Bundeszentrale warnt vor E-Shishas

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30.01.2014 13:45
#51 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Ist doch besser wenn die Kids damit experimentieren , anstatt sich Zigaretten anzustecken.


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30.01.2014 13:49
#52 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Zitat von lilo im Beitrag #50
Es schadet der Sache nur.


[/quote]

Jupp, aber ist ja egal...

So lange die Dampfer nicht selbst etwas reissen und z.B. selbst Aktiv gegen Leute vorgehen die "unserer" Sache schaden.
Z.B. in dem man sich ÖFFENTLICH von schwarzen Schafen wie solchen Kioskbesitzern distanziert, wird sich daran auch nichts ändern!
Mit erschrecken muss ich feststellen das einige das Verhalten sogar Gutheissen...

Da kann man nur hoffen das der freundliche Abgeordnete von Nebenan Sätze wie "lieber dampfen als rauchen" nicht zu lesen bekommt.
Natürlich ist es "gesünder" zu dampfen als zu rauchen, aber der Abgeordnete liest nur "Kinder" und "Dampfen ist okay" in einem Satz und wir haben uns einen Bärendienst erwiesen.

Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.. also ich jedenfalls, denn dank solcher Texte sind all meine Unterschriften und Bemühungen für die Tonne..!

So lange manchen Leute nicht reflektieren, sondern jedes Gegenargument nur als Schwachsinn abtun, wird sich für uns auch nichts ändern.
Sehr traurig... ich verliere jedenfalls die Lust daran weiter zu kämpfen!


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30.01.2014 13:50
#53 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Zitat von marcoh242 im Beitrag #51
Ist doch besser wenn die Kids damit experimentieren , anstatt sich Zigaretten anzustecken.


Genau... und die EU hat wieder ein Argument mehr gegen die E-Cigs...


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30.01.2014 14:09
avatar  Dirch
#54 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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In Minden und Köln warten wir auf Gerichtsurteile bzgl. der Einstufüng unserer Dampfen unter das NRSG. Logisch das solche Meldungen, passend zu diesem Umstand, in den Medien zu finden sind.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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30.01.2014 17:10
#55 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Moderatorin

Zitat
So lange die Dampfer nicht selbst etwas reissen und z.B. selbst Aktiv gegen Leute vorgehen die "unserer" Sache schaden.
Z.B. in dem man sich ÖFFENTLICH von schwarzen Schafen wie solchen Kioskbesitzern distanziert, wird sich daran auch nichts ändern!


Wer und wie`? Du kannst ihn anschreiben, und dann ?

Hier öffentlich mit Namen und Anschrift anprangern? Das bringt Chanel eine Abmahnung.

So einfach ist das nicht, weil es keine gesetzliche Regelung gibt.

30.01.2014 17:12
#56 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Zitat von heimchen im Beitrag #55

Zitat
So lange die Dampfer nicht selbst etwas reissen und z.B. selbst Aktiv gegen Leute vorgehen die "unserer" Sache schaden.
Z.B. in dem man sich ÖFFENTLICH von schwarzen Schafen wie solchen Kioskbesitzern distanziert, wird sich daran auch nichts ändern!

Wer und wie`? Du kannst ihn anschreiben, und dann ?

Hier öffentlich mit Namen und Anschrift anprangern? Das bringt Chanel eine Abmahnung.

So einfach ist das nicht, weil es keine gesetzliche Regelung gibt.




Ich habe geschrieben distanzieren, nicht anprangern...


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30.01.2014 17:13
#57 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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die wollen uns regulieren! schnell, reguliert die anderen, dann kommen wir bestimmt so davon!


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30.01.2014 17:18
#58 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Moderatorin

Zitat von Dampfhammer75 im Beitrag #56
Zitat von heimchen im Beitrag #55

Zitat
So lange die Dampfer nicht selbst etwas reissen und z.B. selbst Aktiv gegen Leute vorgehen die "unserer" Sache schaden.
Z.B. in dem man sich ÖFFENTLICH von schwarzen Schafen wie solchen Kioskbesitzern distanziert, wird sich daran auch nichts ändern!

Wer und wie`? Du kannst ihn anschreiben, und dann ?

Hier öffentlich mit Namen und Anschrift anprangern? Das bringt Chanel eine Abmahnung.

So einfach ist das nicht, weil es keine gesetzliche Regelung gibt.



Ich habe geschrieben distanzieren, nicht anprangern...



wie macht man das ÖFFENTLICH distanzieren?

30.01.2014 17:23
#59 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Zitat von heimchen im Beitrag #58
Zitat von Dampfhammer75 im Beitrag #56
Zitat von heimchen im Beitrag #55

Zitat
So lange die Dampfer nicht selbst etwas reissen und z.B. selbst Aktiv gegen Leute vorgehen die "unserer" Sache schaden.
Z.B. in dem man sich ÖFFENTLICH von schwarzen Schafen wie solchen Kioskbesitzern distanziert, wird sich daran auch nichts ändern!

Wer und wie`? Du kannst ihn anschreiben, und dann ?

Hier öffentlich mit Namen und Anschrift anprangern? Das bringt Chanel eine Abmahnung.

So einfach ist das nicht, weil es keine gesetzliche Regelung gibt.



Ich habe geschrieben distanzieren, nicht anprangern...



wie macht man das ÖFFENTLICH distanzieren?



Hmm z.B. in dem man schreibt das man gegen den Verkauf von Dampfgeräten (da schliesse ich Shishas ein) an Jugendliche unter 18 Jahren ist?
Ist aber eh egal...!
Wozu dieses ganze infantile "Regeln sind Doof...Bäääh!" führt sehe ich an den ganzen Petitionen die ich offenbar für nichts unterschrieben habe ;)


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31.01.2014 09:20
#60 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Heute morgen kam mein Sohn (7.te Klasse) mit einem Wisch zu mir denich unterschreiben sollte.... (hervorgehobenes steht auch orginal so auf den Zettel)

Zitat
Wichtige Elterninformation
zu: Shisha to go!

Liebe Eltern,
einige ihrer Kinder besitzen eine Shisha to go oder rauchen bei Freunden mit.
Hierbei handelt es sich um eine Art E-Zigarette, die
- die Größe eines Stiftes besitzt: mit 2 stumpfen Enden oder einem stumpfen Ende und einem Mundstück,
-nicht heiß wird,
ohne aufzufallen in der Federmappe oder im Jackenärmel aufbewahrt werden kann,
-es mit verschiedenen Duftstoffen zu kaufen gibt, auch ohne Nikotin.

Das Rauchen einer Shisha to go
verstößt gegen das Nichtraucherschutzgesetz!


Das neue Nichtraucherschtzgesetz in NRW verbietet Jugentlichen unter 18 Jahren das Rauchen, unabhängig davon, was sie rauchen.
In Schulen und auf dem Schulgelände ist das rauchen grundsätzlich verboten.
Ein Verstoß gegen das Rauchverbot ist eine Ordnungswiedrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
(Vgl. Nichtraucherschutzgesetz NRW in der ab 1.Mai 2013 geltenden Fassung)

Weitere Informationen hierzu erhalten sie beim Ministerium für gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
(http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praev...traucherschutz/)



Generell finde ich es gut, daß sie die Shishas von den Schulhöfen verbannen wollen, aber trotzdem bin ich erschüttert darüber mit was für Argumenten gegen die Dampfen wieder gewettert werden....
Am liebsten würde ich gerade eine Aufklärungskampagne an der Schule starten was eine Dampfe eigentlich ist *seufz*


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31.01.2014 09:28 (zuletzt bearbeitet: 31.01.2014 09:29)
avatar  lilo
#61 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Zitat von Aeryn Sun im Beitrag #60


Generell finde ich es gut, daß sie die Shishas von den Schulhöfen verbannen wollen, aber trotzdem bin ich erschüttert darüber mit was für Argumenten gegen die Dampfen wieder gewettert werden....
Am liebsten würde ich gerade eine Aufklärungskampagne an der Schule starten was eine Dampfe eigentlich ist *seufz*


Hatte ich auch überlegt. Wird wohl nicht viel bringen, da sie sich ja auf die Aussagen des Ministeriums berufen und daran glauben( oder glauben müssen).
Und dem eigenen Kind wird man damit kaum helfen.
Für die bleibt dann nur, die Eltern von Kind xy unterstützen das ihr Kind verbotene Dinge macht. Und arbeiten gegen die Schule, anstatt sie zu unterstützen. Womöglich kann man sich dann noch mit dem Jugendamt rumschlagen.

lilo


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31.01.2014 09:35
avatar  lilo
#62 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Und die Doppelmoral finde ich auch so gut. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht rauchen, sagt das Gesetz.

Aber die 15/16 und 17 Jährigen dürfen vor dem Schulgebäude rauchen, da gibt es bei unserer Schule kein Rundschreiben .

lilo


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31.01.2014 09:39 (zuletzt bearbeitet: 31.01.2014 09:40)
#63 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Wenn sie wenigstens einfach nur die Dinger verbieten würden als den ganzen Stuß von unserer "lieben" PöLa und Frau Steffens noch zu verbreiten. So bekommen alle immer nur zu hören: E-Zigaretten= gaaaanz böse und schlecht.


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02.02.2014 09:57
#64 RE: Shisha to go an den Schulen und NiSchG
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Wie wäre es denn an den Schulen mal einen Rundentisch, mit den Eltern die Dampfen einzuberufen und zum Thema Dampfen und E-Shisha zu informieren?
Und folgerichtig: Wenn das Rauchen von 16 jährigen an der Schule geduldet wird dann auch die E-Shischa.

Sollte das Rauchen Minderjähriger an der Schule nicht geduldet werden (was ich gut finden würde), dann auch folgerichtig keine E-Shisha.

I like Originals ... no bullshit.

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