Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie

25.07.2013 07:55
avatar  Theop
#1 Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Hallo Leute,

falls noch nicht gepostet, hier mal ein Auszug aus dem Newsletter von EBN Ferro bzgl. E Zigarette und was kommt.

Zitat:
Abstimmungsergebnis Kommission Europäisches Parlament

Der ENVI-Ausschuss hat beschlossen, die e-Zigarette unter dem Arzneimittelgesetz regulieren. Ihre endgültige Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden.

Mach dir keine Sorgen, weil diese Entscheidung hat sicherlich in der kurzen Frist nur geringe Auswirkungen. Warum?

1. Zuerst müssen das Europäische Parlament über diesen Vorschlag im Oktober abstimmen, bevor es endgültig ist. 2. Die Arzneimittelgesetz ist kein EU-Gesetz, sondern eine Richtlinie, die individuell durch allen Mitgliedstaaten angewendet werden kann, um ihre eigenen Medizin Acts zu machen. 3. Wenn das Parlament mit diesem Vorschlag einverstanden, wird diese Richtlinie auf 2014.01.01 gelten. Dann haben die Mitgliedstaaten 36 Monate, dies zu beantragen. Das bedeutet vor 2017.01.01 wird nichts ändern. 4. In den Niederlanden hat er bereits vor Gericht im Jahr 2012 festgestellt, dass Nikotin-haltigen Flüssigkeiten nie als Arzneimittel betrachtet werden. 5. Nach 2017, könnte diese Richtlinie zu Problemen führen außerhalb der Niederlande.

Leider können wir nicht sagen, was die genauen Folgen für andere Länder sein wird, aber sobald wir mehr wissen, werden wir Sie darüber informieren, auf unserer Facebook-Seite oder über diesen Newsletter.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre EBNFerro Team

Zitat Ende

falls schon ein solcher tread existiert, bitte löschen.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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25.07.2013 08:08
#2 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Moderatorin

Zitat von Theop im Beitrag #1


falls schon ein solcher tread existiert, bitte löschen.



Es existieren mindestens schon 10 solcher Threads

@Theop nur Spass

Danke fürs Einstellen

Eines ist aber sicher, keiner der Händler weiss mehr als wir .....

25.07.2013 08:13
avatar  XBabsX
#3 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Mag ja sein

ABER

Deutschland mit seinem vorauseilenden Gehorsam wird das bestimmt ganz schnell umsetzen....


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25.07.2013 08:27
avatar  Annoah
#4 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Wurde die Abstimmung nicht vorverlegt auf den 10. September?? Oder werfe ich da jetzt was durcheinander?


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25.07.2013 19:47
avatar  switch
#5 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Zitat von XBabsX im Beitrag #3
Mag ja sein

ABER

Deutschland mit seinem vorauseilenden Gehorsam wird das bestimmt ganz schnell umsetzen....



Dann ab nach NL erst die zwei Brüder und dann in den Dampfer Laden...

Mit dem Rauchen aufzuhören ist kinderleicht. Ich habe es schon hundertmal geschafft. Mark Twain

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25.07.2013 20:50
#6 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Gute Idee... bin von hier in 5 min über der Grenze...

Save a horse ride a Cowboy.... ;-)


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25.07.2013 23:47
avatar  Theop
#7 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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ich in knapp 15. gegenüber von den 2 Brüdern ist ein Tabakladen, da gibt es Liquid, obwohl ich irgendwo gelesen habe, dass es das jetzt dort nicht mehr zu kaufen ist. Soll ja nur noch Arzneimittel sein. Ansheinend halten sich die Niederländer einen feuchten Kehrricht dran.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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26.07.2013 10:24
avatar  kalle69
#8 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Kennt einer nen Laden in Roermond, bin in 15 Minuten an der Stadtgrenze?


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26.07.2013 11:34
avatar  Joyeboy
#9 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Zitat von Annoah im Beitrag #4
Wurde die Abstimmung nicht vorverlegt auf den 10. September?? Oder werfe ich da jetzt was durcheinander?

Wie Frau Dr. Sommer auf FB ausplauderte wurde eine beantragte Verlegung auf Oktober abgelehnt, damit die andere Seite keine Zeit hat, sich zu organisieren und noch Änderungsanträge einzureichen. Denn bis September ist erstmal Sommerpause.

Aber ist ja gut zu wissen, dass die Niederländer dies etwas gelassener nehmen. Schließlich gehört sie zu den Ländern, aus denen wir Arzneimittel bestellen dürfen. ;)

"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du." (Mahatma Gandhi)

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26.07.2013 11:53
#10 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Moderatorin

ebnferro schrieb:

Zitat
Das bedeutet vor 2017.01.01 wird nichts ändern. 4. In den Niederlanden hat er bereits vor Gericht im Jahr 2012 festgestellt, dass Nikotin-haltigen Flüssigkeiten nie als Arzneimittel betrachtet werden. 5. Nach 2017, könnte diese Richtlinie zu Problemen führen außerhalb der Niederlande.


Das haben die Gerichte in DE auch so entschieden, doch wurde hier schon öfters geschrieben, dass ein EU Beschluss mehr gilt als ein Landgericht, deshalb kann man nach dem Beschluss nur noch beim europ. Gerichtshof klagen.

Ich bin deshalb immer vorsichtig bei solchen Newslettern von Händlern, speziell ebnferro, weil der schon öfters Schnellschüsse lostrat, die er dann im Nachhinein berichtigen musste, war erst kürzlich 07.05.13 EU Parlament hielt öffentliche Anhörung über E-Zigaretten (ENVI Workshop)

26.07.2013 13:05
avatar  Joyeboy
#11 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Jein, solange die nationalen Gesetze nicht entsprechend geändert werden, hat der Beschluss auch keine Auswirkungen. Gerichte urteilen nach Gesetzen, nicht nach EU-Beschlüssen.

"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du." (Mahatma Gandhi)

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26.07.2013 13:30 (zuletzt bearbeitet: 26.07.2013 13:37)
#12 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Zitat
Der Vorrang des EU-Rechts

Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.

Definition

Der EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enel anerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.

Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gerichtshof präzisiert, dass der Vorrang des EU-Rechts für alle nationalen Rechtsakte gilt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem EU-Rechtsakt angenommen wurden.

Indem das EU-Recht mehr Gewicht erhält als das nationale Recht, gewährleistet der Grundsatz des Vorrangs einen einheitlichen Schutz der Bürger durch das EU-Recht im gesamten Hoheitsgebiet der EU.

Geltungsbereich des Grundsatzes

Der Vorrang des EU-Rechts über das nationale Recht ist absolut / unumschränkt. Er gilt für alle EU-Rechtsakte, unabhängig davon, ob sie aus dem Primärrecht oder dem abgeleiteten Recht hervorgegangen sind.



Quelle: Vorang des EU Rechts vor Nationalem Recht.

Bei Verstößen gibts ja auch Strafen. Am Ende haben wir uns zu "Dienern" der EU erklärt wobei wenn ich das richtig sehe ein gewisser Handlungsfreiraum im Rahmen der EU Bestimmungen i.d.R. gewährt wird oder Ausnahmeregeln wie beim Snus.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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26.07.2013 14:14 (zuletzt bearbeitet: 26.07.2013 14:16)
avatar  MRath
#13 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Trotzdem muss es ja erst einmal EU-Gesetz werden, bevor es die einzelnen Mitgliedstaaten übernehmen müssen. Ein bissi Zeit zum Kämpfen bleibt uns noch, wenn auch nicht sehr viel. Ich bin grad dabei einen persönlichen Brief an die Bundeskanzlerin zu schreiben, anstrengend kann ich euch sagen und vielleicht hilft es auch überhaupt nicht. Aber so untätig rumsitzen und auf den August zu warten, nein, nicht mein Ding. Ebenso werde ich viele Abgeordnete persönlich, anstatt über Abgeordnetenwatch anschreiben. Abgeordnetenwatch ist eine feine Sache, aber ein persönlicher Brief, der auch mal etwas länger und emotionaler sein darf, finde ich konstruktiver...insgesamt ist mein Empfinden, wenn ich mir die Netzwerke und Foren ansehe, dass wir viel zu wenige sind, die tatsächlich aktiv was tun. Das könnte echt eng werden

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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26.07.2013 14:49
avatar  MRath
#14 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Und wenn ich schon dabei bin, bekommt unser Bundespräsident auch noch eine Mail und die Obersten der anderen Parteien ebenfalls. Und sei es nur, um bei denen das Thema ins Bewusstsein zu rufen und wer weiß, wenn das mal viele Dampfer machen würden, bleibt auch mal was Positives hängen und zieht weiter Kreise. Wir müssen so laut werden, dass man uns auch hört ! Verlinken werde ich Mails natürlich auf, können sie sich mal bei Rursus oder iegd informieren.. man hab ich brass

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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26.07.2013 14:50
avatar  MRath
#15 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Zitat von MRath im Beitrag #14
Und wenn ich schon dabei bin, bekommt unser Bundespräsident auch noch eine Mail und die Obersten der anderen Parteien ebenfalls. Und sei es nur, um bei denen das Thema ins Bewusstsein zu rufen und wer weiß, wenn das mal viele Dampfer machen würden, bleibt auch mal was Positives hängen und zieht weiter Kreise. Wir müssen so laut werden, dass man uns auch hört ! Verlinken werde ich Mails natürlich auf, können sie sich mal bei Rursus oder ig-ed informieren.. man hab ich brass

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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26.07.2013 14:51
avatar  MRath
#16 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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sorry, sollte kein doppel werden, kann gelöscht werden

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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26.07.2013 15:30
#17 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Ist schon witzig, früher bin ich zum Kiffen die 35 km gefahren, zukünftig könnte die Reise wieder dorthin gehen.
So schließt sich der Kreis also wieder.


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26.07.2013 16:05 (zuletzt bearbeitet: 26.07.2013 16:08)
#18 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Nur solange die Niederlanden die Richtlinie nicht umgesetzt haben oder diese gekippt wird. Es bleibt nur der Kampf, je nachdem wie es endet wirds im schlimmsten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof dürfen. Bis zur Umsetzung wenn Entschieden wird was Sache ist wirds noch eine Übergangsfrist geben und es wird noch dauern, geh ich zumindest mal von aus. Noch ist alles offen. Denke die Niederländer werdens auch schnell umsetzen wollen wenn es finale Entscheidungen gibt. Die waren nunmal gegen die E-Zig. Das Maastrichter Gericht aber nicht. Wenn die EU aber Entscheidungen trifft werden sich auch die Niederländer daran halten.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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26.07.2013 23:33 (zuletzt bearbeitet: 26.07.2013 23:35)
avatar  MRath
#19 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Im Post von Dr. Liese bei Abgeordnetenwatch stand heut 3 Jahre, was allerdings klar noch nicht so geschrieben steht. Innerhalb dieser 3 Jahre kriegen wir noch alles beim Händler wie bisher. Aber soweit wollen wir es ja erst gar nicht kommen lassen gell

Zitat Dr. Liese:" Zu den Aussagen von Herrn Groote kann ich Ihnen konkret leider keine Auskunft geben, da ich nicht weiß auf was er sich genau bezieht. Sollte der im Gesundheitsausschuss angenommenen Text aber tatsächlich und eins-zu-eins Gesetz werden (was ich persönlich nicht glaube, siehe meine vorherige Antwort) so sind wie in jeder EU-Gesetzgebung selbstverständlich Übergangsfristen vorgesehen, bis das Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden muss. In diesem konkreten fall wären das in der Tat 3 Jahre. Abhängig davon, wie schnell die Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden, könnten Sie innerhalb dieser Frist Ihren Liquid weiterhin von Ihrem bisherigen Händler beziehen. Diese Umsetzungsfrist startet aber erst, nachdem das Gesetz um EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dies wird frühesten Anfang 2014 passieren.
" Zitatende

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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27.07.2013 01:29
avatar  Inga
#20 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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und genau da hängt es, das ist keine Galgenfrist für uns sondern für die Landespolitiker, das sie innerhalb von 3 Jahren Zeit ein Gesetz verabschieden MÜSSEN, sie können das natürlich auch schneller machen und glaubt hier einer das sich unsere Bundesregierung tatsächlich 3 Jahre Zeit lässt? also ich nicht


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27.07.2013 01:36
#21 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Ich traue unseren Politikern nur soweit wie ich sie werfen kann.

Es wurden schonmal Bundesbehörden losgeschickt und haben Liquid beschlagnahmt das angeblich Arzneimittel
sein sollte. Erst nach (längerem) Rechtsstreit wurde zugegeben daß dies so nicht richtig war... ... ...

Letztlich war so eine Aktion total gegen geltendes Recht was aber diejenigen die das angeordnet haben nicht
störte. Wenn dann erstmal ne Richtlinien existieren wer weiß wie dann agiert wird, ob rechtens oder nicht kann
dann Jahre später entschieden werden wenn man vor dem Europäischen Gerichtshof klagen kann.


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27.07.2013 10:29
#22 RE: Newsletter EBN Ferro zur EU Richtlinie
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Kennt sich wer in dem Rechtsbereich aus? Es müsste doch eigentlich möglich sein, wenn die Richtlinie "steht", durchgewunken und veröffentlich worden ist sofort dagegen zu klagen in den Punkten die strittig sind, noch lange bevor diese in nationale Recht umgesetzt werden? Das sollte doch möglich sein sobald es im EU Amtsblatt veröffentlicht wird?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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