Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

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13.04.2012 00:04
avatar  Bagor
#276 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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dampfige Grüße aus Mettmann


BT-V1 @ gekickter Morph 1.2
BT-V1.Genisis @ LT1
A2@Elite
Kayfun v.3.0 @ProVari
Siam Cobra Genesis im Zulauf


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13.04.2012 07:02
avatar  Borsti
#277 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Ecoreal Gmbh (Snoke) klagt am Beschl. v. 16.01.2012, Az. 16 L 2043/11 vor dem VG Düsseldorf gegen den Erlass und die Aussagen von Steffens
Verliert den Fall und geht in Berufung vor dem OVG Münster welches am 20.3.2012 einen rechtlichen Hinweis an MGEPA (steffens) rausschickt.
Urteil ist noch offen
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VG Köln wird am 2.4.2012 (Az.: 7 K 3169/11) von Supersmoke gewonnen
Supersmoke ist kein Arzneimittel, Urteil noch nicht rechtskräftig
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Shopbetreiber klagt am 12.4.2012 vor dem VG Düsseldorf gegen Verkaufsverbot
Wuppertal zieht verkaufsverbot zurück.
Hier wird der zoll jetzt wohl jetzt die konfiszierten 15.000 Liquids wieder von Frankfurt nach Wuppertal bringen dürfen.
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15.04.2012 22:31
avatar  Borsti
#278 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Antwort soll wohl erst ende April kommen vom OVG Münster...
Kam vorhin über Westpol vom WDR
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbei.../nachgehakt.jsp



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23.04.2012 12:05
avatar  Borsti
#279 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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JA JA JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten
23. April 2012

Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.

In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Er ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php zu finden.

Aktenzeichen: 13 B 127/12



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23.04.2012 12:08 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 12:09)
avatar  roxel
#280 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Auf der Homepage des NRW Gesundheitsministerium laufen die Links zur eZigarette ins Leere.

Da haben sie das Urteil aber schnell umgesetzt.

www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/...E-Zigarette/index.php

www.mgepa.nrw.de/...zur_E-Zigarette/...E-Zigarette/index.php


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23.04.2012 12:20
avatar  NathCim
#281 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Url geht nicht, roxel. :)

- Stolzer Besitzer eines Dampferschädels -

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23.04.2012 12:22 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 12:25)
avatar  Dirch
#282 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Mit so eindeutigen Aussagen vom VG Köln und jetzt vom OVG Münster hatte ich nicht gerechnet. Ich freu mich wie Bolle

Und noch ein Gruß an Steffens und Plitschiplatsch

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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23.04.2012 12:27
avatar  roxel
#283 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von NathCim
Url geht nicht, roxel. :)



Habe ich doch geschrieben, die Links laufen ins leere.

Das Ministerium darf nach dem Urteil nicht mehr vor der eZigarette warnen, also darf so etwas auch nicht auf der Homepage stehen.


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23.04.2012 12:39
avatar  Sir Dampferlot ( gelöscht )
#284 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Sir Dampferlot ( gelöscht )


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23.04.2012 12:52
#285 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Nichtraucher seit 15.03.2012

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23.04.2012 16:15 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 16:19)
avatar  Hermel
#286 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Borsti
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.



Yeee-haaa!
Da krieg' ich aber mal so richtig einen riesen Stän***


(Sorry - aber das musste jetzt einfach mal sein... )

LG - Hermel:-))

Die gelebten Jahre soll man nicht zählen, sondern wiegen!

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23.04.2012 16:20 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 16:22)
avatar  Hermel
#287 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Bilder Upload

Und danke Borsti fürs schnelle Posten:-))

Die gelebten Jahre soll man nicht zählen, sondern wiegen!

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