08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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10.02.2016 11:28
#276 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Hier noch was interessantes von Liquid News:

Zitat

Gegen die im Urteil bestätigte Gleichstellung von Tabakprodukten und E-Liquids muss Verfassungsbeschwerde als „außerordentlicher Rechtsbehelf“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden (Der BGH selbst hält eine entsprechende Involvierung dieser Instanz natürlich nicht für geboten: „Gegen die Anwendung des somit einschlägigen Straftatbestandes des § 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG ist daher nicht veranlasst.“). Das ist ein langwieriger Prozess, den aber irgendjemand (hoffentlich ein Kollektiv) auf sich nehmen sollte.


Und

Zitat

Außerdem sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden, weil es sich hier eindeutig um ein Alleingang der deutschen Gerichtsbarkeit handelt, der unvereinbar ist mit dem Vertrag von Lissabon – egal, ob dass BGH vorsorglich anderes behauptet.

Auch unabhängig von diesen Verstößen ist das Urteil selbst ein juristisches Flickwerk, das einer genauen Durchleuchtung nicht standhält. Dies haben mir unabhängig voneinander heute ein von mir befragter Jurist, sowie eine von einem großen deutschen Liquid-Unternehmen beauftragte Kanzlei bestätigt.

Nun müssen sich Menschen finden, die bereit sind, dieses Flickwerk zu zerreißen.


http://liquid-news.com/e-zigaretten/seit...hland-verboten/

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10.02.2016 11:43
#277 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Was sie wollen ist (mir) klar. Frage ist nur wie weit sie gehen,
wie weit sie die Gesetzes - Gerechtigkeits - Gutgläubigkeit strapazieren wollen.
Das hängt dann zum Teil von den Reaktionen der Öffentlichkeit ab, also auch von uns.


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10.02.2016 11:44
#278 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Bereichsleiter Pharmakologie
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #273
Tabak enthält 14mg Nikotin pro 1g Tabak.
Auberginen enthalten 14mg Nikotin pro 140kg.
Kartoffeln enthalten 14mg Nikotin pro 915,6kg.

Du kannst ja mal grob den Preisunterschied der Rohstoffe überschlagen und dir überlegen, wie viel fast eine TONNE Kartoffeln kostet im Vergleich zu 1 Gramm Tabak.



Dem Denkfehler bin ich auch mal augesessen. Die Früchte/Knollen (oder wie immer das die Botaniker bezeichnen) enthalten tatsächlich kaum Nikotin. Aber nachdem Nikotin die Pflanzen vor Fressfeinden schützen soll, kommt es vorwiegend in den Blättern vor. Von der Tabakpflanze werden ja auch nicht die Früchte (die kaum jemand kennt, nehme ich an) für die Herstellung von Nikotin verwendet.


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10.02.2016 11:49
#279 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #278


Dem Denkfehler bin ich auch mal augesessen. Die Früchte/Knollen (oder wie immer das die Botaniker bezeichnen) enthalten tatsächlich kaum Nikotin. Aber nachdem Nikotin die Pflanzen vor Fressfeinden schützen soll, kommt es vorwiegend in den Blättern vor. Von der Tabakpflanze werden ja auch nicht die Früchte (die kaum jemand kennt, nehme ich an) für die Herstellung von Nikotin verwendet.


Naja... bei Kartoffeln sind es strenggenommen Wurzelverdickungen, die Blüten und somit später auch die Früchte sind ja oberirdisch an den Pflanzen
Hast du ne Ahnung, wieviel Nikotin etwa in Kartoffelgrün enthalten ist?


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10.02.2016 12:00
#280 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Es werden soooo viele Kartoffeln geerntet. Was passiert mit dem Grünzeug über der Erde?
Dünger? Egal...da könnte man doch das Nikotin draus machen, Kartoffeln werden ohnehin angebaut.
Nur, ich fürchte, dann gibts schnell ein neues Gesetzt, jede Maßnahme ist nur kurzfristig falls es das Ziel sein sollte
den Nikotinkonsum weltweit ganz abzuschaffen.


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10.02.2016 12:33
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#281 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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( gelöscht )

als wenn irgendjemand ernsthaft Nikotin verbieten wollte Da hätte man Kippen schon vor 20 Jahren verbieten können.. genau wie mans mit Cannabis macht.
Dieser ganze Firlefanz dreht sich einzig und allein.. wie eigentlich so ziemlich alles.. um die dicke Kohle... Man wird sein Nikotin natürlich weiter bekommen... nur halt stärker reglementiert und vor allem teurer... und die Gerätschaften werden angepasst an den Mist den die Tabakfirmen schon in der Schublade liegen haben

Ich bin immer wieder verwundert daß es tatsächlich noch Leute gibt die glauben, daß da auch nur einer dran beteiligt wäre, dems um die Gesundheit der Menschheit ginge


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10.02.2016 12:46
#282 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von sunnymarie32 im Beitrag #279
Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #278


Dem Denkfehler bin ich auch mal augesessen. Die Früchte/Knollen (oder wie immer das die Botaniker bezeichnen) enthalten tatsächlich kaum Nikotin. Aber nachdem Nikotin die Pflanzen vor Fressfeinden schützen soll, kommt es vorwiegend in den Blättern vor. Von der Tabakpflanze werden ja auch nicht die Früchte (die kaum jemand kennt, nehme ich an) für die Herstellung von Nikotin verwendet.


Naja... bei Kartoffeln sind es strenggenommen Wurzelverdickungen, die Blüten und somit später auch die Früchte sind ja oberirdisch an den Pflanzen
Hast du ne Ahnung, wieviel Nikotin etwa in Kartoffelgrün enthalten ist?


War mir von vornherein klar, dass ich bei der Botanik daneben haue. Meine Frau erklärt mir auch dauernd, dass Tomaten zum Obst zählen. :-)

Zum Nikotingehalt der Blätter habe ich mich schon früher mal wund gesucht und nix gefunden. Hat aus verständlichen Gründen niemanden interessiert bisher. Allerdings kursiert irgendwo im Netz die Information aus einem Jugendprojekt, wonach der Nikotingehalt in Tomatenblättern 1/3 (manche sagen 2/3) von jenem in Tabakblättern sei. Belastbare Information ist das allerdings keine. Das wäre ein hübsches Forschungsprojekt für die Ecig- und Tabakindustrie, finde ich.


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10.02.2016 13:45 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2016 13:51)
#283 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Und das ist deswegen so interessant da ja das Grünzeug sowieso angepflanzt wird und bisher nur die Früchte oder Speicherknollen der Pflänzchen verwendet wurden (Kartoffeln/Tomaten). Das Kraut als Nikotinrohstoff gäbe es dann sozusagen kostenlos!

Übrigens gehören alle zu der Familie der Nachtschattengewächse welche eine bunte Palette verwandter Stoffe - Alkaloide produzieren, man könnte also noch viel mehr aus den grünen Teilen gewinnen.


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10.02.2016 15:06 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2016 15:07)
#284 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Na das wäre die rettung, juhu !
Mein LAG baut schon lange kartoffeln für uns und freunde bzw. familie an (6-8 pers.) und das ganze grünzeugs dürfte dann doch locker
für uns 2 dampfer ausreichen, oder ? Jetzt stellt sich ihm nur die frage wie man das nik aus den blättern rausbekommt...

Btw...er visioniert eben und sieht schon scharen von dampfern deutschlands kartoffeläcker plündern.
@Kuscheldampfer : Und wenn D hier leergefegt ist holen wir uns natürlich auch noch die österreichischen erdäpfel...

Ach ja...tomaten baut er natürlcih auch nicht wenige an.

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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10.02.2016 15:07 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2016 15:10)
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#285 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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( gelöscht )

@Kuscheldampfer
Wo soll ich denn bitte "hochgradigen Quatsch" von mir gegeben haben?
1. Was das Topic betrifft, sicher.
2. Das es Studien gibt, die eine Krebsfördernde Wirkung von Nikotin nahelegen, räumst Du ja selber ein.

Wahrscheinlich stört es eher allgemein, dass ich hier auch mal auf Punkte hinweise, die nicht so ganz in die wunderbare heile Welt des Dampfers mit all seinen ach so gesunden Flüssigkeiten und ach so sicheren Geräten passen.

Ich bin hier aus dem Forum raus. Liebe Leute, macht es gut....


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10.02.2016 15:14
avatar  Konten
#286 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Also ich sehe genau so wie viele.
Es handelt sich hier um Nikotin mit Ethanol-Zusatz und speziell ist es dieses Urteil nur für diesen besagten Händler.
Er durfte nicht selber verkaufen und hat es trotzdem gemacht (habe es nicht mehr so Richtig im Kopf)


Abwarten ist angesagt, die Medien versuchen alles Mögliche um den Dampfer-Markt runter zu drücken.
Keep cool oder wie mein Sohn sagen würde "chill mal deine Basics" :-)


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10.02.2016 15:18
#287 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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@jjcl von achso sicher und gesunden Flüssigkeiten hast Du wo genau gelesen? Bitte vor verlassen des Forums noch die entsprechenden Studien posten. Danke


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10.02.2016 15:55
#288 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Das sagte die Bundesregierung am 6.6.2012 zu diesem Thema

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709872.pdf
(S. 7, Frage 11)

Zitat

Aus Sicht der Bundesregierung stellen E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids als Teile davon keine Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes dar. Nach der Legaldefinition des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind Tabakerzeugnisse „aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.“
Die Einstufung der E-Zigaretten wird auch auf europäischer Ebene diskutiert. Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 49 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8772) dargestellt, hatte die Europäische Kommission in der „Orientation Note – Electronic cigarettes and the EC Legislation“ vom 22. Mai 2008 seinerzeit festgestellt, dass elektronische Zigaretten, die keinen Tabak enthalten, keine Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 2001/37/EG sind.



Zitat

Oraler Gebrauch im Sinne des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes ist das Einführen von Erzeugnissen aus Tabak in den Mund, ohne dass Rauch erzeugt wird. Vor diesem Hintergrund handelt es sich beim Inhalieren nikotinhaltiger Liquids nicht um anderweitigen oralen Gebrauch.



Die zitierte Antwort auf die kleine Anfrage der Linken:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708772.pdf

Und die erwähnte "orientation note":
http://ec.europa.eu/health/ph_determinan...ion_0508_en.pdf

.
. .
.
  • Einzelne Stimmen verhallen ungehört.
  • Eine Wolke macht noch keine Nebelwand.
  • Nur gemeinsam sind wir stark.


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10.02.2016 16:12
avatar  Ivo
#289 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ivo

Das Gericht hat also das Gesetz unzulässig interpretiert da der Gesetzgeber es eindeutig festgelegt und bestätigt hat.


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10.02.2016 16:13
#290 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Irgendwie kommt mir diese Argumentationsline von jjcl so vertraut vor. Umfasst die DKFZ Propaganda Strategie nun auch den Einsatz von Trollen?


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10.02.2016 16:21
avatar  Ben
#291 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ben

Dampfpirat

Zitat von Zillatron im Beitrag #288
Das sagte die Bundesregierung am 6.6.2012 zu diesem Thema

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709872.pdf
(S. 7, Frage 11)

Zitat

Aus Sicht der Bundesregierung stellen E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids als Teile davon keine Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes dar. Nach der Legaldefinition des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind Tabakerzeugnisse „aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.“
Die Einstufung der E-Zigaretten wird auch auf europäischer Ebene diskutiert. Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 49 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8772) dargestellt, hatte die Europäische Kommission in der „Orientation Note – Electronic cigarettes and the EC Legislation“ vom 22. Mai 2008 seinerzeit festgestellt, dass elektronische Zigaretten, die keinen Tabak enthalten, keine Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 2001/37/EG sind.



Zitat

Oraler Gebrauch im Sinne des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes ist das Einführen von Erzeugnissen aus Tabak in den Mund, ohne dass Rauch erzeugt wird. Vor diesem Hintergrund handelt es sich beim Inhalieren nikotinhaltiger Liquids nicht um anderweitigen oralen Gebrauch.



Die zitierte Antwort auf die kleine Anfrage der Linken:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708772.pdf

Und die erwähnte "orientation note":
http://ec.europa.eu/health/ph_determinan...ion_0508_en.pdf





also ist der BGH anderer Auffassung als unsere Bundesregierung, oder sehe ich da was falsch?

Ich mixe selbst!!!


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10.02.2016 16:44
avatar  Sabine
#292 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Ben im Beitrag #291


also ist der BGH anderer Auffassung als unsere Bundesregierung, oder sehe ich da was falsch?



Kommt häufiger vor, als man gemeinhin denkt


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10.02.2016 17:41
avatar  channi
#293 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Admini

Zitat von jjcl im Beitrag #237

Was Erkältungen und Dampfen betrifft, lies einfach mal im Gesundheitsteil dieses Forums den Thread. Viele räumen ein, dass Dampfen gegen Erkältungen nicht hilft. Allerdings mag sein, dass das Immunsystem als Raucher schwächer war und man deshalb glaubt, als Dampfer weniger oft Erkältungen zu haben. Das hat aber nix mit keimhemmender Wirkung von PG zu tun...

Was die Nikotinsucht betrifft, so entlarvst Du Dich schon selbst: man muss nicht ausschleichen, wenn Nikotin kein Suchtfaktor ist. Dann kann man es ja einfach sofort weglassen und PG pur dampfen, das kratzt dann ebenso schön wie VGlastig mit Nik...
Nikotin hat wahrscheinlich nur beim Rauchen durch die schnelle Aufnahme eine suchtauslösende Wirkung. Eine suchterhaltende Wirkung hat es aber auch beim Dampfen oder in Nikotinkaugummis. Das ist alles schon seit zig Jahren erforscht.
Aber hier im Forum geistert immer das Märchen herum, dass Nikotin selbst gar kein Suchtstoff sei. Und gleichzeitig regt man sich fürchterlich auf, wenn nikotinhaltige Liquids plötzlich reglementiert werden sollen.
Das nervt echt im Forum, auch wenn die Wichtelkönigin mit ihren abstrusen Vorträgen in letzter Zeit verstummt ist.

Und um noch einen drauf zu setzen: Nikotin ist nicht nur eine süchtig machende Droge, sondern es mehren sich die Hinweise in Studien, dass Nikotin selbst auch krebsfördernde Wirkung auf die Zellen hat.


PÖLA 2003
"Die magische Formel für Tabakabhängigkeit laute schlicht "Nikotin plus hoher pH-Wert".
http://www.rp-online.de/leben/gesundheit...h-aid-1.2343597


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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10.02.2016 18:01 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2016 18:05)
#294 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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.




Zitat
Allerdings kursiert irgendwo im Netz die Information aus einem Jugendprojekt, wonach der Nikotingehalt in Tomatenblättern 1/3 (manche sagen 2/3) von jenem in Tabakblättern sei. Belastbare Information ist das allerdings keine. Das wäre ein hübsches Forschungsprojekt für die Ecig- und Tabakindustrie, finde ich.



naja,
ich dachte es wäre noch etwas für Hardcore Insider.....(habe schon aus Italien davon gehört)
....auf jedenfall eine gute Ansatz für Test, und ausbaufähig.

Für Profi Bunker sicher nicht mehr sehr relevant,
.....aber watt tun wir nicht alles für unsre nachkommenden Newbie.......









.

Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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10.02.2016 18:39
#295 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von jjcl im Beitrag #237

Was Erkältungen und Dampfen betrifft, lies einfach mal im Gesundheitsteil dieses Forums den Thread. Viele räumen ein, dass Dampfen gegen Erkältungen nicht hilft. Allerdings mag sein, dass das Immunsystem als Raucher schwächer war und man deshalb glaubt, als Dampfer weniger oft Erkältungen zu haben.


Das ist alles recht einseitig gedacht bzw. interpretiert von dir, beleidigte leberwurst.......kann man aber auch andersrum sehen:

Dampfen hilft sehr wohl INDIREKT gegen erkältungen, weil dampfen rauchern hilft den tabakmißbrauch einzustellen bzw. zu minimieren.
Folgen des umstiegs sind dann die dadurch fehlende energieverschwendung des immunsystems um gegen den "giftcocktail" (Sic !) anzuarbeiten
und logischerweise daraus resultierende erhöhte potentiale sich mit den erregern von erkältungskrankheiten wie viren und bakterien zu befassen.

So gesehen hilft dampfen sehr wohl (mit) sich vor derartigen infektionen zu schützen bzw. denen vorzubeugen !

Zitat von jjcl im Beitrag #237

Dann kann man es ja einfach sofort weglassen und PG pur dampfen, das kratzt dann ebenso schön wie VGlastig mit Nik...


Kann man mal garnicht...du vielleicht, aber nicht alle dampfer !
Hab ich ausgetestet und PG ohne nik kratzt/fläscht/bimmelt bei mir wesentlich mehr als mein12er VG-lastiges erdbeerliquid.
Mein LAG dampft 18-24er PG/VG (70/30) und der bräuchte lt seiner einschätzung dann wohl min. 36er VG für seinen FLÄÄÄÄÄÄSCH.

BTT: Und er will jetzt soooofooort wissen, wie er das nikotin aus seinen kartoffel- und tomatenstrauchblättern rauskriegt...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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10.02.2016 18:55 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2016 18:58)
avatar  SiYing
#296 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Glory B. Goode im Beitrag #290
Umfasst die DKFZ Propaganda Strategie nun auch den Einsatz von Trollen?


Trollen ist freiwillig. Bezahlkommandos werden bezahlt. Die müssen.

Zitat von jjcl im Beitrag #237

Das nervt echt im Forum, auch wenn die Wichtelkönigin mit ihren abstrusen Vorträgen in letzter Zeit verstummt ist.



Yup, [troll] [rasenmäher]


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10.02.2016 19:40
#297 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Alles wird juut :-))))


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10.02.2016 21:42
#298 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von jjcl im Beitrag #285
@Kuscheldampfer
Wo soll ich denn bitte "hochgradigen Quatsch" von mir gegeben haben?
1. Was das Topic betrifft, sicher.
2. Das es Studien gibt, die eine Krebsfördernde Wirkung von Nikotin nahelegen, räumst Du ja selber ein.

Wahrscheinlich stört es eher allgemein, dass ich hier auch mal auf Punkte hinweise, die nicht so ganz in die wunderbare heile Welt des Dampfers mit all seinen ach so gesunden Flüssigkeiten und ach so sicheren Geräten passen.

Ich bin hier aus dem Forum raus. Liebe Leute, macht es gut....


Nachweinen wird dir vermutlich niemand. Wenn du mir Studien zeigst, die belegen, dass Nikotin am Menschen "krebsfördernde" Wirkung hat und in Abwesenheit von Tabak Sucht erzeugt, nehme ich das mit dem Quatsch zurück und entschuldige mich bei dir.

Es geht nicht um die heile Welt des Dampfens, sondern darum, dass du unreflektiert nachplapperst was du in der Zeitung liest.


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11.02.2016 10:15 (zuletzt bearbeitet: 11.02.2016 10:17)
avatar  ( gelöscht )
#299 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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( gelöscht )

@Kuscheldampfer
Reines Nikotin wirkt krebsfördernd (promovierend), indem es die Zellvermehrung (Proliferation)
fördert, den programmierten Tod (Apoptose) von Krebszellen stört und die Versorgung des Karzinoms mit Blutgefäßen be-
günstigt.
Mit Google findet man leicht zu den meist amerikanischen Studien dazu. Auch zu Untersuchungen über vermehrtes Auftreten von Mundkrebs bei langjährigen Nikotinkaugummianwendern und Snus-Anwendern.
Die Links hatte ich vor ca. 2 Jahren schon einmal in einer Diskussion mit Heimchen aufgeführt, die Mühe mache ich mir nicht mehr für Euch/Dich, weil Ihr /Du es ja doch schon deswegen ausblenden/wegdiskutieren/kleinreden werdet - einfach, weil es Euch nicht in Euren Kram passt.
Weiter will ich hier nichts kommentieren. Ich bin dann mal weg.


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11.02.2016 11:27 (zuletzt bearbeitet: 11.02.2016 11:28)
#300 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Okay, guter Punkt!
Ich will meine Amateur Meinung dazu abgeben.
1. Nikotin wirkt promovierend ( Wachstumsfördernd ) auf ALLE Zellen und nicht nur auf Krebszellen.
2. Dadurch das wir durch das Dampfen sehr viel weniger ( wenn überhaupt welche ) Krebserregende Stoffe Inhalieren
halte ich das Risiko das durch Dampfen Krebs überhaupt erst ausgelöst wird für ziemlich gering.
Ich kann mich erinnern das unser Körper aktiv gegen Krebszellen vorgeht und es nicht nur einen Faktor gibt
der Krebszellen am Wachstum/Verbreitung hindert.
Keiner hat je gesagt das Dampfen ohne Risiko ist, beim Rauchen ist das Risiko an Krebs zu erkranken um ein Vielfaches höher.
Ich glaube jeder hier ist sich dessen bewusst und hat sich bewusst entschieden nicht zu Rauchen und zu Dampfen.

Meine Meinung!

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