Fasttech Fanclub

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10.01.2018 21:11
#5551 RE: Fasttech Fanclub
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Der Hebel wäre die Halbjahres-Registrierungsfrist. Wer muss nachweisen, dass der Dampfkram TPD2-konform gemeldet ist? Dazu gibts ja ne Datenbank, auf die theoretisch (wenns funktionieren würde) auch die Zollämter zugreifen können müssten.

Wenn man sich diese ganze Zollgeschichte anschaut, die Dichte der Zollämter (lange Fahrwege), die kurze Lagerfrist insbesondere bei Briefsendungen von 7 Tagen, die lächerlichen Öffnungszeiten ("bürgerfreundliche Verwaltung?"), dann kommt man zu dem Schluss, dass der Zoll nach wie vor als Einfuhrverhinderungstelle arbeitet. So nach dem Motto: wir lassen uns doch unsere Außenhandelsbilanz nicht von den Chinesen versauen. Als eine der agressivsten Exportnationen muss man auch mal bei den eigenen Bürgern reingrätschen.

Es ist alles fertig. Es muss nur noch gemacht werden.

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10.01.2018 22:13
#5552 RE: Fasttech Fanclub
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bei mir trudeln jetzt auch keine ft-lieferungen mehr ein...liegt aber eher nicht am zoll: seit samstag kriegen wir sowohl im betrieb, wie auch bei meiner privaten "poststelle" keine briefe mehr...entsprechend wird auch unser briefkasten (im betrieb haben wir einen eigenen postausgang) nicht mehr geleert...ich denke, bei der post selbst hakt s momentan gewaltig...

meine ft-probleme sind da fast schon luxus...rechnungen, bewerbungszusagen, arbeitsverträge etc. gammeln im kasten vor sich hin...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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10.01.2018 22:44
#5553 RE: Fasttech Fanclub
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Zitat von smoked im Beitrag #5537
Mooomentchen mal irgendwo ist da was wovon wir noch nix wissen...

Hier aus einem gdsk (Gesellschaft der Schnellkuriere) Dokument

Zitat
Fisch, Fleisch und ähnliche tierische oder pflanzliche Inhalte sowie E-Zigaretten sind nicht einfuhrfähig

https://www.gdsk.de/download/AVISWEB.PDF

Wurde da etwa klammheimlich was beschlossen ohne uns zuerst zu fragen? Wo kommt das denn plötzlich her?



Da geht es maximal um fertig, mit Liquid befüllte E-Fluppen

_____________________________
#Grenzenlose

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10.01.2018 22:49 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2018 22:50)
avatar  smoked
#5554 RE: Fasttech Fanclub
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Deckt sich dann zufälligerweise aber 1:1 mit der Aussage vom Zollbeamten aus #5530 wo es nicht um befüllte Maschinchen geht...
Woher hast Du die Info "mit Liquid befüllte E-Fluppen"?


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10.01.2018 23:02
#5555 RE: Fasttech Fanclub
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Zitat von smoked im Beitrag #5554
Deckt sich dann zufälligerweise aber 1:1 mit der Aussage vom Zollbeamten aus #5530 wo es nicht um befüllte Maschinchen geht...
Woher hast Du die Info "mit Liquid befüllte E-Fluppen"?


Infozettel sind nunmal keine Gesetzestexte.
Und nen RDA zum Veterinär schicken wäre auch uncool :-)

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#Grenzenlose

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10.01.2018 23:30
avatar  smoked
#5556 RE: Fasttech Fanclub
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Das ist kein "Infozettel" sondern ein Verzollungsauftrag. Niemand hat behauptet das wäre ein Gestzestext, ein solcher wäre ja öffentlich einsehbar.
Offensichtlich wissen aber manche Zollbeamte und manche Warenjongleure von einer Regelung die uns unbekannt ist.


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11.01.2018 01:06
#5557 RE: Fasttech Fanclub
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Zitat von hubertus im Beitrag #5536
Zitat von Mario P. Hopps im Beitrag #5534
[quote=hubertus|p3182827].......... Darf ich ihnen nicht aushändigen....... E-Zigaretten oder Bestandteile davon sind nicht Einfuhrfähig..


Die Rechtsgrundlage wäre ja echt mal interessant.....



vielleicht liegts daran: TabakerzV. Punkt 7. § 26 Beipackzettel
7. den Namen, die Anschrift und die elektronischen Kontaktdaten des Herstellers, Importeurs oder einer vom Hersteller oder Importeur zu bestimmenden, in der Europäischen Union ansässigen verantwortlichen juristischen oder natürlichen Person
Und war da nicht auch was, das FT, GB & Co praktisch als Händler eine Genehmigung einholen müssten, das die überhaupt Dampfkram nach TPD-Land verkaufen dürfen ?

Naja... würd trotzdem nicht viel Sinn machen, denn um den Beipackzettel zu prüfen muss man die Sendung öffnen und der Zoll kann nicht einfach ohne das die Herausgabe verweigern.

Ich hab eher das Gefühl, die wissen da selber nicht so genau, wie die mit der TPD umgehen sollen und übertreibens lieber maßlos, bis irgendwann irgendwer die Politiker zwingt,. hierklare eindeutige Regelungen für Privatpersonen zu erlassen.


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11.01.2018 01:18
#5558 RE: Fasttech Fanclub
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Hab eben mal bei Zoll.de geguckt - da müsste ja eigentlich was stehen aber da findet man nix... darum hab ich mal ganz nett per Email beim Zoll angefragt warum Dampfen "nicht einfuhrfähig" sind und wo ich das nachlesen kann... schaun mer mal, ob die antworten.


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11.01.2018 01:22 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2018 01:22)
avatar  smoked
#5559 RE: Fasttech Fanclub
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Eben, der Punkt ist nix mit TPD oder CE oder Anleitung oder irgendwas wenn das Statement lautet "EZigaretten sind nicht Einfuhrfähig". Da ist noch was anderes im Spiel.
Beim Zoll (oder sonstwo) konnte ich auch nix finden aber angeschrieben hatte ich die noch nicht, danke dafür. Irgendwoher wird dieser Kurierverband ja seine Regeln zur Zollverarbeitung herbekommen haben.


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11.01.2018 09:25
avatar  Versys
#5560 RE: Fasttech Fanclub
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@Sunny: bin schon gespannt, ob du eine auskunft von unseren zöllern bekommst, warum-wieso-weshalb und was bei uns in D als
nicht "einfuhrfähig" deklariert wird.

ich hatte erst vor kurzem einen ähnlichen fall mit einem einfachen fitnesstracker (gb) - kollege zoll erklärte mir dessen nichteinführfähigkeit. das band sei von der zentralen zollbehörde gecheckt und beanstandet worden. auf meine nachfrage der gründe hierfür, schob er mir ein A4 blatt vor die nase:
es gäbe bei der einfuhr aus einem nicht-eu-land vier zu beachtende punkte (ce-zeichen, deutsche übersetzung der anleitung, techn-elektr. voraussetzungen, ...).
ich hab es nur überflogen und er hat "versucht" mir diese nichteinfuhr mit einem anderen bluetooth-standard des bandes zu erklären... ein schlechter witz.

als ich um eine kopie dieser zoll-einfuhrbestimmungen bzw. um die erlaubnis bat, das papier zu fotografieren (mit meinem china-smartphone und meinem eigenen fitnessband an der hand...), riss er mir fast das blatt aus der hand mit den worten "nein, das gehe auf keinen fall - das sei ausschließlich für den internen zollgebrauch.

schon lustig, wenn ich als kleines licht/kunde bewusst nicht wissen darf, was ich denn "rechtens" einführen darf und was nicht. der schwabe würde sagen: des hat a gschmäckle oder auf gut hochdeutsch: das stinkt zum himmel


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11.01.2018 12:16 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2018 12:17)
avatar  smoked
#5561 RE: Fasttech Fanclub
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Beim Zoll steht

Zitat
Um den Verbraucher vor unsicheren Produkten (zB bestimmte Laserpointer, E-Zigaretten oder Waren ohne vorgeschriebene CE-Kennzeichnung) aus Drittländern zu schützen, dürfen nur solche eingeführt werden, die den Bestimmungen der Europäischen Union entsprechen. Für andere Waren ist die Einfuhr verboten.


Zoll Faltblatt Internethandel

Das heisst nach deren eigener Auskunft sollte zumindest geprüft werden ob die Dampfe den Bestimmungen entspricht, ohne Öffnen des Pakets ist das wohl kaum möglich.
Fragt sich jetzt nur ob es da einen zollinternen Zettel gibt auf dem was anderes steht.


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11.01.2018 16:10
avatar  smoked
#5562 RE: Fasttech Fanclub
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Hab nochmal das feuchte Brötchen im Schädel ausgewrungen um zu sehen ob es nicht doch irgendwas gibt was mit E-Zigarette zu tun hat und wo man ohne das Paket zu öffnen sagen kann "Nö, geht so nicht".
Tatsächlich könnte man vermuten dass die Versandart der Schuldige ist (keine Altersüberprüfung). Ist jetzt nur eine wilde Hypothese (und evtl komplett daneben) aber würde ziemlich gut erklären warum man da nix findet.


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11.01.2018 16:18
#5563 RE: Fasttech Fanclub
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da es sich um eine unpersönliche Standardantwort handelt, zitier ich die hier mal komplett:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Überwachung des Verkehrs mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen obliegt den nach Landesrecht bestimmten Behörden. Die Zolldienststellen wirken im Rahmen ihrer Befugnisse bei der Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, mit.
Wird bei der zollamtlichen Behandlung im Rahmen der Überlassung von Erzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr eine Gesundheitsgefährdung oder ein Kennzeichnungsverstoß festgestellt, setzt die Zolldienststelle die Freigabe der Ware aus und meldet die Aussetzung unverzüglich der örtlich zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt eingeführt werden darf, an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss.
Eine Liste der für die Überwachung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen zuständigen Behörden ist unter folgendem Link zu finden:

www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/03_...html?nn=7914386.

Informationen zu den Anforderungen an Tabakerzeugnisse, insbesondere an E – Zigaretten und E – liquids können Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten: https://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbrauche...nisse_node.html

Ihre Anfrage nach den Anforderungen an die Einfuhrfähigkeit von E – Zigaretten sowie deren Bestandteilen kann ich Ihnen wie folgt antworten:

Erzeugnisse im Sinne des TabakerzG sind Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse), die konsumiert werden können und die, auch teilweise, aus genetisch verändertem oder genetisch nicht verändertem Tabak bestehen.
Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) sind alle Erzeugnisse, die zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden können bzw. jeder Bestandteil dieses Produkts (einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank). Elektronische Zigaretten können Einweg- oder nachfüllbare Produkte (mittels eines Nachfüllbehälters bzw. eines Tanks bzw. mittels Einwegkartuschen nachladbar) sein. Ein Nachfüllbehälter ist ein Behältnis, das eine nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann.

Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Ihnen ist ein Beipackzettel einschließlich Gebrauchsanweisung beigefügt, der in deutscher Sprache verfasst, allgemein verständlich und gut lesbar ist sowie den weiteren Vorgaben der TabakerzV entspricht.
Auf den Verpackungen/ Außenverpackungen der Erzeugnisse müssen die erforderliche Liste mit Inhaltsstoffen, Nikotingehalt und die Hinweise sowie der gesundheitsbezogene Warnhinweis angebracht sein.
Zusätzlich haben elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter kinder-, manipulations-, bruch- sowie auslaufsicher zu sein und müssen über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen.
Die Verdampfer für E-Zigaretten müssen zudem eine CE-Kennzeichung aufweisen (Produktsicherheitsgesetz)

§ 26 TabakerzV; § 27 Absatz 1 TabakerzV; § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4 TabakerzV; § 15 Absatz 1 TabakerzG, § 27 Absatz 2 und 3 TabakerzV; § 14 Absatz 3 Satz 1 TabakerzG; § 28a TabakerzV

Nachfüllbehälter dürfen ein Volumen von höchstens 10 Millilitern, elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern und die nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.

Versandhandel / grenzüberschreitender Fernabsatz an Verbraucher

Wer Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter im grenzüberschreitenden Fernabsatz an Verbraucher in der Europäischen Union vertreiben möchte, muss ein Altersüberprüfungssystem verwenden und bei der zuständigen Behörde registriert sein. Die zuständigen Behörden im In- und Ausland ergeben sich aus § 22 Absatz 2 TabakerzG. Die Auskunft, ob eine Registrierung erfolgt ist, kann bei der örtlich zuständigen Behörde eingeholt werden.
§ 22 TabakerzG i. V. m. § 31 TabakerzV

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.



Ich denk mal genau der letzte Absatz mit der Registrierung als Händler und dem Altersprüfsystem könnte der Knackpunkt sein, an dem die Chinaimporte durch uns immer mehr scheitern...


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11.01.2018 16:25
avatar  smoked
#5564 RE: Fasttech Fanclub
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Yup, das denke ich mittlerweile auch. Die haben wohl den billigsten/einfachsten Weg die Chinadampfe draussen zu halten gesucht und gefunden, war ja nur 'ne Frage der Zeit.


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11.01.2018 21:59
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#5565 RE: Fasttech Fanclub
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Das Problem mit der fehlenden Altersprüfung wurd ja schon bei der Verkündung diskutiert. Die Registrierung der Shops ist hinzugekommen. Interessant und neu für mich ist der Passus, dass Nachfüllbehälter bis 10ml erlaubt sind, wozu ja auch alle Aufschraubverdampfer zählen - egal ob SWVD oder Clearos. ( FeV dD fällt raus ) Wieso dann die ganzen 2ml "TPD2 Verdampfer" auf den Markt geworfen werden mussten, verstehe ich nur dann, wenn ich den entsprechenden Herstellern nichts Gutes unterstelle.

Dass es so lange gut funkioniert hat, war nicht zu erwarten. Dass es jetzt wahrscheinlich stetig schwieriger wird, kann man annehmen.

FT ist für mich nur noch eine Option für einige wenige Parts, die ich in anderen Shops nicht finde. Abgesehen davon, schwächelt FT seit einiger Zeit.


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11.01.2018 23:31
#5566 RE: Fasttech Fanclub
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Sind mit nachfüllbehälter nicht die liquidflaschen gemeint?
Ein vd ist ja kein nachfüllbehälter

_____________________________
#Grenzenlose

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12.01.2018 00:21
#5567 RE: Fasttech Fanclub
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mein Päckchen vom 27.11 ist heute angekommen mit grünem Aufkleber

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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12.01.2018 00:23
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#5568 RE: Fasttech Fanclub
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Zitat von Mario P. Hopps im Beitrag #5566
Sind mit nachfüllbehälter nicht die liquidflaschen gemeint?
Ein vd ist ja kein nachfüllbehälter

Mein VD hat einen Nachfüllbehälter und eine Einwegzigarette oder Einwegkartusche ist es auch nicht. Wenn Liquidflaschen damit gemeint sind, fällt der VD nur wegen fehlender deutscher Bedienungsanleitung und CE raus.

Ist auch egal, ich werde sowas nicht mehr bei FT ordern.


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12.01.2018 00:24 (zuletzt bearbeitet: 12.01.2018 00:25)
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#5569 RE: Fasttech Fanclub
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Zitat von *_ein-fach-ich_* im Beitrag #5567
mein Päckchen vom 27.11 ist heute angekommen mit grünem Aufkleber

wat war drin?
Meins vom 27.11 ist laut Track immer noch nicht in D


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12.01.2018 00:39 (zuletzt bearbeitet: 12.01.2018 00:40)
#5570 RE: Fasttech Fanclub
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meins ist auch noch in der Welt unterwegs laut track
das kann man wirklich vergessen

hach ja warn schicke Sachen drin (das ist immer wie Weihnachten)
wie drip tips, Doggy von sxk, KF prime in schwarz gold
warn sogar 2 Päckchen wobei eins jetz wirklich schnell war
das muss man alles nicht verstehen
deins kommt dann vielleicht ja auch bald mal an

Zitat von funkyruebe im Beitrag #5569
Zitat von *_ein-fach-ich_* im Beitrag #5567
mein Päckchen vom 27.11 ist heute angekommen mit grünem Aufkleber

wat war drin?
Meins vom 27.11 ist laut Track immer noch nicht in D

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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12.01.2018 01:06
#5571 RE: Fasttech Fanclub
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Zitat von Mario P. Hopps im Beitrag #5566
Sind mit nachfüllbehälter nicht die liquidflaschen gemeint?
Ein vd ist ja kein nachfüllbehälter


naja.. unabhängig von der Definition "Nachfüllbehälter" gilt die 2ml-Beschränkung zumindest in Deutschland bei Verdampfern eh nur nur vorgefüllte Kartuschensysteme wie bei der Vype z.Bsp., für unsre nachfüllbaren Verdampfer wurde hier keine Inhaltsbegrenzung festgelegt. In anderen TPD-geschädigten Ländern schaut das anders aus, da gilt die 2ml-Grenze auch für wiederbefüllbare Systeme. Aber für die Entwickler isses wohl einfacher, einheitlich 2ml-Versionen zu produzieren und für die nicht betroffenen dann Ausbaumöglichkeiten anzubieten. Hab auch schon VDs gesehen, die haben ne Tankverkleinerung aus Plastik drinnen, die man rausnehmen kann...


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12.01.2018 09:18
avatar  Dette
#5572 RE: Fasttech Fanclub
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Hab noch ne Lieferung über Kleinkram ausstehen. Habe mit Singpost geordert. Ist mittlerweile auch schon über nen Monat her! Wirklich trackbar ist das auch nicht. Steht immer nur, das es noch in transit ist.
Singpost ging ja eigentlich immer recht flott. Habt ihr Erfahrungen, wie lang das jetzt ungefähr dauert????
Naja, vllt tobt ja irgendwo noch ein Schneesturm, oder es ist immer noch Weihnachten, oder sonstwas...


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12.01.2018 10:54
avatar  ( gelöscht )
#5573 RE: Fasttech Fanclub
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SGP dauert 2-10 Wochen. Schnell waren sie nie, aber es gab Ausrutscher - leider meist nach oben.


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12.01.2018 14:17
avatar  LoQ
#5574 RE: Fasttech Fanclub
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LoQ

Naja von Insidern bei der DHL weiß ich, dass die letzte Woche noch Pakete ausgeliefert haben die vor Weihnachten zugestellt werden sollten. Kurz vor Weihnachten muss es Tage mit bis zu 12 Millionen Sendungen pro Tag gegeben haben.
Die Abteilung die sich um "verschollene" Pakete kümmert fährt Überstunden und Normalität ist noch nicht wieder eingezogen. Selbst Intastesendungen, die normalerweise 24 Std dauern, dauern bei mir derzeit im Schnitt 4 Tage. Da sind die Tracker auch lustig zu lesen...(Rein ins Auto, raus ausm Auto, wieder rein usw.).
Meine Fasttechsendungen sind via Sing immer Einschreiben, da ist doch quasi die Alterssichtprüfung inhärent, oder bin ich da zu blond?

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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13.01.2018 00:11
#5575 RE: Fasttech Fanclub
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Jupp... die Postler sind alle noch im Nachweihnachtsstress... einen Tag vor Silvester hab ich noch Base bei OWL bestellt, die haben die auch gleich am 2. verschickt und angekommen ist das Paket dann am 5.
Chinasendungen sind wohl noch schlimmer dran - fast die Hälfte von meinem Mitte November bestellten Angelkram treibt irgendwo in den Weiten der Posthallen herum. Ankunft in DE bzw. Verlassen von China war laut Tracking bei allen bis auf eine Kleinstsendung (verschickt erst Mitte Dezember - die ham da wohl vorgefeiert) noch im November und ausgerechnet der Kleinkram war heut im Briefkasten und von den anderen 9 Sendungen gibts keine Spur. Nächste Woche kann ich bei so einigen Versendern Tickets aufmachen, die garantieren alle ne Zustellung innerhalb von 60 Tagen ab Versand, sonst gibts das Geld zurück Schöner wärs natürlich, wenn der Kram nächste Woche endlich mal eintrudelt, aber da hoff ich wohl umsonst drauf.... so ne kleine Chinatüte verschwindet ja schnell mal auf Nimmerwiedersehen...


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