Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

  • Seite 4 von 11
17.04.2013 15:43 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 15:47)
avatar  ( gelöscht )
#76 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
( gelöscht )

Zitat von Gartenjoe im Beitrag #75
Es kommt nunmal auf den gedachten Einsatzzweck an.
Ein Messer mit feststehender Klinge von einer Länge über 12cm fällt unter das Waffengesetzt.
Aber ein Küchenmesser mit einer feststehenden Klinge (länge ca 25cm) kann im Supermarkt um die Ecke ohne nähere Kontrolle der Person erworben werden...
Es ist das gleiche "Werkzeug", nur der Zweck zu dem es bestimmt ist entscheidet über die Regulierung.

Deshalb fällt unser Liquid nicht unter diese 'Giftregel'. Da es nicht als Gift, sondern als Genussmittel verkauft wird.


Das ist das widersprüchliche. Wenn die Kennzeichnung tatsächlich auf den Einsatzzweck ankommt, dann wäre die Kennzeichnung hinfällig. Niemand sieht bei den Liquiden den Einsatzzweck trinken vor, sondern dampfen. Wie soll es dabei zu einer Überdosierung kommen? Hat man wirklich zu viel gedampft, dann stirbt man doch nicht, sondern legt die Dampfe wegen Kopfschmerzen und leichter Übelkeit beiseite. So als wenn man zuviel geraucht hätte.


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 15:48
#77 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Die Brotmessergeschichte stimmt so auch nicht.

Du darfst das Messer nicht offen mit dir führen und wehe du eilst mit dem frisch gekauften Brotmesser in der Tasche auf dem Nachhauseweg noch schnell zu einer Demo gegen das staatliche Vorgehen gegen die Dampferei und sie finden es bei dir ...

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 15:49 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 15:49)
#78 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Zitat von ViPER im Beitrag #76
Wie soll es dabei zu einer Überdosierung kommen?


Das hat doch Frau Pö-La lang und breit erklärt:
Du bist in der Küche neben dem Kochtopf. Irgendeine ominöse, ungekennzeichnete Flasche steht rum.
Du nimmst die Flasche und schüttest den kompletten Inhalt in den Topf.
Dann verlässt du die Wohung deines Nachbarn und wunderst dich 15 min später über das erscheinen des Rettungswagens.

Immerhin sind wir alle ziemlich blöde, sonst würden wir nicht so stur auf unserer Giftbrühe beharren...

zu sarkastisch?

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 15:53 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 15:55)
avatar  ( gelöscht )
#79 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
( gelöscht )

Zitat von Gartenjoe im Beitrag #78
Zitat von ViPER im Beitrag #76
Wie soll es dabei zu einer Überdosierung kommen?


Das hat doch Frau Pö-La lang und breit erklärt:
Du bist in der Küche neben dem Kochtopf. Irgendeine ominöse, ungekennzeichnete Flasche steht rum.
Du nimmst die Flasche und schüttest den kompletten Inhalt in den Topf.
Dann verlässt du die Wohung deines Nachbarn und wunderst dich 15 min später über das erscheinen des Rettungswagens.

Immerhin sind wir alle ziemlich blöde, sonst würden wir nicht so stur auf unserer Giftbrühe beharren...

zu sarkastisch?


Ja, das ist dann aber ein Unfall, weil nicht zweckgebunden eingesetzt. Die Argumentation der Pö-La ist nur lächerlich, das wissen wir ja. Mit einem Kugelschreiber kann man auch lebensgefährliche Verletzungen beiführen. Sind auf Nikotinpflastern denn auch Totenköpfe, weil man sich davon ausversehen einen Tee brühen könnte? In meinen Augen ist der Totenkopf auf den Flaschen fehl am Platze. Und ich wette, sollte es Liquids irgendwann in Apotheken geben, dann ist da auch kein Totenkopf drauf.


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 15:58
#80 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Arzneimittel und Tabakprodukte sind von der Chemikaliengefahrenverordnung doch ausdrücklich ausgenommen. Wie gesagt, infam das Ganze ...

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 16:06 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 16:07)
avatar  ( gelöscht )
#81 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
( gelöscht )

Zitat von GrafDampf im Beitrag #80
Arzneimittel und Tabakprodukte sind von der Chemikaliengefahrenverordnung doch ausdrücklich ausgenommen. Wie gesagt, infam das Ganze ...


Dann mach aus meinem Nikotinpflasterbeispiel einfach unverdünnten Essig oder versehentliches würzen mit WC-Reiniger, Glühbirne essen, Schlips oder Schal zu fest binden, Mülleimerbeutel über´n Kopf. Rein von der PöLa-Logik gehört da dann überall ein Totenkopf rauf. Aber ich schweife ab, es ging hier ja um die Giftverordnung.


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 16:09 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 16:11)
avatar  Hanisch
#82 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Also über was die PöLa sich denkt braucnen wir hier doch echt nicht zu reden...
wenn die Liquids nirgend anderswo geregelt sind, und explizit ausgenommen, dann sind es eben Chemikalien und fallen ggf unter die
http://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalien-Verbotsverordnung

Diskussionen darüber, ob uns das gefällt sind da echt am Thema vorbei..
Chemiker finden es auch nicht toll, dass http://de.wikipedia.org/wiki/Phenolphthalein jetzt Problembehaftet ist...


Auch bei Reinigungsprodukten ist das mit dem "Giftig" nicht gerade erwünscht,
kenn ne Chemikerin, die gezielt bei der Produktentwicklung Produkte von der T-Kennzeichnung runterbringt.

Und das ganze "freiwillig" -- also Gefahrstoffkennzeichnungen und Chemikalienverordnungen sind nix neues,
und es ist auch sehr weit hergeholt von einer "Freiwilligkeit" zu sprechen, wenn es darum geht, sich an die bestehende Gesetzgebung zu halten.
Mit REACH macht das gleich viel weniger Spass.

Hauptproblem ist (meines Achtens) ja nicht, dass der Händler einen Giftschein haben muss,
sondern vielmehr:

Zitat
Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, dürfen im Versandhandel nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden (§ 4 Abs. 2 ChemVerbotsV).


Sprich: Handel via Internet ist nicht, und Altersnachweise sind eben klar einzuholen.
Also eher ärgerlich...

wobei ich noch immer der Meinung bin, dass mit Produkthaftung und Produktsicherheitsgesetz etc. Händler ohnehin nicht wirklich nen ruhigen Schlaf haben...
und hoffe eben darauf, dass wenigstens seitens des VdEH mal eine sinnvolle gesetzliche Regulierung der Liquids angestrebt wird, die Rechtssicherheit schafft...


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 16:39
#83 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Zitat
Sprich: Handel via Internet ist nicht, und Altersnachweise sind eben klar einzuholen.
Also eher ärgerlich...



Den gleichfalls entfallenden Automatenverkauf hast du vergessen. *ggg*

Nein, ernsthaft jetzt, einfach (nur) ärgerlich ist das nicht.

Nicht jeder hat einen Shop in der Nähe, um dort sein Liquid persönlich abzuholen. Für die Online-Shops wäre es das Aus. Ob die nur über den Vertrieb von Dampfgeräten ihre Existenz sichern können? Ich fürchte, nein.

Ich fürchte auch, wir sind nicht genug, damit dann überall einfach vor Ort viele neue Shops offline entstehen könnten und würden. In den Städten ja, sonst nein. Wer übernimmt dann? Die, die schon länger scharf drauf sind: die Tabakläden mit einem "Giftschrank" für die Dampfer als Beigeschäft. Und das, was in dem Giftschrank zum Verkauf angeboten wird, muss und wird uns qualitativ und preislich nicht wirklich gefallen.

Und dazu kommt, das diese neue Schiene aus Schleswig-Holstein ja quasi nur das Pausen-Überbrückungs- bzw. Unterdrückungsprogramm von dem ist, was uns Brüssel noch vorsetzen wird.

nein, das ist alles nicht (nur) ärgerlich. Es ist mehr.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 17:36
avatar  AFG0815
#84 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Zitat von ViPER im Beitrag #28

Ich hoffe ich rechne das richtig oder habe ich einen Denkfehler? Also wird ein Liquid von 1 mg/ml bis 9,9 mg/ml (9,9er) als gesundheitsschädlich gekennzeichnet und von 10er mg/ml bis 36 mg/ml (10er bis 36er) als giftig? Wie ist das derzeit gekennzeichnet? Ich frage nur, weil ich mir keine Liquids kaufe, sondern selber mische und meine 36er Nikotin-Basen von Inawera gar nicht gekennzeichnet sind.


z.B. ZAZO:
9er Liq mit dem Symbol "Umweltgefährlich" (Baum,toter Fisch)
18er Liq "Giftig" (Totenkopf)

Zitat von Kuroyukihime im Beitrag #43

Zitat
Solche chemischen Gemische dürfen daher unabhängig von ihrem Fassungsvermögen nur in Behältern mit kindergesicherten Verschlüssen in Verkehr gebracht werden.

Es gibt doch gar keinen Shop, der solche Flaschen ohne Kindersicherungsverluss vertreibt, bzw. ich kenne keinen solchen...



z.B. ZAZO, Vape4me,...


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 19:23
avatar  ZAZO
#85 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Es macht viel mehr Spaß das Positive aus solch einer Meldung zu lesen, eigentlich haben wir doch alle auf so eine Aussage gewartet:

Zitat
Bei den als Chemikalien gekennzeichneten E-Zigaretten-Liquids handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung nach derzeit geltender Rechtslage in der Regel weder um Tabakerzeugnisse oder diesen gleichgestellte Waren noch um Arzneimittel oder Medizinprodukte.



Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 19:35
#86 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
aka User AndreasKC

Zitat von ZAZO im Beitrag #85
Es macht viel mehr Spaß das Positive aus solch einer Meldung zu lesen, eigentlich haben wir doch alle auf so eine Aussage gewartet:

Zitat
Bei den als Chemikalien gekennzeichneten E-Zigaretten-Liquids handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung nach derzeit geltender Rechtslage in der Regel weder um Tabakerzeugnisse oder diesen gleichgestellte Waren noch um Arzneimittel oder Medizinprodukte.


Gruß
Frank





Genau meine Meinung!

Viele Grüße
Andreas


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 19:49
#87 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Zitat von smuxxStore im Beitrag #86
Zitat von ZAZO im Beitrag #85
Es macht viel mehr Spaß das Positive aus solch einer Meldung zu lesen, eigentlich haben wir doch alle auf so eine Aussage gewartet:

Zitat
Bei den als Chemikalien gekennzeichneten E-Zigaretten-Liquids handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung nach derzeit geltender Rechtslage in der Regel weder um Tabakerzeugnisse oder diesen gleichgestellte Waren noch um Arzneimittel oder Medizinprodukte.


Gruß
Frank





Genau meine Meinung!

Viele Grüße
Andreas



Schön wenn man das raus lesen kann, Unbedarfte lesen dort raus -Liquids für E-Zigaretten sind giftig- .

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 19:51
#88 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
aka User AndreasKC

Wenn du diesen Satz alleine für sich nimmst, liest du nur, dass es weder Tabakwaren noch Arzneimittel sind. Selektives Lesen habe ich mir bei der Politik abgesehen....

Viele Grüße
Andreas


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 20:05
avatar  Theop
#89 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

einmal ot ein .....

joke


chuck norris an sich ist auch nicht giftig, ....... bis du ihn reizt .........

ot aus ...

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 20:50
#90 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

ich verstehe an der Sache 2 was nicht.
Die Kennzeichnungen hat ja jeder Händler mittlerweilen auf den Flaschen
viele Händler hatten ja schon Beamte zu Besuch
Warum kommen die erst jetzt damit an ?
Hat sich denn kein Hersteller (zB Inawera) da informiert ?
Ich glaube hier zieht irgendein Argument, das die Verfolgung schwierig macht, denn das hätten die Gesundheitsbehörden sicherlich sonst schon lange gemacht ...


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 20:59
#91 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
Moderatorin

Zitat von Senorerossi im Beitrag #90
ich verstehe an der Sache 2 was nicht.
Die Kennzeichnungen hat ja jeder Händler mittlerweilen auf den Flaschen
viele Händler hatten ja schon Beamte zu Besuch
Warum kommen die erst jetzt damit an ?
Hat sich denn kein Hersteller (zB Inawera) da informiert ?
Ich glaube hier zieht irgendein Argument, das die Verfolgung schwierig macht, denn das hätten die Gesundheitsbehörden sicherlich sonst schon lange gemacht ...

Verstehen tuts keiner, weil es einfach wieder eine neue (verzweifelte) Masche ist von irgendeinem Beamten, dem irgendwas wieder sauer aufstösst, wobei ich weniger denke, dass da die EU die Finger im Spiel hat. Wie gesagt, viele Händler haben diese Kennzeichnungen schon seit Jahren auf den Flaschen und irgendwie glaube ich nicht, dass da noch was kommt.

17.04.2013 21:27
#92 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

es macht mich nur kirre, dass selbst die Händler hier besorgt nachfragen ^^


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 21:51
#93 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Man sollte mal nachfragen, warum denn auf Energiesparlampen kein Totenkopf ist. Diese Teile sind nämlich wirklich gefährlich wenn sie zerbrechen. Und falls unsere Politiker es übersehen haben, auch Kinder können sie ohne Sicherheitsverschluss in die Hände nehmen, auf den Boden werfen und sich am austretenden Quecksilber vergiften.

Ich drehe wirklich langsam durch, wenn ich solchen Schwachsinn in der Presse lese. Die übernehmen wirklich jeden Irrsinn.

Mut ist, zu kämpfen. Auch wenn der Gegner übermächtig scheint.

 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 22:55
avatar  ( gelöscht )
#94 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
( gelöscht )

Zitat von divemaus im Beitrag #93
Man sollte mal nachfragen, warum denn auf Energiesparlampen kein Totenkopf ist. Diese Teile sind nämlich wirklich gefährlich wenn sie zerbrechen. Und falls unsere Politiker es übersehen haben, auch Kinder können sie ohne Sicherheitsverschluss in die Hände nehmen, auf den Boden werfen und sich am austretenden Quecksilber vergiften.

Ich drehe wirklich langsam durch, wenn ich solchen Schwachsinn in der Presse lese. Die übernehmen wirklich jeden Irrsinn.


Weil der Zweck der Energiesparlampe nun mal leuchten ist. Man soll sie ja nicht auf den Boden werfen. Für diesen Zweck gibt es Geschirr, Kochtöpfe.

Ich bin aber auch mehr als gespannt, wie es mit dieser Geschichte weiter geht.


 Antworten

 Beitrag melden
17.04.2013 23:44
#95 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Da sind wir ja am Punkt. Liquid ist auch zum dampfen da und nicht zum trinken oder ins Essen zu schütten. Dafür gibt es Bier und viele lecker Lebensmittel.
Das ist wirklich alles nicht mehr zu verstehen.

Mut ist, zu kämpfen. Auch wenn der Gegner übermächtig scheint.

 Antworten

 Beitrag melden
18.04.2013 00:51
avatar  ( gelöscht )
#96 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar
( gelöscht )

Zitat von divemaus im Beitrag #95
Das ist wirklich alles nicht mehr zu verstehen.


Man darf einfach nicht drüber nachdenken. Das dauert nicht lange und man verfängt sich in einer Logikschleife und dreht sich gedanklich nur noch im Kreis. Am Ende produziert das Kopfkino dann nur noch Müll.

Eifanch noamrl weietrdmafpen


 Antworten

 Beitrag melden
18.04.2013 04:36
avatar  LNRW-
#97 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Immer mit der Ruhe Leute. Es gibt viel worüber sich man Sorgen machen sollte.

Das gehört nicht dazu.


 Antworten

 Beitrag melden
18.04.2013 11:54
#98 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Warum nicht? Kann man das einfach umgehen?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


 Antworten

 Beitrag melden
18.04.2013 12:30
avatar  Hanisch
#99 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Zitat von Senorerossi im Beitrag #90
i
Warum kommen die erst jetzt damit an ?

Hmm... die sind nicht unbedingt die schnellsten...

Zumal sich da auch 2013 gerade was geändert hat. (RMM - Risikominderungsmaßnahmen)
Rattengift darf nurnoch von Professionellen Schädlingsbekämpfern ausgebracht werden.
und wenn man das als beamter gerade auf dem Tisch hat, und dazu das mit den Liquids kommt,
kann man eben mal auf die Idee kommen, wie das denn ist mit Giften.

Zitat von smuxxStore im Beitrag #88
Wenn du diesen Satz alleine für sich nimmst, liest du nur, dass es weder Tabakwaren noch Arzneimittel sind. Selektives Lesen habe ich mir bei der Politik abgesehen....


Ist ja auch richtig.
aber was bringt uns das weiter ?
Tabakwaren und Arzneimittel dürfen giftig sein...


 Antworten

 Beitrag melden
18.04.2013 12:38
#100 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
avatar

Zitat von ZAZO im Beitrag #85
Es macht viel mehr Spaß das Positive aus solch einer Meldung zu lesen, eigentlich haben wir doch alle auf so eine Aussage gewartet:

Zitat
Bei den als Chemikalien gekennzeichneten E-Zigaretten-Liquids handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung nach derzeit geltender Rechtslage in der Regel weder um Tabakerzeugnisse oder diesen gleichgestellte Waren noch um Arzneimittel oder Medizinprodukte.




Stimmt, es handelt sich um Genussmittel die keiner Totenkopfkennzeichnung in Deutschland bedürfen, genausowenig
wie die Flasche Vodka mit hochprozentigem giftigen Alkohol an dem jährlich viele Menschen sterben.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht