Erfolg vor dem VG Köln

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02.04.2012 19:54
#51 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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der spon schrieb doch noch diese Woche das die Ezigarette in NRW verboten sei

Dampf-Sommelier
Kuwako Ceci continue de ne pas etre une pipe

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Düsseldorfer Aschermittwochstreffen & Düsseldorfer Dampfwandertag 24.03 Ich war dabei

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02.04.2012 20:06
avatar  JohannE
#52 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft.
Und hat dies durch nichts begründet !
So macht sich der Staat lächerlich ,und favorisiert noch die mächtige,klassische Tabakindustrie !


Rauchen ist schlecht-Dampfen ist relativ gut.
Und kein Ticker will die laufenden Dampferkosten nur einigermassen automatisch aktualisieren,und es ist gut so !


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02.04.2012 22:44
avatar  hawkeyetom ( gelöscht )
#53 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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hawkeyetom ( gelöscht )

derwesten hat es auch schon, aber wie immer in der gewohnt spd/grün gefärbten fassung. trotzdem ist ein leichtes rückwärtsrudern zu bemerken. derwesten gehört zur waz, dem stärksten verlag in nrw.
http://www.derwesten.de/gesundheit/richt...2.html#comments


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03.04.2012 07:48
avatar  Highme
#54 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Es ist mal wieder erschreckend und macht wütend wie auch renomierte Blätter wie SPON einfach durch Weglassen und Verschweigen den unkundigen Leser hinters Licht führen und ihn aufhetzen, anders kann ich mir Passagen wie

###
Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen auch giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachgewiesen.
###

nicht erklären. Warum - zum Teufel! - verschweigt der Autor, und es kann mir keiner sagen das er es nicht wusste (vermutlich steht es sogar in der FDA-Studie genau daneben) das man jahrelang dampfen muss um die Menge an Nitrosaminen EINER EINZIGEN RAUCHZIGARETTE aufzunehmen?


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03.04.2012 09:14
avatar  Zaran
#55 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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das ist ja mal toll und erste leute machen sich gedanken


https://www.juris.de/jportal/portal/page...genachricht.jsp


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03.04.2012 10:26
avatar  DJ
#56 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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DJ

Gut Ding will Weile haben.

Ein kleiner Etappensieg. Aber noch ist nichts entschieden. Zuerst kommt Münster und dann auch noch Brüssel. Also abwarten.

Trotzdem unfassbar was bei Spiegel Online steht. Entweder wollen die nicht recherchieren oder sie können es nicht. Oder die bekommen von irgendeiner höheren Macht ihre Texte überreicht und haben die dann genau so zu veröffentlichen.


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03.04.2012 10:59
avatar  angi
#57 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Freue mich !
Heiße Dampfesgrüße
von Angi


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03.04.2012 11:06
avatar  Mex
#58 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Mex

BildzeitungAusgabe Berlin ,auf erste Seite kurzen Artikel dazu, das E- als Genussmittel eingestuft durch Gericht in Köln, nun wieder frei verkäuflich
schreiben sie
Gr Mex!!!


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03.04.2012 11:22
#59 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Das Verwaltungsgericht
Köln hat heute (02.04.12) entschieden, dass die E-Zigaretten auch dann kein zulassungspflichtiges Arzneimittel sind, wenn die Liquid-Depots Nikotin enthalten.

Das neueste Urteil


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03.04.2012 12:02
avatar  roxel
#60 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Interessant: Der beteiligte Anwalt heißt Gysi.

http://www.stern.de/gesundheit/gerichtsu...rt-1808552.html


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03.04.2012 12:11
avatar  angi
#61 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Dann hat er seine "Sache" gut gemacht !


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03.04.2012 12:11
avatar  Bagor
#62 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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was wesendlich interesanter ist das der stern schreibt, das die Elektrische Zigarette* wesendlich weniger schädlich sei als die echte Fluppe.
was für ein sineswandel

dampfige Grüße aus Mettmann


BT-V1 @ gekickter Morph 1.2
BT-V1.Genisis @ LT1
A2@Elite
Kayfun v.3.0 @ProVari
Siam Cobra Genesis im Zulauf


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03.04.2012 12:23
avatar  Mex
#63 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Mex

Weiterso, "Alles wird gut"
Gr Mex!!!


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03.04.2012 13:36
avatar  Dirch
#64 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Zitat von Bagor
was wesendlich interesanter ist das der stern schreibt, das die Elektrische Zigarette* wesendlich weniger schädlich sei als die echte Fluppe.
was für ein sineswandel



Kein Sinneswandel, da steht nicht "sei" sondern "seien" - durchaus also noch im Konjunktiv. Den letzten Satz finde ich da viel besser: "Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis 2 Millionen Konsumenten hierzulande, Tendenz steigend." Der impliziert wenigsten, dass sich nicht jeder von dem Negativgeblubber beeindrucken lässt.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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03.04.2012 15:21
avatar  Tankred
#65 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Dieses war der erste Streich und der zweite folgt sogleich... mal abwarten was diese Woche beim OVG abgeht


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04.04.2012 22:03
avatar  deboss
#66 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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gut sowas zu lesen :)


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04.04.2012 23:22
#67 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Zitat von Whuazu

Zitat von Charlieru
Das ist die Gisy-Geschichte.


Er vertritt doch Moor and More!? Ist die Snoke von denen?



Nein, Supersmoker. Habe heute eine interessante email erhalten.
(Supersmoker war mein Einstiegsmodell und bin mittlerweile bei ner eGo-T & A2-T)

Zitat
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

SuperSmoker® hat es geschafft: SuperSmoker® ist in Deutschland die bisher erste und einzige E-Zigarette, deren „Berechtigung“ gerichtlich bestätigt wurde: Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 2. April 2012 unserer Feststellungsklage stattgegeben und bestätigt, dass die E-Zigarette SuperSmoker® – auch mit Nikotin – weder ein Arzneimittel noch ein Medizinprodukt ist.

Mit SuperSmoker® rauchen Sie und/oder Ihre Familie, Freunde und Bekannten ein Produkt, das viel weniger schädlich ist, als eine herkömmliche Zigarette. Wenn Sie sich für eine nikotinfreie Variante entscheiden, rauchen Sie sogar völlig schadstofffrei. Das BfArM (Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat im Rahmen der Verhandlung gerichtlich zu Protokoll gegeben, dass auch das von uns verwendete Propylenglycol keine Veranlassung gibt, SuperSmoker Filterkartuschen als Arzneimittel einzustufen.

Mit SuperSmoker® genießen Sie ein Produkt, das der laufenden Kontrolle unter dem deutschem Lebensrecht und der Aromastoffverordnung unterliegt. So hat eine erst im Januar 2012 aktuell durchgeführte Analyse wiederholt bestätigt, dass weder Nitrosamine noch gesundheitsgefährliche Schwermetalle oder andere schädliche Stoffe in den Liquids unserer Filterkartuschen nachweisbar sind. Ebenso erfolgt die Produktion der technischen Komponenten von SuperSmoker® zu Ihrer Sicherheit in einer eigenen Fabrik in China unter strengster Produktionsüberwachung und -kontrolle nach EU-Standards.

Sie können SuperSmoker® also auch in Zukunft weiterhin mit reinem Gewissen bedenkenlos genießen und ebenso ohne Reue weiterempfehlen.

In diesem Zusammenhang haben wir auch zwei Pressemitteilungen versendet, die unter www.supersmoker.de auf unserer Webseite online gestellt sind.

Bei Fragen, Anregungen oder auch Kritik stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Beste Grüße aus Hohenfels


Ihr Moor and More AG Team



und hier die links von deren Homepage (Pressemitteilungen)

http://www.moorandmore.com/cms_media/my_...ung_gysi_mm.pdf

http://www.moorandmore.com/cms_media/my_...erwg_urteil.pdf

Gruß, Klaus

04.04.2012 23:52
#68 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Hierzu mal die Ärztezeitung - die dröseln da noch ein paar mehr Sachen auf. :-)

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...-zigarette.html

(...) "Bereits Anfang 2011 wurde die Klage eingereicht, "vorbeugend", wie Alexander Götz, Firmensprecher von Moor and More, sagt.(...)"


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05.04.2012 05:54
avatar  Borsti
#69 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Zitat von Klaus-THX

Mit SuperSmoker® genießen Sie ein Produkt, das der laufenden Kontrolle unter dem deutschem Lebensrecht




Kann man ausgewählten Leuten dieses Recht aberkennen?
Na ja gemeint ist wohl eher Lebenssmittelrecht...



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06.04.2012 20:58
#70 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Sehr gut.
Die Urteile und Aussagen der Gerichte gehen in die richtige Richtung.

Sollen sie es halt machen wie in Frankreich, und sagen, bis 20 mg/ml ist erlaubt und zählt als Genussmittel, ohne wenn und aber.


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06.04.2012 21:02
avatar  roxel
#71 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Zitat von Electricus

Sollen sie es halt machen wie in Frankreich, und sagen, bis 20 mg/ml ist erlaubt und zählt als Genussmittel, ohne wenn und aber.




Warum das denn? Ein Genussmittel kann doch nicht einer willkürlich genannten Menge eines Inhaltsstoffes festgemacht werden.


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06.04.2012 21:04
#72 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Ja, schon. Aber die deutsche e-Zigarettenindustrie hat schon eine freiwillige Selbstbeschränkung auf 20 mg/ml gemacht.
Und in Frankreich hat man sich ja auch auf 20 mg/ml geeinigt.
20 mg/ml das ist ja noch ungefährlich, damit kann man noch nicht viel falsch machen. Bei höhren Dosen sieht es wohl schon anders aus.


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06.04.2012 21:08
avatar  roxel
#73 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Wer bitte hat was? Deutsche eZigarettenindustrie? Nie gehört.


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06.04.2012 21:13
avatar  Dirch
#74 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Sagen wir doch einfach 36mg/ml, das scheint mir die vernünftigste "Basis"

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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06.04.2012 21:18
avatar  roxel
#75 RE: Erfolg vor dem VG Köln
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Was mich verwundert ist diese angeblich freiwillige "Selbstbeschränkung". Ist das jetzt eine neue FSK?
So etwas benötige ich nicht. Und solche Gedanken rufen bei mir nur ein mildes Lächeln hervor.


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