14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis

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17.04.2016 17:38
#1 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/586 DER KOMMISSION
vom 14. April 2016
zu den technischen Normen für den Nachfüllmechanismus elektronischer Zigaretten

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D..._R_0006&from=DE

17.04.2016 18:18
avatar  Desti
#2 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Na ? So alleine hier ?
Ich denke die anderen werden auch gleich hier aufschlagen :-).

Gut noch etwas zum Thema: Ich finde es reichlich unverschämt von der Kommission, erst 4 Wochen vor der geplanten Umsetzung, mit dem Beschluss durch die Tür zu kommen.

Gruß
Desti

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Ich kaufe nur noch bei Händlern die gegen die Tabakrichtlinie klagen, bzw. eine Klage
finanziell unterstützen. Händler/Verbände die mit BigT verbandelt sind, sind ein NoGo.

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17.04.2016 18:22
avatar  oreg2
#3 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Der Unterzeichner,EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis,hat übrigens Glyphosat als unbedenklich eingestuft.
Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung scheint ihm dann wohl doch nicht so ganz wichtig zu sein...


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17.04.2016 18:23 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 18:25)
#4 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Der Artikel 2 Abs. 1 des Durchführungsbeschlusses ist ja schonmal der Knaller! Soll jetzt Raumfahrtwissenschaft betrieben werden?!

Greetz, der Michi

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17.04.2016 18:29
#5 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Ich streue einfach mal eine blöde Frage rein:

Kommt es mir nur so vor, oder ignorieren ALLE diese Regulierungen die vorhandenen Geräte?
Ich meine, was soll das?
Bei einer Mini mag es ja noch verständlich sein, dass man die nur mit einer Nadelflasche nachfüllen kann, aber wie um alles in der Welt soll ein solches Gesetz z.B. auf irgendeinen der vielen Kanger-Verdampfer passen?
Von EVOD bis SubTank, sind das alles BottomFiller in die man zur Not auch aus einer Literflasche reinschütten kann.
Ich habe Verdampfer bei denen ist die Befüll-Öffnung (falls man das überhaupt so nennen kann) so gross, dass man eine 10ml Nachfüllflasche da komplett reinstecken kann.

Soll das nu heissen, dass alle Verdampfer für die es keine speziell dafür gemachte Nachfüllflasche gibt verboten werden, oder haben die Vollpfosten von Regulierern einfach nicht begriffen, was aktuell an Dampfgeräten auf dem Markt ist?


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17.04.2016 18:29
avatar  blaetti
#6 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat
er funktioniert über ein Andocksystem, das nur dann Nachfüllflüssigkeit in den Tank der elektronischen Zigarette
abgibt, wenn die elektronische Zigarette und der Nachfüllbehälter miteinander verbunden sind.



Na ja dann wird sicher bald jemand mit einem Gerät um die Ecke kommen dass einer Minitankstelle ähnelt.


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17.04.2016 18:34
#7 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von oreg2 im Beitrag #3
Der Unterzeichner,EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis,hat übrigens Glyphosat als unbedenklich eingestuft.
Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung scheint ihm dann wohl doch nicht so ganz wichtig zu sein...

Dafür sind da ja auch ordentlich schmiergelder von monsanto & co geflossen und bei monetären vorteilen hört bekanntlich die sorge um die gesundheit der bevölkerung mal ganz flott auf. Hätten wir dampfer eine gute finanzorga, paar lobbyisten und zack zack wäre all der EU-shice vom tisch, da wette ich.
Wie in den meisten bereichen, wo solche kuriosen seltsamen entscheidungen fallen gilt, gilt auch beim dampfen:

Kein hund beisst die hand, die ihn füttert...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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17.04.2016 18:36
#8 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #5
Ich streue einfach mal eine blöde Frage rein:

Kommt es mir nur so vor, oder ignorieren ALLE diese Regulierungen die vorhandenen Geräte?
Ich meine, was soll das?
Bei einer Mini mag es ja noch verständlich sein, dass man die nur mit einer Nadelflasche nachfüllen kann, aber wie um alles in der Welt soll ein solches Gesetz z.B. auf irgendeinen der vielen Kanger-Verdampfer passen?
Von EVOD bis SubTank, sind das alles BottomFiller in die man zur Not auch aus einer Literflasche reinschütten kann.
Ich habe Verdampfer bei denen ist die Befüll-Öffnung (falls man das überhaupt so nennen kann) so gross, dass man eine 10ml Nachfüllflasche da komplett reinstecken kann.

Soll das nu heissen, dass alle Verdampfer für die es keine speziell dafür gemachte Nachfüllflasche gibt verboten werden, oder haben die Vollpfosten von Regulierern einfach nicht begriffen, was aktuell an Dampfgeräten auf dem Markt ist?


Nö, die Vype hat so was.


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17.04.2016 18:37
#9 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Mir ist und war klar, das es schlimmer kommen wird wie manche Annahmen. Die alten Geräte werden Bestandsschutz haben. die neuen Geräte dürfen wohl entweder erst gebacken werden oder liegen vorbereitet in den "Schubladen" bestimmter Firmen... Schwere Zeiten brechen für den einst freien Markt an, so meine Meinung

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.04.2016 18:37
#10 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Ob die Vype sowas hat ist doch für die Frage uninteressant.
Die Frage ist, ob alle Verdampfer die sowas nicht haben verboten werden.


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17.04.2016 18:39
#11 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #10
Ob die Vype sowas hat ist doch für die Frage uninteressant.
Die Frage ist, ob alle Verdampfer die sowas nicht haben verboten werden.


Ach so !
Dann ist das wohl eher rhetorisch zu verstehen.
"Kommt es mir nur so vor, oder ignorieren ALLE diese Regulierungen die vorhandenen Geräte?"

Muss man ja wissen. Aber danke für den Hinweis.


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17.04.2016 18:40 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 18:41)
avatar  Desti
#12 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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[quote=MarkPhil|p2837360]Ich streue einfach mal eine blöde Frage rein:

Kommt es mir nur so vor, oder ignorieren ALLE diese Regulierungen die vorhandenen Geräte?
Ich meine, was soll das?
/quote]

Wir nutzen ein Produkt, das sich abseits der großen Player entwickelt hat.
Ich bin der Meinung, das es der erklärte Wille ist, den Markt platt zu machen, einfach mal mit der Dampfwalze drüber. Was ist dabei hilfreicher, als die TPD2, technische Anforderungen zu definieren die nur die großen Konzerne sich leisten können ? Ist mal eine andere Sichtweise als: die spinnen die Römer. Ich glaube, wir haben es mit Gegenspielern zu tun, die wissen wies geht. Wir dagegen, sind ein bisschen naiv.

Gruß
Desti

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17.04.2016 18:41
avatar  Ingo71
#13 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #10
Ob die Vype sowas hat ist doch für die Frage uninteressant.
Die Frage ist, ob alle Verdampfer die sowas nicht haben verboten werden.


Ich lese es glücklicherweise so, das "gewöhnliche" Verdampfer mit dem Liquidfläschchen befällt werden können (Artikel 2, Abs. 1a)


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17.04.2016 18:42
#14 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Bestandsschutz für die alten und dann waren da mein ich noch Übergangsfristen, bis zu denen abverkauft werden darf Mark.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.04.2016 18:42
avatar  GrEy
#15 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Punkt a) trifft doch auf fast jede kleinere Tropfflasche zu. Und die maximal 10ml sind auch festgeschrieben. Ich sehe da kein neues Problem.


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17.04.2016 18:42
#16 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Oh je- was sind das nur für kr**ke persönlichkeiten die sich so einen quatsch einfallen lassen, und ihre (bzw. unsere) Zeit mit sinnfreiem schwachfug verschwenden...
tut mir leid aber mehr fällt mir dazu nicht ein...


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17.04.2016 18:45
#17 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Verdampfer oder Tanks?? Mir ist das überhaupt noch nicht klar. Es werden schliesslich nicht die Verdampfer (Köpfe, Coils) befüllt sondern der Tank, egal wie klein der auch sein mag.

Und so wie sich das Ganze liest, wäre z.B. die AIO aus dem Rennen? ;)

17.04.2016 18:46
#18 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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...und wenn die alten geräte bestandschutz haben wer ist dann in der lage bei "seltenen" mods das baujahr festzustellen und das gerät als legal zu identifizieren!???


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17.04.2016 18:47
#19 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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punkt Artikel 2, Absatz 1 b erfüllt kein mir bekanntes Gerät oder gibts da eins, GrEy?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.04.2016 18:48
#20 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Okok, "die vorhandenen Geräte" bezieht sich auf das was die breite Masse der Dampfer nutzt.
Vype & Co. sind Einsteiger-Produkte, die die allermeisten User nach kurzer Zeit links liegen lassen.
Die meisten User stellen sie fest, dass es nicht reicht um das Rauchen zu ersetzen und entweder rauchen sie dann wieder, oder sie kommen zu "guten" Geräten.

Ich weiss, dass "die grossen Player" auf dem "Massenmarkt" gerne von sich behaupten, dass sie die Marktführer wären, aber ich glaube halt, dass diese Minis nur für eine ganz winzige Minderheit für mehr als ein paar Wochen ausprobieren reichen.
Ich kenne ja nu wirklich viele Dampfer, daneben noch eine Menge Raucher und darunter eine Menge Leute die schon versucht haben das Rauchen aufzugeben, aber ich kenne überhaupt NIEMANDEN, der Minis dampft, darum gehe ich davon aus, dass der aktuelle Boom der Minis nur ein sehr kurzlebiger Ausprobier-Effekt ist.
Was die Multis da gerade an Fabriken aus dem Boden stampfen, nur um NOCH mehr von diesen Minis zu produzieren wird in kürzester Zeit wie Blei in den Regalen liegen bleiben, genau wie Nicorette, Pflaster und Kaugummis.


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17.04.2016 18:49
avatar  GrEy
#21 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Doch bestimmte Kapselsysteme. Aber es muss nur a) ODER b) erfüllt werden.


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17.04.2016 18:50
#22 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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naja surfandi, das wird ein problem. Aber da alle neuen Geräte angmeldet werden müssen, dürfen die alten bald nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und das löst die Probleme beim Massenmarkt automatisch. Einzelne Modder im Honterhof wird das nicht treffen, nach meiner Meinung.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.04.2016 18:53
#23 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Stimmt Grey. mpunkt a ist einfacher zu erfüllen, noch.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.04.2016 18:54
#24 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von oreg2 im Beitrag #3
Der Unterzeichner,EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis,hat übrigens Glyphosat als unbedenklich eingestuft.



Wie unbedenklich das Zeugs ist, sieht man ja an dem Sch..., den der als Norm festgelegt hat - der hat mit Sicherheit bei Selbsttests viel zu viel davon geschnüffelt...

@GrEy - dann haben viele von uns doch eigentlich schon verloren... Ich füll aus 100ml-Flaschen nach ohne Dripperaufsätze und ich hab nur Tanks, in die man von unten locker aus 10m Entfernung alles reinkippen könnte. Muss ich mir jetzt für unterwegs extra ein paar kleine Liquidfläschchen kaufen oder darf ich weiter meine leern Schnapspülleckens nutzen ?


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17.04.2016 18:56 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:01)
#25 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Eigentlich ist es eindeutig. Alle neuen Geräte müssen ab Stichtag X zugelassen werden und über ein sicheres Nachfüllsystem verfügen, das entweder 2a oder 2b entspricht.
Aktuell erfüllen das meines Wissens nach nur Geräte mit Kartuschen.

Edit : Sehe gerade das hansklein das so ähnlich schon geschrieben hatte


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