machenden Stoffe wie z.B Nikotin in den E-Zigs sind ja keine neuen Suchtmittel, sondern in Form von Tabakrauch, bereits bewilligte und dem Bürger freigegebene Suchtmittel. Nur die Darreichungsform des Suchtmittels ist eine Neue. Und für Nikotinkaugummis oder Niktinpflaster wurde ja auch nicht erstmal ein neuses Suchtmittel beantragt...


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31.01.2012 15:22
#14 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Moderatorin

Zitat von Krawuzl
Von einem klaren abgegrenzten therapeutischen Nutzen oder gar heilenden Nutzen der E-Zig kann man erstmal nicht ausgehen.
Die meisten Raucher, welche zu Dampfer werden betreiben erstmal eine pure Suchtverlagerung von Rauchen mit Nikotin in Form von Pyros auf Dampfen mit Nikotin in Form der E-Zig.
Wenn der grösste Anteil der Dampfer dann von der Suchtverlagerung weiter zur Niktinreduzierung zum 0er Liq und von dort ganz weg von der Dampfe käme, hätten wir hier einen terapeutischen Nutzen.
Ich denke deshalb, dass es schwer wird hier eine klare heilende Wirkung der Liqs egal ob mit oder ohne Nic zu bescheinigen.
Aber wat weiss denn ich, ich bin ja keine Ärztin oder Politikerin und kenne mich da ja nun nich so gut aus wie diese Experten (ironie war da an, gelle ;))
Da aber die Mehrheit es mit der E-Zig nicht völlig raus aus der Sucht schafft und auch nicht völlig von der Dampfe los kommt (Rauchgewohnheiten werden mit 0er liq weiterhin nachsimuliert, fällt das nachsimulieren weg, droht Rückfall zur Zigarette) ist der tharapeutische Nutzen wohl eher sehr relativ.


sehr gut beschrieben
Kurz und klar......
Könnte so für Kommentare, Mails etc. übernommen werden....

31.01.2012 15:27
avatar  Krawuzl
#15 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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*hust* aber nicht copy pasten, sonst ist mein Seitenhieb auf diverse Ärtztinnnnnin und Politikerinnnnnen da ja dann mit dabei *kicher*

Aber danke, Heimchen, für das Lob. :)


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31.01.2012 15:29
#16 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Moderatorin

Zitat von Krawuzl
*hust* aber nicht copy pasten, sonst ist mein Seitenhieb auf diverse Ärtztinnnnnin und Politikerinnnnnen da ja dann mit dabei *kicher*
Aber danke, Heimchen, für das Lob. :)



Nein natürlich nicht... ich meinte eigentlich nur den 1. Abschnitt.

31.01.2012 23:38
#17 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Ich sehs auch nicht so das man sich das "Rauchen" abgewöhnt hat wenn man nur noch dampft.Um was geht es Rauchern und Dampfern?Um Das Ritual, um die Gewohnheit des Qualmens ,um Genuss, und um nicht zuletzt und vor allem die Befriedigung der Nikotinsucht.Davon sind nur wenige hier durchs Dampfen weggekommen.Wir ziehen uns das Nikotin nun gesünder und schmackhafter rein.An der Sucht oder dem Suchtstoff hat sich doch bei den allermeisten nix geändert.Ich hoffe mal auf die EU.Ich glaub da eher dran das dort für uns entschieden wird als in BRD.


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31.01.2012 23:45
avatar  knippi
#18 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Also für mich hatt sich nix geändert,ich Rauche nun weniger als vor dem Dampfen,aber ich RAUCHE noch.
Vor dem Dampfen 50-60 am Tag nun 3-10,also nix entwöhnt.:-))
mfg knippi

Ich bin bekennender Clone Fan :-)

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31.01.2012 23:49
#19 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Ich rauche seit dem ersten Inbetriebnehmen der Dampfe gar nicht mehr. Sollte die Dampfe jetzt weg fallen, würde ich trotzdem nicht mehr rauchen wollen, aber eine Garantie gebe ich dafür nicht - vermutlich würde ich mit den sch... Pyros wieder anfangen...leider

!!! OHNE DAMPF KEINE LEISTUNG !!!
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten!

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31.01.2012 23:56
avatar  Vapo
#20 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Zitat
Zwar hat das VG Düsseldorf die Einstufung elektrischer Zigaretten als Arzneimittel lediglich darauf überprüft, ob diese Rechtsauffassung vertretbar – also: nicht grob falsch – ist. Ob diese Einschätzung letztlich auch wirklich zutreffend ist, musste das Gericht nicht beantworten.



Wie ich schon seit Tagen sage!
Und genau so ist es!


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01.02.2012 02:36 (zuletzt bearbeitet: 01.02.2012 02:43)
avatar  Haager
#21 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Ich schließe mich Krawuzl an und ergänze mal die folgenden Fragen:
1) Gilt das Rauchen als Krankheit?
2) Ist die Sucht abhängig vom Nikotin durch eine Alternative befriedigt oder aufgehoben mit Gebrauch der E-Zigarette
3) Sind andere Suchtfaktoren des Rauchens (sofern man das als Problem des Rauchens ansehen will) wie etwas in der Hand haben, Rauchzeichen machen können bzw. die Schnullerersatz-theorie bei der e-Zigarette reduziert/eliminiert?

Wer mal etwas darüber nachdenkt, der wird die e-Zigarette sicherlich nicht als Arzneimittel betrachten, bzw. träfe die Betrachtung - gerade auf die Funktion bezogen - eher auf die Versionen ohne Nikotin zu als auf die Versionen mit dem Suchtstoff.
Das Nachdenken darüber möchte ich vor allem denjenigen noch mal deutlich ans Herz legen, die anscheinend nicht realisieren, das mit der Einstufung als Arzneimittel entsprechende Mittel vom freien Markt genommen werden müssen. Und da keine Zulassung als Arzneimittel vorliegt, gibt es diese Mittel auch nicht in der Apotheke und auch nicht (legal) importiert.

Mir reicht es jetzt hier zwischen den Stühlen der Raucher und der Anti-Raucher zu sitzen! Ich nehme jetzt meinen Sessel und schiebe ihn einfach vor euch, dann habe ich euch Zankhähne auch besser im Blick!


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01.02.2012 02:57
#22 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Und das Ganze, besonders die Aktion von Frau Steffens und das Vorgehen der Ordnungsämter (Verkaufsverbot von nik-haltigen Liquids) befindet sich in der rechtlichen Klärung.

Shop in Lünen wurde der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten

I like Originals ... no bullshit.

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01.02.2012 03:11
#23 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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wg wiederholte Verletzung der Regeln

A2 Klassik`s - Just Vapor Tank`s - Vivi Nova Tank`s .
Verschiedene ego Akkus - Lavatube silber - Bulli Extreme - Vapor V1 - Volcano black chrome.
Dampfer seit 4.11.11


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01.02.2012 03:22
avatar  djx
#24 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
avatar
djx

Eure Kommentare hier helfen mir ungemein bei meiner derzeitigen Ausarbeitung, Danke!


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01.02.2012 05:55
#25 RE: VG Düsseldorf: Einstufung als Arzneimittel „nicht abwegig"
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Zitat von Krawuzl
Von einem klaren abgegrenzten therapeutischen Nutzen oder gar heilenden Nutzen der E-Zig kann man erstmal nicht ausgehen.
Da aber die Mehrheit es mit der E-Zig nicht völlig raus aus der Sucht schafft und auch nicht völlig von der Dampfe los kommt (Rauchgewohnheiten werden mit 0er liq weiterhin nachsimuliert, fällt das nachsimulieren weg, droht Rückfall zur Zigarette) ist der tharapeutische Nutzen wohl eher sehr relativ.



Woher weisst du das? Warum bist du dir da so sicher wo doch eine grosse Masse Ex Raucher gerade erst damit angefangen hat?
Ich verstehe schon das es kontraproduktiv ist einen therapeutischen Nutzen zu unterstellen, gibt es denn eine Auswertung der Angaben hier im Forum ob das Ziel 0 mg Nkotin ist oder eher eine Verlagerung??


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