04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG

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06.11.2014 17:30
avatar  Sabine
#101 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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und schon wieder ruft Herr Sprengel nach weiteren Regulierungen!
Nicht zu fassen.

Weshalb, bitteschön, sollte man im KKH nicht dampfen dürfen, wenn doch keine Gefährdung durch Passivrauch vorliegt?
(Absprache mit eventuellen Zimmergenossen ist nur eine Frage des guten Benehmens!)


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06.11.2014 18:27
avatar  Devassa
#102 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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@Sabine, eine Antwort, wie du sie dir vielleicht wünschst, kann ich dir darauf nicht geben, aber....
es gibt im öffentlichen Leben so etwas wie Etiquette. Von daher muss das Dampfen im KKH jetzt
nicht unbedingt gesetzlich geregelt werden, es würde mich allerdings irritieren, wenn ich in den
Patientenzimmern Patienten dampfen sehen würde. Und so wie hier ja auch gerne Riesenwolken
zur Schau gestellt werden, wäre das im KKH einfach unangebracht.
Genausowenig wie ich Gerichte mit viel Knoblauch esse, bevor ich zum Dienst gehe. Das tut
man einfach nicht. Meine Meinung, muss nicht deine sein.


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06.11.2014 19:03
avatar  Sabine
#103 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Devassa: hast Du meinen Satz in der Klammer überlesen?

Eigentlich solltest Du froh sein, wenn einer deiner Patienten dampft und nicht raucht.
Viel angenehmer für Dich.


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06.11.2014 19:24
#104 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Ich meinte auch eher mit im KH, dort wo man früher mal auch die Möglichkeit hatte wenigstens mal eine zu rauchen.
Es gibt doch mittlerweile nicht mal mehr die Raucherecken in den Krankenhäusern, und NEU darf man auch nicht mehr Draussen VOR dem KH rauchen...
Was wäre das doch für ein Segen, wenn man starken Rauchern, die vor Schmacht fast draufgehen (und Amok laufen), die Möglichkeit gäbe zu dampfen!
Nur eben mit dieser Aussage vom VdeH, wird diese Möglichkeit gleich vorweg zunichte gemacht.

So habe ich das verstanden. Denn er spricht ja von der ganzen Einrichtung und nicht von den KH-Zimmern.

06.11.2014 19:53 (zuletzt bearbeitet: 06.11.2014 19:53)
avatar  Devassa
#105 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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@heimchen, da bin ich ganz bei dir. Die Raucher finden immer einen Weg und mir wird manchmal
Angst und Bange, wenn ich mitbekomme, wo die rauchen. Tagsüber geht es noch, da gibt es
draussen Raucherbereiche, aber nachts ist Schicht im Schacht. Da gehen manchen Patienten
sogar auf die Feuertreppe, obwohl das absulot verboten ist, und das Unfallrisiko auch nicht
zu verachten ist.
@Sabine, ich habe deine Klammer nicht überlesen. Und wie angenehm oder unangenehm die
Situation für MICH ist, ist hier nicht von Belang. Dampfen könnten die meinetwegen in dafür
bestimmten Bereichen, aber in den Zimmern...niemals. Ich hasse es auch als Raucher vor
die Tür geschickt zu werden wie ein Hund, aber es gibt Orte und Situationen, in denen man
eben auch nicht dampfen sollte. Nur weil die Sache weit weniger schädlich ist, sollten wir
nicht auf Narrenfreiheit pochen.


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06.11.2014 20:18
#106 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Devassa im Beitrag #105
aber es gibt Orte und Situationen, in denen man
eben auch nicht dampfen sollte. Nur weil die Sache weit weniger schädlich ist, sollten wir
nicht auf Narrenfreiheit pochen.

Sehe ich auch so. Überall wo nicht geraucht werden darf, lasse ich die Dampfe aus.
Ebenso repektiere ich überall das Hausrecht des Inhabers ohne Diskussion.


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06.11.2014 20:31
avatar  Tormk
#107 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Die Richtung ist schon mal gut. Wir können nur abwarten ob die Entscheidung "Nach Akten / Gutachtenlage" schule macht,
um mal die Wahrheit an eine breitere Öffentlichkeit zu bringen.
Ich werde das Gefühl nicht los, das da einige ganz schön ihre Felle schwimmen sehen, so wie sonst immer alles von den Medien
und anderen "EXPERTEN" aus dem Kontext gerissen wird.
Da geht es nicht um Gesundheit oder die Wahrheit sondern um Besitzstandwahrung, finde ich......
Das war diesmal nicht so.
Bin begeistert von der Mühe die man sich da gemacht hat.

Gut Dampf


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06.11.2014 20:54
#108 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von heimchen im Beitrag #104
Ich meinte auch eher mit im KH, dort wo man früher mal auch die Möglichkeit hatte wenigstens mal eine zu rauchen.
Es gibt doch mittlerweile nicht mal mehr die Raucherecken in den Krankenhäusern, und NEU darf man auch nicht mehr Draussen VOR dem KH rauchen...
Was wäre das doch für ein Segen, wenn man starken Rauchern, die vor Schmacht fast draufgehen (und Amok laufen), die Möglichkeit gäbe zu dampfen!
Nur eben mit dieser Aussage vom VdeH, wird diese Möglichkeit gleich vorweg zunichte gemacht.

So habe ich das verstanden. Denn er spricht ja von der ganzen Einrichtung und nicht von den KH-Zimmern.



Leider habe ich ziemlich oft das "Vergnügen" eines längeren Krankenhausaufenthaltes. Beim letzten Mal war ich noch Raucherin. In der ersten Zeit war mir absolut nicht nach rauchen zumute, aber so kurz vor der Entlassung wurde es doch schlimm und ich habe da auch die Feuertreppe zum rauchen benutzt. Ich wäre wirklich froh gewesen, wenn es wenigstens im Hof möglich gewesen wäre, obwohl es tiefster Winter war.
Nun beim dampfen hoffe ich natürlich, dass man auch auf dem Krankenhausgelände dampfen darf.
Dass man nicht im Patientenzimmer dampft, dürfte wohl selbstverständlich sein, auch wenn die Mitpatienten einverstanden wären.
Leider muß ich aber sagen, dass es außer zum Thema rauchen kaum Beschränkungen in KH's gibt. Dadurch, dass außerhalb der Visiten jederzeit Besucher und selbige als ganze Großfamilien in Mehrbettzimmer regelrecht einfallen dürfen, haben oftmals wirklich Schwerkranke kaum Ruhe. Und ganz ehrlich, DAS finde ich viel belastender als Rauch- oder Dampfbeschränkungen
Gruß Mieze

Frauen und Katzen tun was sie wollen - Männer und Hunde sollten sich daran gewöhnen!


AGA T5 wickeln - Bilderserie


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06.11.2014 21:23 (zuletzt bearbeitet: 06.11.2014 21:24)
#109 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat
@Sabine, eine Antwort, wie du sie dir vielleicht wünschst, kann ich dir darauf nicht geben, aber....
es gibt im öffentlichen Leben so etwas wie Etiquette. Von daher muss das Dampfen im KKH jetzt
nicht unbedingt gesetzlich geregelt werden, es würde mich allerdings irritieren, wenn ich in den
Patientenzimmern Patienten dampfen sehen würde. Und so wie hier ja auch gerne Riesenwolken
zur Schau gestellt werden, wäre das im KKH einfach unangebracht.



Die moralischen Regeln kann der Mensch selbst aufstellen. Dasselbe gilt für Benimmregeln (Etiquette - warum schmeisst ihr mit Fremdwörtern rum die nicht jeder verstehen vermag wenn es Deutsche gibt?, zur Verwirrung anderer?)

In einem KH hatten wir uns im Zimmer darauf geeinigt - da wir feststellen durften das bis auf einen jeder Raucher war - das es OK war eine zu Qualmen, am besten ohne erwischt zu werden. Der Nichtraucher sagte von sich aus das er damit kein Problem hatte. Unangenehmerweise wurden wir erwischt - aber die Oberschwester hatte Verständnis - von uns war keiner freiwillig da und wir litten unter unserer Suchtkrankheit.

In einem anderen hatte ich nur ein 2 Bettzimmer. Auch da war eine Regelung mit dem Kollegen möglich - obwohl er stikter NR war. Es sind zum Glück nicht alle NR so fanatisch das es keine Lösung gibt, nur ein kleiner Teil. Gegenseitige Rücksichtnahme und nicht Ausnutzen der Situation gehören nat. dazu.

So kann man für alles Regeln finden auch ohne das zwingend unnötige vom Menschen zusätzlich geschaffen werden. Fixe Regeln sollten nur als letzte Möglichkeit in Betracht kommen, wenn einvernehmliche Regelungen nicht möglich sind. Schließlich bin ich nicht Sklave (glaub ich) in einem Staat der blind dem Gehorsam folgen muss ohne denken und meinen zu dürfen. Es gäbe für fast alles einen Weg der Regelung ohne staatliche Anordnung - wenn man es nur zulassen wollte.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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06.11.2014 21:35 (zuletzt bearbeitet: 06.11.2014 21:37)
#110 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Also Leute ihr wollt doch nicht etwas im ernst in Krankenhaus Zimmern dampfen???
Falls ja seid ihr ziemliche Spinner.......... was soll der Scheiß?
Geht gefälligst raus und dampft dort.

P.S. Für so einen Dreck habe ich echt KEIN Verständnis, das ist nur Provokation pur!

Gruß Ralf

Geht nicht........gibt es nicht!
Es ist nur eventuell noch nicht die Zeit reif dafür.........!!!
Dumm dampft gut....der Blödelthread!

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06.11.2014 21:56
avatar  Devassa
#111 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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@Ralf dampft, ich stimme dir 100% zu, und das gilt erst recht fürs rauchen. Im
Patientenzimmer rauchen geht gar nicht, egal ob die Mitpat. zustimmen oder
nicht. Ich bin bestimmt nicht dafür, dass alles im Leben geregelt gehört, aber...
naja, macht was ihr wollt. Ironie an/:Macht auf jeden Fall einen guten Eindruck/:Ironie aus


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06.11.2014 22:03
#112 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Sorry, aber für so einen Mist bin ich nicht zu haben, wenn jemand noch gehen kann und KEIN Krüppel ist der sich nur mit dem Mund im Elo Rollstuhl bewegen kann dann soll der draussen dampfen gehen.
Wenn ich im KH liegen würde dann wäre es mir eh total unangenehm überhaupt nach so was zu fragen ob ich da dampfen dürfte...........
Also irgendwo hört das Verständnis auf und für mich halt genau HIER.

Gruß Ralf

Geht nicht........gibt es nicht!
Es ist nur eventuell noch nicht die Zeit reif dafür.........!!!
Dumm dampft gut....der Blödelthread!

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06.11.2014 22:30
avatar  Achim
#113 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Und mit welcher Begründung sollte man nicht in einem Zimmer dampfen ?

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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06.11.2014 22:37
avatar  Devassa
#114 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Aus dem gleichen Grund, aus dem man nicht in einer Kirche dampfen sollte.
Es gehört sich nicht.
Das war nun mein letztes Statement dazu.


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06.11.2014 22:38
#115 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Ralf dampft im Beitrag #112
Sorry, aber für so einen Mist bin ich nicht zu haben, wenn jemand noch gehen kann und KEIN Krüppel ist der sich nur mit dem Mund im Elo Rollstuhl bewegen kann dann soll der draussen dampfen gehen.


Dann ist es Dir wohl noch nicht zu Ohren gekommen, dass es KH gibt, bei denen das Rauchen auf dem GESAMTEN Gelände VERBOTEN ist. Und die Betreiber brüsten sich sogar noch damit
Und genau dagegen habe ich etliches einzuwenden
Sind schließlich erwachsene Menschen, die da gegängelt und bevormundet werden und darüber hinaus zum kalten Entzug gezwungen werden und das geht ja mal gar nicht!
Gruß Mieze

Frauen und Katzen tun was sie wollen - Männer und Hunde sollten sich daran gewöhnen!


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06.11.2014 22:40
#116 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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No comment.............

Gruß Ralf

Geht nicht........gibt es nicht!
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Dumm dampft gut....der Blödelthread!

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06.11.2014 22:41
avatar  Achim
#117 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Die Kirche ist natürlich ein prima Ort für eine Feinstaubanalyse, was da mit Kerzen und Weihrauch erreicht wird sind tatsächlich Spitzenwerte

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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06.11.2014 22:42
#118 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Wenn man eh schon krank ist, und ich meine jetzt RICHTIG krank und dann kommt noch der Nikotin Entzug dazu....weiß jemand, wie der sich anfühlt? Ja? Da liegst DU im Bett, kannst kaum laufen und bist am Kämpfen mit der Krankheit und sollst dann noch so ganz nebenbei einen kalten Entzug machen, sorry, aber wenn ich da mal unter der Bettdecke dampfe....ich tue doch damit niemand was Böeses?

Schokolade ist gut. Schokolade fragt nicht. Schokolade versteht.


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06.11.2014 22:42
#119 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Achim im Beitrag #113
Und mit welcher Begründung sollte man nicht in einem Zimmer dampfen ?

Ich finde rauchen und dampfen im Patientenzimmer ebenso unerhört, wie stundenlange lautstarke Gespräche mit der Großfamilie
Gruß Mieze

Frauen und Katzen tun was sie wollen - Männer und Hunde sollten sich daran gewöhnen!


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06.11.2014 22:43
#120 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Einzelzimmer...oder Fenster auf und rausdampfen, wenn der Mitpatient nicht da ist.
Alternativ, wenn die Sucht ruft...das Dampfen mit dem Klogang verbinden.

Meine Güte...und ich dachte es wäre noch was interessantes dazu gekommen. ..

>> Zu viele, die mich an Lexiken erinnern.<<

Initiative S.d.W. (Suppe der Weisheit)

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06.11.2014 22:45 (zuletzt bearbeitet: 06.11.2014 22:47)
avatar  Niyju
#121 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Ob sich etwas gehört oder nicht entscheidet meist jeder für sich selbst, zum Glück. Rauchen würde ich im KH nicht, bzw. nicht wenn jemand mit in meinem Zimmer ist, am offenen Fenster in einem Einzelzimmer aber schon. Ebenso würde ich mittlerweile, seit ich dampfe auch im Zimmer dampfen, wenn ich alleine bin offensichtlich und wenn nicht, dann notfalls (falls ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe rauszugehen) heimlich unter der Decke oder auf dem Klo. Wenn ich im KH bin hat das wie bei den meisten einen Grund da möchte ich mich nicht noch mit Schmacht abplagen.

Ich habe früher auch im Zug gedampft, auch wenn es sich nicht gehört. Irgendwo möchte ich dem ja schließlich noch nachkommen (dürfen). Ich bin früher viel mit dem Zug gefahren 2- 4x wöchentlich eine Strecke von je 4 Stunden - im Zug darfste nicht rauchen, beim Umsteigen ja auch nicht - die Bahnhöfe sind ja mittlerweile auch "Raucherfeindlich" und meist hat die Umstiegszeit, dank der tollen Verspätungen, nicht einmal dafür gereicht um zu einem Raucherabteil zu gelangen und dort schnell eine zu quarzen. Also wo soll ich jetzt meiner "Sucht" nachkommen? Mich wortlos ALLEM fügen, was man so von mir erwartet und/oder gerne hätte? Nein, nein. Nicht mit mir. Mein Geld nehmen sie ja schließlich auch gerne.


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06.11.2014 22:48
#122 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Sarabrunas im Beitrag #120
Einzelzimmer...oder Fenster auf und rausdampfen, wenn der Mitpatient nicht da ist.
Alternativ, wenn die Sucht ruft...das Dampfen mit dem Klogang verbinden.

Meine Güte...und ich dachte es wäre noch was interessantes dazu gekommen. ..

Gute Idee, aber da wird Dir dann schon bei der Aufnahme gesagt, dass SÄMTLICHE Zimmer mit Rauchmeldern ausgestattet sind und falls die anschlagen käme die Feuerwehr innerhalb von soundsoviele Minuten, die Du dann bezahlen darfst - schöne Aussichten
Gruß Mieze

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06.11.2014 22:49 (zuletzt bearbeitet: 06.11.2014 22:52)
avatar  Niyju
#123 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Nur wird kaum ein Rauchmelder bei ein bisschen Dampf anschlagen ;) Sonst wäre bei mir zu Hause täglich Remmidemmi.
Wenn sie nicht mal bei Zigarettenrauch anschlagen, dann sicher nicht bei Dampf. Denn die meisten Räume werden wohl eher mit mit Temperaturgesteuerten ausgestattet sein.


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06.11.2014 22:52
#124 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Ich habe gehört, dass es einige tun. Würde es kaum drauf ankommen lassen.
Gruß Mieze

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06.11.2014 22:52
#125 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Wenn wir in Zukunft als Dampfer akzeptiert und als normal empfunden werden wollen, sollte man sich ganz genau überlegen ob man in einem KH-Zimmer oder ähnlichen Räumlichkeiten unbedingt dampfen, geschweige denn rauchen muss.

Ich persönlich würde immer in die dafür vorgesehenen Bereiche bzw. geeignete Orte gehen.
Ich bin zwar absolut kein Moralapostel, aber das hat etwas mit Respekt anderen gegenüber zu tun.

In der Ruhe liegt die Kraft

Gruß
mscbiker

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